Rede der Landtagsabgeordneten Dr. Judith Pauly-Bender zum Antrag der SPD Fraktion betreffend grundlegende Reform des Hessischen Gleichberechti-gungsgesetzes. Es gilt das gesprochene Wort.

„In der Regierungserklärung hat der Hessische Ministerpräsidenten relativ viel von Frauen in der Mütterrolle gesprochen und von Frauen, die wieder mehr Kinder bekommen sollen. Für die SPD-Fraktion ist das Thema Elternförderung ein zentraler Belang. Bis zur Erreichung der völligen Wahlfreiheit und oder Vereinbarkeit allerdings kein Thema, das mit Frauenpolitik verwechselt oder gleichgesetzt werden darf. Neben Frauen sind Väter elternpolitisch anzusprechen und wir wissen: Väter haben einen sehr großen Nachholbedarf.

Die SPD Landtagsfraktion akzeptiert kein Frauenleitbild, dass sich nur an Frauen in der Mutterrolle wendet, sei es als Hausfrauen oder sei es als Zuberdienerinnen. Frauen wollen in der Berufsrolle angesprochen werden, manche Frauen sogar ausschließlich in der Berufsrolle. Und beide Gruppen benötigen und wünschen politische Interventionen zur Durchsetzung gleicher Berufs-, Einkommens- und Aufstiegschancen für Frauen.

Im Geltungsbereich des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) ist die Landesregierung gefragt. Die SPD Fraktion will von der Landesregierung sehr konkret wissen, welche politischen Zielsetzungen sie für eine aktive Gleichstellungspolitik zugunsten der Frauen im öffentlichen Dienst hat.

Ihr Bericht aus dem Februar diesen Jahres hat es uns erneut wissen lassen: Frauen sind auch im öffentlichen Dienst angewiesen auf verpflichtende strukturelle Förderung, denn sie sind benachteiligt bei Einkommen und Karriere. Umso wichtiger ist die Ankündigung der Landesregierung, das HGLG über 2006 in Kraft zu lassen und ich will hinzufügen: möglichst fortgeschrieben in Kraft zu lassen.

Das HGlG hat von Anbeginn für Wirbel erzeugt, wurde beklagt und am Ende doch für rechtmäßig befunden. Die CDU/FDP-Mehrheit der vorigen Legislaturperiode hat die verbindlichen Frauenquoten (Ziel- und Entscheidungsquoten) zugunsten der sogenannten Experimentierklausel letztlich zur fakultativen Maßnahme degradiert.

Die SPD Landtagsfraktion sagt ganz klar: Politische Leitlinie muss sein, die strukturelle Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst qualitativ entscheidend zu verbessern mit der Verpflichtung zu Frauenförderplänen und einer Kombination von Ziel- und Entscheidungsquoten, deren Zulässigkeit zwischenzeitlich auch der gerichtlichen Überprüfung standgehalten hat.

So wichtig und richtig der Gender Mainstreaming in der Personalentwicklung des öffentlichen Dienstes ist, ist Gender Mainstreaming kein Ersatz für feste politische Förderziele. Man kann es gar nicht oft genug sagen: Gender Mainstreaming ist eine Methode, um zu einer geschlechtergerechten, gleichstellungsfördernden Praxis zu kommen – eine Methode, nicht mehr und nicht weniger. Gender Mainstreaming setzt politische Ziele voraus, kann durch Gender-Analyse und neue Konzepte Zielentscheidungen fundieren und unterstützen, aber nicht ersetzen. Gender Mainstreaming erlaubt weitsichtige Personalentwicklung, verpufft jedoch als Frauenförderansatz dort, wo eine verbindliche konsequente Frauenförderung unterbleibt.

Deshalb appellieren wir an alle politische Kräfte im Landtag, gemeinsam an einer Novellierung des HGlG zu arbeiten, unter Einbeziehung der bisherigen Erfolge und Misserfolge des Gesetzes – übrigens auch unter dem Stichwort Gremienbesetzung – unter Einbeziehung des juristischen und praktischen Sachverstandes derjenigen Menschen, die sich seit Jahr und Tag mit dem Regelwerk des HGlG befassen, und nicht zuletzt: unter Einbeziehung der wichtigen Vorarbeiten des juristischen Kommentators und versierten Verwaltungsrichters von Roetteken.

Wir möchten alle Fraktionen auffordern, einer breiten Anhörung zur Novelle des HGlG zuzustimmen und sich anschließend fraktionsübergreifend im Konsens auf ein verbessertes Regelwerk für die Praxis in Hessen zu verständigen.

Nicht nur die Bio-Ethik und die Änderung der Hessischen Verfassung haben es verdient, in diesem Parlament vor die parteienpolitische Klammer gezogen zu werden. Die Hessischen Frauen sind angewiesen auf eine verbindliche, rechtlich festgeschriebene Frauenförderung, die direkt an der Benachteiligung von Frauen anknüpft, Frauen gezielt fördert, den Abbau von Diskriminierung kurzfristig unterbindet.

Und wie wir aus den Gender-Debatten als Beitrag zur qualitätsorientierten Personalentwicklung zwischenzeitlich wissen: Der gesamte öffentliche Dienst kann nicht nur das Leitmotto „Mit Chancengleichheit Organisation entwickeln“ gut brauchen.

Im 21. Jahrhundert gilt es, zeitnah und effektiv rollenbedingte Kartelle einzureißen und zwar nicht nur, aber auch im öffentlichen Dienst. Auch der öffentliche Dienst wird davon profitieren, wenn verbindliche Frauenförderpläne geschlechter- und rollenbegrenzte Marktschranken einreißen.“