Zum Internationalen Frauentag klagt die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Judith Pauly-Bender von der Hessischen Landesregierung ein Aktionsprogramm zur tatsächlichen Chancengleichheit für Frauen im Beruf ein.

„Die vom statistischen Bundesamt veröffentlichte Lohn- und Einkommensdiskriminierung der Frauen kann von der Politik ebenso wenig unbeantwortet gelassen werden wie die überproportionale Belastung der Frauen mit Haus- und Familienarbeit“, so Dr. Pauly-Bender.

Die Verteilung der Arbeit in Beruf und Familie sei aus volkswirtschaftlicher Perspektive ein Schlüsselthema der Zukunft. Gerade vor dem Hintergrund schlechter hessischer Wirtschaftsdaten dürfe das Thema nicht verschlafen werden. Im Wettbewerb der Standorte komme es schon heute darauf an, wer mit dem leistungsfähigsten Beschäftigtenpotential für sich werben könne. Die teuren öffentlichen und privaten Investitionen in die Ausbildung der Frauen müssten in diesem Prozess endlich voll zum Tragen gebracht werden. „Alle demographischen Rahmendaten ergeben, dass die öffentlichen wie die privaten Arbeitgeber aus einem gesunden Eigeninteresse heraus gut beraten sind, das Humanvermögen der weiblichen Mitarbeiterinnen nicht länger nur halbherzig in Anspruch zu nehmen“, erläuterte Dr. Pauly-Bender

Um den leistungsbereiten Frauen die Wege zu ebnen und die Aufstiegshindernisse zu beseitigen, brauche es zweierlei: Benötigt würden Landesgesetze und landespolitische Anstöße für die Arbeitgeber, die die aus Europa vorgegebenen Gleichstellungsmaßnahmen für Frauen umsetzten. Ein vernünftig angepasstes Gleichberechtigungsgesetz für den öffentlichen Dienst, dass trotz Verwaltungsmodernisierung und Personalabbau funktioniere, sei nur ein Beispiel hierfür. Benötigt würden daneben Ganztagsschulen, bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote und eine Arbeitszeitpolitik, die auf Männer und Frauen mit besonderen Familienpflichten in Erziehung und Pflege eingehe.

Die Tatsache, dass die CDU-Landesregierung die Frauen nach wie vor beruflich bestenfalls in der Rolle der Zuverdienerin sehe, die wegen Familienpflichten im Karriereweg stecken bleibe, hält Dr. Pauly-Bender für verfassungswidrig. „Die frauenpolitische Inaktivität, ja, der dramatische Rückbau frauenpolitischer Errungenschaften durch die CDU-Landespolitik im Zuge der ‚Operation düstere Zukunft’ halten wir für verfassungswidrig. Handlungsgebote für die Landesregierung und ihre Verwaltungen ergeben sich unmittelbar aus Grundgesetz und Landesverfassung. Wer heute keine Maßnahmen zur tatsächlichen Gleichstellung der Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen trifft, meint sich aussuchen zu können, welche Grundrechte er anerkennt und welche nicht. Eine solche Praxis ist in unserer Rechtsordnung nicht vorgesehen. Die Landesregierung ist dazu verpflichtet, frauenpolitisch nach vorne zu gehen und handelt im Unterlassungsfalle widerrechtlich“, erklärte Dr. Pauly-Bender.

Im Hessischen Landtag war auf Einladung der SPD-Landtagsfraktion als Beitrag zum 8. März ein Referat der Frankfurter Rechtsprofessorin Ute Sacksofsky zu hören. Sacksofsky erläuterte die klaren Aufträge, die dem Gesetzgeber und der Regierung aus dem geltenden Recht erwachsen. Die Diskrepanzen zwischen Normen und Wirklichkeit nahm die Frankfurter Rechtswissenschaftlerin zum Anlass, mit Blick auf die laufende Debatte um eine Überarbeitung der Hessischen Verfassung für eine rechtliche Klarstellung zu votieren. Differenzierungen zugunsten der Frauengleichstellung seien sowohl europarechtlich als auch aus der Perspektive des Grundgesetzes gerade gewollt.

Bereits im März 2002, fast genau vor zwei Jahren, hat die Rodgauer Landtagsabgeordnete Dr. Judith Pauly-Bender eine Kleine Anfrage in den Landtag eingebracht, um unter anderem die Eigentumsverhältnisse der betroffenen Grundstücke und die Einflussmöglichkeiten der Eigentümer im Falle der Radiosendeanlage in Mainhausen zu klären. Diese Anfrage wurde Ende 2002 vom Hessischen Umweltminister beantwortet, wie sich jedoch erst jetzt und nach mehrmaligem Nachfragen der Abgeordneten herausstellte, völlig falsch. So bezog sich die Beantwortung auf eine ganz andere Sendeanlage und stellte mit ihren Antworten eine gänzlich falsche Grundlage für die weitere Diskussion über die Radiosendeanlage dar. Ein Besitz von betroffenen Grundstücken durch das Land und die Gemeinde wurde nicht dargelegt und somit konnten eventuelle Einflussmöglichkeiten dadurch nicht abgeleitet werden.
Nach wiederholten Hinweisen auf diesen Fehler und Nachfragen über die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke, die die richtige Radiosendeanlage betreffen, musste die Landesregierung nun zugeben, dass sich Teile der betreffenden Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Mainhausen und des Landes Hessen befinden. „Damit ist eine völlig neue Grundlage für die Diskussion über die Radiosendeanlage gelegt worden,“ so die SPD-Abgeordnete Dr. Pauly-Bender, „denn sowohl die Gemeinde Mainhausen als auch das Land Hessen, welches das Grundstück besitzt, auf dem die Radiosendeanlage steht, haben direkte Einflussmöglichkeiten auf die Kündigung oder den Weiterbetrieb der Anlage, was bisher nicht zugegeben wurde.“ Angesichts des Vorgehens der Landesregierung und dem späten Eingeständnis fragt sich die Abgeordnete nach den Gründen hierfür: “Ob dieses Eingeständnis absichtlich erst zum jetzigen Zeitpunkt kommt, um sich möglichst lange aus der Verantwortung zu ziehen, weiß ich nicht, aber die Vermutung liegt nahe.“