Die SPD-Fraktion hat in der heutigen Sitzung der Enquetekommission zur Reform der Hessischen Verfassung versucht, zu dem bisher von den Obleuten aller vier Fraktionen erarbeiteten Zwischenergebnis, das die Fertigung eines Abschlussberichts und die nachfolgende Empfehlung der Kommission an den Landtag vorbereiten sollte, eine öffentliche Diskussion mit gesellschaftlichen Interessengruppen und Institutionen zu organisieren.
Ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion, mit dem diese Öffnung der Arbeit der Enquetekommission erreicht werden sollte, wurde heute aber von den Fraktionen der CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der FDP abgelehnt.
Damit sieht die SPD-Fraktion die Chance vertan, den Rahmen, den eine Enquetekommission für eine über die Fraktionsgrenzen hinausgehende Diskussion bietet, zu nutzen. Dies sei sehr bedauerlich, kommentierte die Obfrau der SPD-Fraktion, Dr. Judith Pauly-Bender, weil dies nach Ansicht der SPD doch die Möglichkeit gegeben hätte, bereits in einem sehr frühzeitigen Stadium der Verfassungsdiskussion in einem transparenten Verfahren für eine hohe Akzeptanz gegenüber dem gefundenen Zwischenergebnis der Enquete zu werben.
„Es ist ein qualitativer Unterschied, ob man beispielsweise die Kirchen und Religionsgemeinschaften vor Aufnahme des Gottesbezugs in ein Konsenspapier fragt, oder danach. Dasselbe gilt für die Befassung der Gewerkschaften mit Fragen der Wirtschaftsordnung.“
„Die Beteiligung der Öffentlichkeit dagegen lediglich auf die zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführenden Anhörungen eines Gesetzgebungsverfahren zu reduzieren, ist dem Thema nicht angemessen und mit dem von der SPD in ihren Anträgen aufgegriffenen Verfahren nicht gleichzusetzen“, sagte Pauly-Bender.