Die SPD-Fraktion hat in der heutigen Sitzung der Enquetekommission zur Reform der Hessischen Verfassung versucht, zu dem bisher von den Obleuten aller vier Fraktionen erarbeiteten Zwischenergebnis, das die Fertigung eines Abschlussberichts und die nachfolgende Empfehlung der Kommission an den Landtag vorbereiten sollte, eine öffentliche Diskussion mit gesellschaftlichen Interessengruppen und Institutionen zu organisieren.

Ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion, mit dem diese Öffnung der Arbeit der Enquetekommission erreicht werden sollte, wurde heute aber von den Fraktionen der CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der FDP abgelehnt.

Damit sieht die SPD-Fraktion die Chance vertan, den Rahmen, den eine Enquetekommission für eine über die Fraktionsgrenzen hinausgehende Diskussion bietet, zu nutzen. Dies sei sehr bedauerlich, kommentierte die Obfrau der SPD-Fraktion, Dr. Judith Pauly-Bender, weil dies nach Ansicht der SPD doch die Möglichkeit gegeben hätte, bereits in einem sehr frühzeitigen Stadium der Verfassungsdiskussion in einem transparenten Verfahren für eine hohe Akzeptanz gegenüber dem gefundenen Zwischenergebnis der Enquete zu werben.

„Es ist ein qualitativer Unterschied, ob man beispielsweise die Kirchen und Religionsgemeinschaften vor Aufnahme des Gottesbezugs in ein Konsenspapier fragt, oder danach. Dasselbe gilt für die Befassung der Gewerkschaften mit Fragen der Wirtschaftsordnung.“

„Die Beteiligung der Öffentlichkeit dagegen lediglich auf die zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführenden Anhörungen eines Gesetzgebungsverfahren zu reduzieren, ist dem Thema nicht angemessen und mit dem von der SPD in ihren Anträgen aufgegriffenen Verfahren nicht gleichzusetzen“, sagte Pauly-Bender.

Aus dem gestern in Berlin vorgestellten Waldschadensbericht haben sich neue dringende Gründe gegen die Straffung der Forstbehörden im Kreis Offenbach und damit ganz besonders gegen die Schließung des Rodgauer Forstamtes ergeben: „Der Waldschadensbericht bestätigt unsere schlimmsten Befürchtungen: Nicht nur der heiße Sommer 2003 und die daraus folgenden Trockenschäden haben den Wäldern schwer zugesetzt. Die ohnehin schon geschädigten Bäume stehen durch die Luftbelastung zunehmend unter Dauerstress“, resümiert die SPD Landtagsabgeordnete Dr. Judith Pauly-Bender die gestern vorgelegten Fakten des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Die Erhebungen in Deutschland zeigen auch und gerade für den Ballungsraum eine überdurchschnittliche Schadenszunahme nicht nur für Laubbäume, sondern auch für die hier weiter verbreitete Fichte und Kiefer, von denen zum Teil mehr als die Hälfte des Baumbestandes erkrankt seien.

Die Ausdünnung des Personals und die Streichung des Rodgauer Fortsamtes sei vor diesem Hintergrund genau der falsche Weg. „Unser Wald im Ballungsraum ist durch Luftschadstoffe hoch belastet. Es muss möglich bleiben, wo immer nötig mit schnellen Sofortmaßnahmen, wie stärkere Kompensationskalkungen gegen die Übersäuerung der Böden oder eine intensivere Bekämpfung von Baumschäden, zu reagieren. Die Landesregierung ist angesichts des akuten Handlungsbedarfes gefordert, mindestens für unseren Wald im Ballungsraum – ein unverzichtbarerer Rückzugsraum zur Erholung – die richtigen Prioritäten zu setzen: Personal und Pflegemaßnahmen müssen gestärkt werden. Eine einseitige Politik an einer rein betriebswirtschaftlich ausgerichteten Holzwirtschaft macht für uns im Kreis Offenbach und Umgebung überhaupt keinen Sinn. Wir brauchen unseren Wald. Streichungen von Personal und Pflegemaßnahmen sowie die Streichung des Rodgauer Forstamtes sind gerade der falsche Weg. Unser Wald braucht eine „naturnahe Waldbewirtschaftung“, also daher mindestens die Personalressourcen, wie sie bisher zur Verfügung gestanden haben.“, betont die Abgeordnete.

Pauly-Bender wendet sich daher in einem Brief an den zuständigen Minister sowie die CDU Landtagsabgeordneten. Für diese besteht in der nächsten Woche noch die Gelegenheit, das Ruder durch ihr Abstimmungsverhalten herumzureißen.

Zusammen mit der SPD-Fraktion Mainhausen bemüht sich die SPD-Landtagsabgeordnete
Dr. Judith Pauly-Bender erneut um einen sicheren Radweg von Mainhausen nach Babenhausen entlang der Landestraße 3065.
Die Stadtverordnetenversammlung Mainhausen hatte bereits den ehemaligen Bürgermeister Mainhausens mit der Prüfung der Möglichkeit der Schaffung des seit Jahren von den Bürgerinnen und Bürgern gewünschten Radweges beauftragt. Bisher gibt es jedoch keine Informationen, ob und wann mit der Schaffung des Radweges gerechnet werden kann.
Mit einer Kleinen Anfrage an die Hessische Landesregierung möchte Dr. Judith Pauly-Bender nun Klarheit in die Diskussion über einen solchen Lückenschluss im Radwegenetz Seligenstadt-Rodgau-Babenhausen-Zellhausen bringen. „Wie steht das Land Hessen zu einem Radweg zwischen Mainhausen und Babenhausen? Gibt es einen entsprechenden Planungsstand beim Land und wenn ja, wie sieht dieser aus? Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, was in dieser Angelegenheit bisher geschehen ist und wie es weitergeht. Ohne diese Informationen können sie ihr Anliegen nicht zielgerichtet und mit Nachdruck weiterverfolgen“, begründet die Abgeordnete ihr Nachhaken bei der Landesregierung und hofft auf eine zügige Beantwortung im Sinne einer baldigen Schaffung des Radweges.

Pauly-Bender wendet sich an Hessische Frauenministerin

In diesen Tagen ist die Stadt Rodgau, wie der Presse mitgeteilt worden ist „aus Menschlichkeit trotz Unzuständigkeit“ mit eigenen Mitteln für die Unterbringung einer Frau mit Kinder eingetreten, die vom Frauenhaus des Kreises nicht mehr aufgenommen werden konnte. Gleichzeitig wurde dem Kreis angekündigt, zukünftig werde die Stadt aber nicht noch einmal für die Probleme des Kreises einstehen.

Dies war Anlass für die Landtagsabgeordnete Pauly-Bender, sich an die Hessische Frauenministerin mit der dringenden Bitte um kurzfristiges Eingreifen zu wenden:

Der Fall belege abermals den klaffenden Handlungsbedarf in Sachen des kreiseigenen Frauenhauses: Das kreiseigene Frauenhaus mit dem Standtort Rodgau könne die willkürliche Mittelstreichung des Landes (sogenannte Operation sichere Zukunft) einfach nicht wegstecken:

  • Die Betreuung der Frauen und Kinder stehe in Folge der vom Kreis jetzt vorgenommenen Umstellung auf BSHG Finanzierung auf tönernen Füssen.
  • Anstelle der notwendigen Soforthilfe für die Gewaltopfer werde nun wieder um die Finanzierungszuständigkeit im Einzelfall gestritten.
  • Und der Tag sei wieder absehbar, an dem besonders schutzbedürftige geschlagene Frauen und Kinder, für die der Platzverweis des Täters aus der gemeinsamen Wohnung als Hilfe nicht genügt, wieder schutzlos gestellt sind.

Als zuständige Landtagsabgeordnete, als Mitbegründung des Frauenhausvereins und als für Frauenpolitik zuständige Landespolitikerin meiner Fraktion ersucht Pauly-Bender die Ministerin daher dringend, ihre Sparentscheidung zulasten des Kreis Offenbacher Frauenhauses kurzfristig noch einmal zu überdenken. Nach einer Intervention beim Hessischen Finanzminister, ob er dem Kreis einen gerechten Ausgleich verschaffen könne, habe Pauly-Bender zur Auskunft erhalten, dass die gesamte Entscheidung über Mittelstreichung und Kompensation für den Kreis Offenbach in der alleinigen Verantwortung der Ministerin liege.

Aus der Sicht Pauly-Benders ist es aus kreispolitischer Sicht überhaupt nicht nachvollziehbar, warum mit der Sparoperation 2004 dem Frauenhaus des Kreises Offenbach der gesamte Landeszuschuss ohne jeden Ausgleich in voller Höhe gestrichen worden ist, währenddessen andere Kreise ihrer Landeszuschüsse nach wie vor in voller Höhe erhalten!?

Die traurige Konsequenz sei, dass der Kreis, der in 2004 noch bereit war, als Ausfallbürge einzutreten, sich nunmehr selbst aus der Finanzierungsverantwortung zurückzuziehen beginne.

Eine erste dramatische Folge sei der obengenannte „Rodgauer Zuständigkeitsstreit im Einzelfall“: „Wo das Land aus der bedarfsgerechten Finanzierung von Frauenhäusern aussteigt wie im Fall des Frauenhauses Kreis Offenbach,“ so resümiert die Landespolitikerin, klaffen Versorgungsengpässe, steht die ad hoc Betreuung der Opfer in Frage, rückt die Streitigkeit um Zuständigkeitsfragen vor den grundrechtlich zugesicherten Schutz der körperlichen Unversehrtheit. – In diesem Sinne ersuche ich die Hessische Sozialministerin dringend, das Frauenhaus unseres Kreises wieder in die Landesförderung aufzunehmen!