Pauly-Bender wendet sich an Hessische Frauenministerin

In diesen Tagen ist die Stadt Rodgau, wie der Presse mitgeteilt worden ist „aus Menschlichkeit trotz Unzuständigkeit“ mit eigenen Mitteln für die Unterbringung einer Frau mit Kinder eingetreten, die vom Frauenhaus des Kreises nicht mehr aufgenommen werden konnte. Gleichzeitig wurde dem Kreis angekündigt, zukünftig werde die Stadt aber nicht noch einmal für die Probleme des Kreises einstehen.

Dies war Anlass für die Landtagsabgeordnete Pauly-Bender, sich an die Hessische Frauenministerin mit der dringenden Bitte um kurzfristiges Eingreifen zu wenden:

Der Fall belege abermals den klaffenden Handlungsbedarf in Sachen des kreiseigenen Frauenhauses: Das kreiseigene Frauenhaus mit dem Standtort Rodgau könne die willkürliche Mittelstreichung des Landes (sogenannte Operation sichere Zukunft) einfach nicht wegstecken:

  • Die Betreuung der Frauen und Kinder stehe in Folge der vom Kreis jetzt vorgenommenen Umstellung auf BSHG Finanzierung auf tönernen Füssen.
  • Anstelle der notwendigen Soforthilfe für die Gewaltopfer werde nun wieder um die Finanzierungszuständigkeit im Einzelfall gestritten.
  • Und der Tag sei wieder absehbar, an dem besonders schutzbedürftige geschlagene Frauen und Kinder, für die der Platzverweis des Täters aus der gemeinsamen Wohnung als Hilfe nicht genügt, wieder schutzlos gestellt sind.

Als zuständige Landtagsabgeordnete, als Mitbegründung des Frauenhausvereins und als für Frauenpolitik zuständige Landespolitikerin meiner Fraktion ersucht Pauly-Bender die Ministerin daher dringend, ihre Sparentscheidung zulasten des Kreis Offenbacher Frauenhauses kurzfristig noch einmal zu überdenken. Nach einer Intervention beim Hessischen Finanzminister, ob er dem Kreis einen gerechten Ausgleich verschaffen könne, habe Pauly-Bender zur Auskunft erhalten, dass die gesamte Entscheidung über Mittelstreichung und Kompensation für den Kreis Offenbach in der alleinigen Verantwortung der Ministerin liege.

Aus der Sicht Pauly-Benders ist es aus kreispolitischer Sicht überhaupt nicht nachvollziehbar, warum mit der Sparoperation 2004 dem Frauenhaus des Kreises Offenbach der gesamte Landeszuschuss ohne jeden Ausgleich in voller Höhe gestrichen worden ist, währenddessen andere Kreise ihrer Landeszuschüsse nach wie vor in voller Höhe erhalten!?

Die traurige Konsequenz sei, dass der Kreis, der in 2004 noch bereit war, als Ausfallbürge einzutreten, sich nunmehr selbst aus der Finanzierungsverantwortung zurückzuziehen beginne.

Eine erste dramatische Folge sei der obengenannte „Rodgauer Zuständigkeitsstreit im Einzelfall“: „Wo das Land aus der bedarfsgerechten Finanzierung von Frauenhäusern aussteigt wie im Fall des Frauenhauses Kreis Offenbach,“ so resümiert die Landespolitikerin, klaffen Versorgungsengpässe, steht die ad hoc Betreuung der Opfer in Frage, rückt die Streitigkeit um Zuständigkeitsfragen vor den grundrechtlich zugesicherten Schutz der körperlichen Unversehrtheit. – In diesem Sinne ersuche ich die Hessische Sozialministerin dringend, das Frauenhaus unseres Kreises wieder in die Landesförderung aufzunehmen!