Mit einer Kleinen Anfrage an die Hessische Landesregierung bemüht sich die SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Judith Pauly-Bender um einen sicheren Radweg von Seligenstadt nach Mainhausen entlang der Landesstraße 2310 (verlängerte Aschaffenburger Straße ab Seligenstadt).
Ein Radweg auf der Ostseite dieser Landesstraße wird seit Jahren von Bürgerinnen und Bürgern gewünscht, um diese Strecke – wie vor wenigen Jahrzehnten zurück – wieder sicher für einen Radausflug nutzen zu können. Die große Verkehrsmenge und die hohen Geschwindigkeiten auf der Landesstraße machen den Radweg hierzu notwendig. Bisher ist eine Umsetzung dieses Anliegens jedoch nicht sichtbar.

Dr. Judith Pauly-Bender möchte nun Klarheit darüber erhalten, wie die Landesregierung die Notwendigkeit dieses Radwegs einschätzt, inwieweit Planungen zur Schaffung eines solchen bestehen und wie diese gegebenenfalls aussehen. „Momentan wissen die Bürgerinnen und Bürger nicht, wie der Stand in dieser Angelegenheit ist und wie es weitergeht. Mit einer raschen Beantwortung der Landesregierung können die Bürgerinnen und Bürger weitere Schritte hin zu einer sicheren Radwegeverbindung entlang der verlängerten Aschaffenburger Straße unternehmen“, begründet die Abgeordnete ihr Nachhaken bei der Landesregierung.

Pauly-Bender begrüßt Antidiskriminierungsgesetz

Anlässlich der Debatte über den Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes der rot-grünen Koalition erklärt die frauenpolitische Sprecherin der SPD Landtagsfraktion Pauly-Bender am Freitag in Wiesbaden:

„Das Antidiskriminierungsgesetz ist nicht nur ein entscheidender Schritt hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit, sondern wird auch die Gesellschaft für die immer noch bestehenden Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, sexueller Identität, Behinderung, Alter oder Religion/Weltanschauung sensibilisieren.

Noch immer gibt es in unserer Gesellschaft und im Arbeitsleben Vorurteile und Vorbehalte gegenüber bestimmten Gruppen, so auch gegenüber Frauen. Mit diesem Gesetz werden Frauen in Zukunft eine bessere und wirkungsvollere Handhabe gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen in der Arbeitswelt haben. Frauen können dann nicht nur gegen offensichtliche Diskriminierungen in Einzelfällen vorgehen, sondern auch gegen mittelbare Diskriminierungen bei Einstellungen, bei Beförderungen, beim Entgelt oder gegen andere Diskriminierungen im Erwerbsleben. Dabei genügt es, wenn sie die Diskriminierung glaubhaft machen. Diese Beweiserleichterung wird sicher mehr Frauen als bisher ermutigen, auch auf gerichtlichem Wege für ihre Rechte zu kämpfen. Die Möglichkeit, sich dabei von Verbänden unterstützen zu lassen oder sogar ihre Ansprüche an diese abzutreten, stellt eine große Hilfe dar: Der Verband kann dann die Interessen der Frauen vor Gericht vertreten.

Die ablehnende Haltung von CDU und FDP im hessischen Parlament ist deshalb überhaupt nicht nachzuvollziehen. Entweder gibt es keine Diskriminierung, dann braucht sich auch kein Arbeitgeber vor dem Antidiskriminierungsgesetz zu fürchten, oder Diskriminierungen existieren tatsächlich und die Verbände wollen auch in Zukunft ohne Sanktionen davonkommen!

Die beschämend geringe Anzahl von Frauen in Führungspositionen, die Tatsache, dass selbst bei gleichwertiger Tätigkeit und gleicher Arbeitszeit Frauen häufig weniger verdienen als Männer sowie die Schwierigkeiten insbesondere von berufstätigen Müttern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf belegen jedoch, dass Deutschland leider noch immer keine diskriminierungsfreie Zone ist.

Auch die zivilrechtlichen Regelungen des Gesetzes stellen einen großen Fortschritt hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit dar. So muss in Zukunft bei Versicherungsverträgen das Schwangerschafts- und Geburts-”Risiko” von allen Versicherten getragen werden und nicht mehr nur von den weiblichen Versicherten.

Für die konkrete Ausgestaltung muss insbesondere die im Gesetz verankerte Antidiskriminierungsstelle personell und materiell so ausgestattet werden, dass sie ihr volles Aufgabenspektrum tatsächlich wahrnehmen kann. Dabei muss berücksichtigt werden, dass diese Antidiskriminierungsstelle nicht nur für Minderheitengruppen, sondern auch für das Diskriminierungsmerkmal ‚Geschlecht’ zuständig sein wird, welches sich grundsätzlich durch alle Bevölkerungsgruppen zieht.“

Pauly-Bender: Breite Debatte über Verfassungsänderungen nötig

Vor einer endgültigen Festlegung der Enquetekommission zur Reform der Hessischen Verfassung hält die SPD-Landtagsfraktion eine breite gesellschaftliche Debatte über die Zwischenergebnisse der Verfassungsenquete für erforderlich. Die SPD habe deshalb für das kommende Plenum beantragt, zunächst diese Zwischenergebnisse öffentlich zu diskutieren, sagte die Obfrau der SPD-Fraktion in der Enquetekommission, Dr. Judith Pauly-Bender, am Dienstag in Wiesbaden.

„Gerade bei der letzten Verfassungsänderung gab es viel öffentliche Kritik daran, dass die Debatte über den Sinn und die Notwendigkeit der Neuregelungen zu kurz gekommen ist. Jetzt steht eine Verfassungsänderung an, die noch weit über die damaligen Punkte hinausgehen soll. Deshalb treten wir für einen nachvollziehbaren und transparenten Prozess ein, der die Öffentlichkeit und die gesellschaftlichen Gruppen einbezieht“, sagte die SPD-Abgeordnete.

Sie forderte die anderen Fraktionen auf, zur „Geschäftsgrundlage“ der Verfassungsdiskussion zurückzukehren. „Alle Fraktionen haben bei der Einsetzung der Enquetekommission den Willen bekundet, eine Reform der Hessischen Verfassung nur gemeinsam und im Konsens zu betreiben.“