Anlässlich der Debatte über den Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes der rot-grünen Koalition erklärt die frauenpolitische Sprecherin der SPD Landtagsfraktion Pauly-Bender am Freitag in Wiesbaden:
„Das Antidiskriminierungsgesetz ist nicht nur ein entscheidender Schritt hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit, sondern wird auch die Gesellschaft für die immer noch bestehenden Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, sexueller Identität, Behinderung, Alter oder Religion/Weltanschauung sensibilisieren.
Noch immer gibt es in unserer Gesellschaft und im Arbeitsleben Vorurteile und Vorbehalte gegenüber bestimmten Gruppen, so auch gegenüber Frauen. Mit diesem Gesetz werden Frauen in Zukunft eine bessere und wirkungsvollere Handhabe gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen in der Arbeitswelt haben. Frauen können dann nicht nur gegen offensichtliche Diskriminierungen in Einzelfällen vorgehen, sondern auch gegen mittelbare Diskriminierungen bei Einstellungen, bei Beförderungen, beim Entgelt oder gegen andere Diskriminierungen im Erwerbsleben. Dabei genügt es, wenn sie die Diskriminierung glaubhaft machen. Diese Beweiserleichterung wird sicher mehr Frauen als bisher ermutigen, auch auf gerichtlichem Wege für ihre Rechte zu kämpfen. Die Möglichkeit, sich dabei von Verbänden unterstützen zu lassen oder sogar ihre Ansprüche an diese abzutreten, stellt eine große Hilfe dar: Der Verband kann dann die Interessen der Frauen vor Gericht vertreten.
Die ablehnende Haltung von CDU und FDP im hessischen Parlament ist deshalb überhaupt nicht nachzuvollziehen. Entweder gibt es keine Diskriminierung, dann braucht sich auch kein Arbeitgeber vor dem Antidiskriminierungsgesetz zu fürchten, oder Diskriminierungen existieren tatsächlich und die Verbände wollen auch in Zukunft ohne Sanktionen davonkommen!
Die beschämend geringe Anzahl von Frauen in Führungspositionen, die Tatsache, dass selbst bei gleichwertiger Tätigkeit und gleicher Arbeitszeit Frauen häufig weniger verdienen als Männer sowie die Schwierigkeiten insbesondere von berufstätigen Müttern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf belegen jedoch, dass Deutschland leider noch immer keine diskriminierungsfreie Zone ist.
Auch die zivilrechtlichen Regelungen des Gesetzes stellen einen großen Fortschritt hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit dar. So muss in Zukunft bei Versicherungsverträgen das Schwangerschafts- und Geburts-”Risiko” von allen Versicherten getragen werden und nicht mehr nur von den weiblichen Versicherten.
Für die konkrete Ausgestaltung muss insbesondere die im Gesetz verankerte Antidiskriminierungsstelle personell und materiell so ausgestattet werden, dass sie ihr volles Aufgabenspektrum tatsächlich wahrnehmen kann. Dabei muss berücksichtigt werden, dass diese Antidiskriminierungsstelle nicht nur für Minderheitengruppen, sondern auch für das Diskriminierungsmerkmal ‚Geschlecht’ zuständig sein wird, welches sich grundsätzlich durch alle Bevölkerungsgruppen zieht.“