Einen Überblick über den Bestand der Betreuungsangebote für Kinder im Kreis Offenbach möchte die SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Judith Pauly-Bender (Rodgau) gewinnen und befragt zu diesem Thema die Hessische Landesregierung in mehreren Kleinen Anfragen: Welche Angebote gibt es wo, wie viele Ganztagsbetreuungsplätze stehen zur Verfügung? Wie hat sich der Versorgungsgrad der Kinderbetreuung in den letzten Jahren entwickelt? Welche Angebote werden mit Landesmitteln unterstützt und wie werden die jeweiligen Angebote finanziert?

„Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen nimmt stetig zu“, so die Landtagsabgeordnete, „daher ist es wichtig, eine Übersicht zu erhalten, welche Formen von Betreuung es für Kinder welcher Altersgruppe bereits wo gibt und was in welchen Kommunen noch fehlt. Mit dieser Bestandsaufnahme können dann Konzepte für den weiteren Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen im Kreis Offenbach entwickelt werden.“ Dabei sei zu beachten, ein Angebot zu schaffen, welches den Bedürfnissen der Kinder und Eltern entspräche, aber auch bezahlbar sei: „Die Frage der Finanzierung und der öffentlichen Zuschüsse muss geklärt werden. Ein Betreuungsplatz, den Eltern nicht bezahlen können, nutzt ihnen natürlich nichts. Hier ist die Landesregierung gefragt, gemeinsam mit Kommunen, Bund und anderen Trägern dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Mittel für ausreichende, aber auch qualitativ gute Betreuungsplätze vor Ort zur Verfügung gestellt werden“, begründet Pauly-Bender ihr Nachfragen zur Finanzierung bei der Landesregierung.

Pauly-Bender: Verfassungsdiskussion raus aus Insiderzirkeln

„Der gemeinsame Antrag zum weiteren Vorgehen bei der Verfassungsreform trägt dem Gedanken Rechnung, die Verfassungsdiskussion raus aus einem Insiderzirkel in eine breite gesellschaftliche Debatte zu tragen“, sagte die Obfrau der SPD in der Verfassungsenquete, Judith Pauly-Bender, am Donnerstag in Wiesbaden. „Damit wird zumindest teilweise eine Forderung der SPD umgesetzt. Besser wäre es allerdings gewesen, diese Debatte vor Erstellung eines Abschlussberichts zu führen, der selbstverständlich als Präjudiz für die geplanten Verfassungsänderungen verstanden wird.“

Angesichts der inhaltlichen Festlegung der anderen Fraktionen durch deren Zustimmung zum geplanten Abschlussbericht, habe sich auch die SPD festgelegt:

  • Die faktische Abschaffung des Volksentscheids bei Verfassungsänderungen wird von der SPD nicht mitgetragen.
  • Die Unterordnung der Sozialverpflichtung wirtschaftlicher Tätigkeit unter den Grundsatz der freien wirtschaftlichen Betätigung ist für die SPD ein nicht akzeptabler, neoliberal geprägter Eingriff in das historische Verfassungsverständnis Hessens.
  • Die Gleichrangigkeit von Tarifverträgen mit Betriebsvereinbarungen trägt die SPD – auch angesichts der zahlreichen Angriffe insbesondere der CDU auf Arbeitnehmerrechte – nicht mit.

Die SPD begrüße, dass die Grünen jetzt eine neue Offenheit in der Verfassungsdiskussion zeigten und Bereitschaft signalisierten, ihre bisherigen Positionen gegebenenfalls zu revidieren.

Die SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Judith Pauly-Bender bemängelt, dass in Hessen niemand mehr erkennen könne, welche Regeln für die Vergabe der Bundesmittel aus dem Programm ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ gelten. Für Eltern und Schulen sei nicht mehr nachzuvollziehen, unter welchen Bedingungen in Hessen Schulen den Zuschlag für ihren Antrag auf Ganztagsschulförderung erhielten. Bislang sei es so gewesen, dass Hessen – anders als andere Bundesländer – die Hürden für die Antragsteller so hoch gesetzt hätte, dass die Ablehnung in den meisten Fällen programmiert war: Anders als andernorts mussten mit dem Antrag auch fertige Raumpläne abgeliefert werden, die vom Schulträger oft nicht zu haben waren. Jetzt wurden diese Vorschriften teilweise außer Kraft gesetzt, nämlich für die Gymnasien.

Auf Nachfrage der SPD-Landtagsfraktion hatte die Kultusministerin einräumen müssen, dass die Gymnasien künftig nicht mehr im Landesprogramm ‚Ganztagsschule nach Maß’ aufgenommen werden müssen, um aus dem Bundesprogramm Mittel zu erhalten. Im Gegenzug bedeutet dies, dass die Chancen auf eine Förderung für die anderen Schulformen der Mittelstufe damit erheblich sinken.

„Damit sind die schlimmsten Befürchtungen der Schulen, die sich auf den Weg gemacht haben Ganztagsschule zu werden, Wirklichkeit geworden“, sagte Pauly-Bender auch mit Blick auf den Kreis Offenbach.. Die zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Schulen werde der Ideologie geopfert, schnellstmöglich die verkürzte Gymnasialzeit in Hessen umzusetzen.

Um überhaupt noch einen Überblick zu bekommen, unter welchen Bedingungen Schulen im Kreis Offenbach Anträge auf die Mittel aus dem Ganztagsschulprogramm des Bundes stellen können, wer bereits Anträge gestellt hat, wer abgelehnt wurde und wie jetzt die neuen Vorraussetzungen des Landes für erfolgreiche Antragstellungen lauten, hat die SPD-Politikerin eine detaillierte Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Sie will eine entsprechende Antwort für alle Schulformen und alle Schulen im Kreis
Offenbach.

Im Einzelnen fragt sie die Landesregierung:

  1. Welche Schulen des Kreises Offenbach haben sich beim Land um Mittel aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ beworben?
  2. In welcher Art können die Schulen des Kreises Offenbach von diesem Programm profitieren?
  3. Wann sind welche Anträge eingegangen, welche wurden wann positiv beschieden, welche Anträge stehen noch zur Bescheidung aus?
  4. Welche Bedingungen stellt der Bund für das Vergabeverfahren; welche Bedingungen stellt das Land für das Vergabeverfahren?
  5. Gibt es Anträge aus dem Kreis Offenbach, die deshalb nicht positiv beschieden werden konnten, weil das Land neben dem eingereichten pädagogischen Konzept zusätzliche Vergabevoraussetzungen verlangt?
  6. Haben die Schulen des Kreises Ihren möglichen Anteil an diesem Programm ausgeschöpft und was geschieht mit den Mitteln, die aus diesem Programm noch nicht abgeflossen sind?

Das Licht der Öffentlichkeit scheut die hessische Sozialministerin offensichtlich im Hinblick auf den Landesaktionsplan gegen häusliche Gewalt, der heimlich, still und leise auf den Weg gebracht worden sei. „Jedes andere Papier aus dem Hause Lautenschläger wird mit Presseerklärungen, Pressekonferenzen und eigens gestalteten Logos aufgebauscht, aber beim Thema häusliche Gewalt wird aus Frau Lautenschläger eine Frau Leisetreter“, sagte die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Dr. Judith Pauly-Bender, am Dienstag in Wiesbaden.

„Die Landesregierung identifiziert sich immer noch nicht mit der Aufgabe, häusliche Gewalt entschieden zu bekämpfen. Nachdem die Ergänzung des Gewaltschutzgesetzes des Bundes durch entsprechende landesrechtliche Regelungen erst auf die Initiative der Opposition hin erfolgt ist, lahmt das Interesse der Sozialministerin weiterhin gewaltig“, so Pauly-Bender.

Die SPD fordere die Landesregierung auf zu erklären, was der neue Aktionsplan gegen häusliche Gewalt wirklich wert sei. „Mit ihrem Sozialen Kahlschlag, hat die Landesregierung der Bekämpfung der häuslichen Gewalt eher geschadet. Die Kürzungen bei Frauenhäusern und Aktionsgruppen, aber auch bei Polizei und Justiz waren kontraproduktiv.“

Als ad-hoc-Maßnahme fordert die SPD die sofortige Einrichtung der lange versprochenen Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt. „Das wäre ein erster Schritt, um die Ernsthaftigkeit des Anliegens zu untermauern.“

Leider sei jedoch weiterhin Desinteresse bei der hessischen CDU zu vermuten: „Der CDU passt das Thema nicht. Ihr geht es um die künstliche Aufrechterhaltung des Bildes heiler Familien. Für die Opfer häuslicher Gewalt interessiert sie sich nicht wirklich.“

Die weiterbestehenden Sorgen der Hainburger Bürgerschaft nimmt sich die SPD-Landtagsabgeordnete Pauly-Bender zum Anlass, die Landesregierung um Transparenz nachzusuchen: Sie will wissen, warum Hainburg im Genehmigungsverfahren der EON Kraftwerke GmbH für das Kraftwerk Staudinger zur Mitverbrennung von Klärschlamm und Petrolkoks nicht beteiligt ist. Insbesondere beschäftigt die Abgeordnete die Frage, warum die Hainburger Bürgerschaft im Dunkeln tappen soll, wenn staatlicherseits darüber aufgeklärt werden kann, ob und ggf. welche weiteren schweren Umweltbelastungen für Hainburg drohen. Kein Verständnis hat die Abgeordnete grundsätzlich dafür, dass Hainburg bei entsprechenden Wetterlagen die Immissionen, aber im Verfahren noch nicht einmal Beteiligungsrechte haben soll.

An die Landesregierung hat sie daher folgende Fragen gerichtete und hofft auch eine zügige Beantwortung: Im Einzelnen will sie wissen:

  1. Wie ist der Sachstand im Genehmigungsverfahren der EON Kraftwerke GmbH
    für das Kraftwerk Staudinger zur Mitverbrennung von Klärschlamm und Petrolkoks?
  2. Hat der Gemeindevorstand beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt, dass das derzeit ohne Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindende Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG zur “Änderung der stofflichen Zusammensetzung des im Block 5 eingesetzten Klärschlammes und Mitverbrennung von Petrolkoks“ gestoppt und unter Beteiligung der Öffentlichkeit neu durchgeführt wird?
  3. Ist die Landesregierung der Auffassung, Begründung, dass es sich bei dem oben genannten Verfahren nicht um eine geringfügige Änderung bestehender Genehmigungen bezüglich der Klärschlammverbrennung und um eine unwesentliche Genehmigung des zusätzlichen Brennstoffs Petrolkoks handelt, sondern dass es sich um wesentliche Änderungen des Verbrennungsprozesses am Kraftwerk Staudinger handelt?
  4. Wie schätzt die Landesregierung die Aussagen der Antragsstellerin ein, dass Grenzwerte im laufenden Betrieb bei der Verbrennung nicht eingehalten werden können und bei dieser beantragten Genehmigungsänderung auf die höheren Werte angepasst werden sollen? Sollen die Grenzwerte etwa den jeweiligen tatsächlichen Emissionswerten angepasst werden, und: widerspräche dies nicht dem prophylaktischen Gesundheitsschutz der Bevölkerung?
  5. Trifft es zu, dass mit dem Genehmigungsverfahren die Mitverbrennung von Petrolkoks, als Abfallprodukt aus der Erdölraffination, genehmigt werden soll? Und trifft es zu, dass in diesem Zuge der bisher genehmigte minimale Heizwert von 11 MJ/kg Trockenmasse Klärschlamm ersatzlos entfallen soll, so dass offensichtlich beliebige andere Stoffe mit geringem beziehungsweise ohne Heizwert am Kraftwerk verbrannt werden dürfen?
  6. Gibt es bereits einen behördlichen Sachstand, ob bereits auch ein Verfahren zur Mitverbrennung von Sonderabfällen der Industrie vorbereitet wird?
  7. Wie ist die geplante Auslegung für das zukünftige Heizkraftwerk in Offenbach zur Erzeugung von Fernwärme? In welchem Zusammenhang stehen die beiden Projekte?