Die weiterbestehenden Sorgen der Hainburger Bürgerschaft nimmt sich die SPD-Landtagsabgeordnete Pauly-Bender zum Anlass, die Landesregierung um Transparenz nachzusuchen: Sie will wissen, warum Hainburg im Genehmigungsverfahren der EON Kraftwerke GmbH für das Kraftwerk Staudinger zur Mitverbrennung von Klärschlamm und Petrolkoks nicht beteiligt ist. Insbesondere beschäftigt die Abgeordnete die Frage, warum die Hainburger Bürgerschaft im Dunkeln tappen soll, wenn staatlicherseits darüber aufgeklärt werden kann, ob und ggf. welche weiteren schweren Umweltbelastungen für Hainburg drohen. Kein Verständnis hat die Abgeordnete grundsätzlich dafür, dass Hainburg bei entsprechenden Wetterlagen die Immissionen, aber im Verfahren noch nicht einmal Beteiligungsrechte haben soll.

An die Landesregierung hat sie daher folgende Fragen gerichtete und hofft auch eine zügige Beantwortung: Im Einzelnen will sie wissen:

  1. Wie ist der Sachstand im Genehmigungsverfahren der EON Kraftwerke GmbH
    für das Kraftwerk Staudinger zur Mitverbrennung von Klärschlamm und Petrolkoks?
  2. Hat der Gemeindevorstand beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt, dass das derzeit ohne Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindende Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG zur “Änderung der stofflichen Zusammensetzung des im Block 5 eingesetzten Klärschlammes und Mitverbrennung von Petrolkoks“ gestoppt und unter Beteiligung der Öffentlichkeit neu durchgeführt wird?
  3. Ist die Landesregierung der Auffassung, Begründung, dass es sich bei dem oben genannten Verfahren nicht um eine geringfügige Änderung bestehender Genehmigungen bezüglich der Klärschlammverbrennung und um eine unwesentliche Genehmigung des zusätzlichen Brennstoffs Petrolkoks handelt, sondern dass es sich um wesentliche Änderungen des Verbrennungsprozesses am Kraftwerk Staudinger handelt?
  4. Wie schätzt die Landesregierung die Aussagen der Antragsstellerin ein, dass Grenzwerte im laufenden Betrieb bei der Verbrennung nicht eingehalten werden können und bei dieser beantragten Genehmigungsänderung auf die höheren Werte angepasst werden sollen? Sollen die Grenzwerte etwa den jeweiligen tatsächlichen Emissionswerten angepasst werden, und: widerspräche dies nicht dem prophylaktischen Gesundheitsschutz der Bevölkerung?
  5. Trifft es zu, dass mit dem Genehmigungsverfahren die Mitverbrennung von Petrolkoks, als Abfallprodukt aus der Erdölraffination, genehmigt werden soll? Und trifft es zu, dass in diesem Zuge der bisher genehmigte minimale Heizwert von 11 MJ/kg Trockenmasse Klärschlamm ersatzlos entfallen soll, so dass offensichtlich beliebige andere Stoffe mit geringem beziehungsweise ohne Heizwert am Kraftwerk verbrannt werden dürfen?
  6. Gibt es bereits einen behördlichen Sachstand, ob bereits auch ein Verfahren zur Mitverbrennung von Sonderabfällen der Industrie vorbereitet wird?
  7. Wie ist die geplante Auslegung für das zukünftige Heizkraftwerk in Offenbach zur Erzeugung von Fernwärme? In welchem Zusammenhang stehen die beiden Projekte?