Die SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Judith Pauly-Bender bemängelt, dass in Hessen niemand mehr erkennen könne, welche Regeln für die Vergabe der Bundesmittel aus dem Programm ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ gelten. Für Eltern und Schulen sei nicht mehr nachzuvollziehen, unter welchen Bedingungen in Hessen Schulen den Zuschlag für ihren Antrag auf Ganztagsschulförderung erhielten. Bislang sei es so gewesen, dass Hessen – anders als andere Bundesländer – die Hürden für die Antragsteller so hoch gesetzt hätte, dass die Ablehnung in den meisten Fällen programmiert war: Anders als andernorts mussten mit dem Antrag auch fertige Raumpläne abgeliefert werden, die vom Schulträger oft nicht zu haben waren. Jetzt wurden diese Vorschriften teilweise außer Kraft gesetzt, nämlich für die Gymnasien.

Auf Nachfrage der SPD-Landtagsfraktion hatte die Kultusministerin einräumen müssen, dass die Gymnasien künftig nicht mehr im Landesprogramm ‚Ganztagsschule nach Maß’ aufgenommen werden müssen, um aus dem Bundesprogramm Mittel zu erhalten. Im Gegenzug bedeutet dies, dass die Chancen auf eine Förderung für die anderen Schulformen der Mittelstufe damit erheblich sinken.

„Damit sind die schlimmsten Befürchtungen der Schulen, die sich auf den Weg gemacht haben Ganztagsschule zu werden, Wirklichkeit geworden“, sagte Pauly-Bender auch mit Blick auf den Kreis Offenbach.. Die zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Schulen werde der Ideologie geopfert, schnellstmöglich die verkürzte Gymnasialzeit in Hessen umzusetzen.

Um überhaupt noch einen Überblick zu bekommen, unter welchen Bedingungen Schulen im Kreis Offenbach Anträge auf die Mittel aus dem Ganztagsschulprogramm des Bundes stellen können, wer bereits Anträge gestellt hat, wer abgelehnt wurde und wie jetzt die neuen Vorraussetzungen des Landes für erfolgreiche Antragstellungen lauten, hat die SPD-Politikerin eine detaillierte Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Sie will eine entsprechende Antwort für alle Schulformen und alle Schulen im Kreis
Offenbach.

Im Einzelnen fragt sie die Landesregierung:

  1. Welche Schulen des Kreises Offenbach haben sich beim Land um Mittel aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ beworben?
  2. In welcher Art können die Schulen des Kreises Offenbach von diesem Programm profitieren?
  3. Wann sind welche Anträge eingegangen, welche wurden wann positiv beschieden, welche Anträge stehen noch zur Bescheidung aus?
  4. Welche Bedingungen stellt der Bund für das Vergabeverfahren; welche Bedingungen stellt das Land für das Vergabeverfahren?
  5. Gibt es Anträge aus dem Kreis Offenbach, die deshalb nicht positiv beschieden werden konnten, weil das Land neben dem eingereichten pädagogischen Konzept zusätzliche Vergabevoraussetzungen verlangt?
  6. Haben die Schulen des Kreises Ihren möglichen Anteil an diesem Programm ausgeschöpft und was geschieht mit den Mitteln, die aus diesem Programm noch nicht abgeflossen sind?