Rede der SPD-Abgeordneten Dr. Judith Pauly-Bender zur Verfassungsdebatte. Es gilt das gesprochene Wort.
„Mit der Einbringung der Anträge zur Reform der Hessischen Verfassung kündigt die FDP-Fraktion die interfraktionelle Vereinbarung zum Kompromissprinzip in Verfassungsfragen auf. Die Verfassungsenquete hat sich auf keinen einvernehmlichen Vorschlag verständigen können. Damit ist die gemeinsame ‚Geschäftsgrundlage’ für die Verfassungsänderung entfallen. Das Verhalten der FDP finden wir sehr bedauerlich. Immerhin wurde die Vereinbarung getroffen für den Fall, der jetzt eingetreten ist.
Heute ist uns wichtig zu betonen, dass wir anerkennen, dass sich CDU und Grüne zum verabredeten Konsensprinzip in Verfassungsfragen bekennen. Was in der kommenden Legislaturperiode vielleicht doch noch möglich gemacht werden kann, wird auf diese Weise nicht gänzlich zerschlagen.
Jedenfalls steht die hessische SPD prinzipiell nach wie vor als konstruktiver Partner für eine konsensuale sinnvolle Modernisierung der Hessischen Landesverfassung zur Verfügung. Dies gilt allerdings, so wie im interfraktionellen Einsetzungsbeschluss unmissverständlich ausformuliert, entschieden nur dann, wenn die soziale und demokratische Substanz der Verfassung erhalten bleibt und es um die Vitalisierung der Hessischen Verfassung gehen soll.
Für die FDP war das geschnürte Kompromisspaket offenbar allzu verführerisch: Hofft doch gerade sie sich mit seinen Inhalten als Motor des Wirtschaftsliberalismus gegen alle anderen zu profilieren. Die FDP ist wohl nicht wirklich überrascht, dass die SPD hierzu ihre Hand nicht reicht. Immerhin haben wir noch im Ohr, dass Herr Posch der SPD-Fraktion in der vergangenen Sitzung konzediert hat, er könne die verfassungspolitische Position der SPD als sozialdemokratische Position verstehen.
Die SPD-Fraktion dieses Hauses hat sich in diesem Hause monatelang gegen den Versuch gewendet, den Sozialverfassungsteil der Hessischen Verfassung zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Gewerkschaften verschlechternd umzugestalten. Und umso weniger dürfen Sie heute erwarten, dass wir uns durch den einsamen Wiederholungsvorstoß der FDP-Fraktion umstimmen lassen.
Die einzelnen kritischen Punkte zu den heute als FDP-Anträge vorgelegten Anträge zur Reform der Hessischen Verfassung sind im Sondervotum näher ausgeführt. Unterstrichen werden muss aber nochmals: Die beabsichtigten Rechtsänderungen sind in politischer Hinsicht besonders verfehlt, weil sie im Arbeitnehmerlager Verunsicherung und Misstrauen sähen.
Ebenso wenig wird die hessische SPD ihre Hand dafür reichen, den Charakter der Hessischen Verfassung als Volksverfassung aufzuweichen.
Die SPD in diesem Hause wird an der vorbehaltslosen Notwendigkeit des Volksentscheids bei Verfassungsänderungen auch über den heutigen Tag hinaus festhalten. Die von der Mehrheitsgruppierung beabsichtigte Beseitigung des Volksentscheids durch eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit ist in der hessischen Tradition als Abbau demokratischer Beteiligungsrechte nicht akzeptabel.
In Kürze zu den von niemandem bestrittenen Punkten wie Kinder und Familienrechte, Abschaffung der Todesstrafe, Tierschutz und Aufnahme der Kultur usw. Dass die Verständigung auf diese Punkte mit gescheitert ist, lag sicher nicht an uns. Da war überhaupt nichts zu machen: Der Obmann der CDU-Fraktion hat es abgelehnt, das von Demokratie und Sozialabbau geprägte Paket aufzuschnüren.“