Im Vorfeld des Aktionstages gegen Häusliche Gewalt meldet sich die SPD-Landtagsabgeordnete für den Kreis Offenbach und Sozialausschussvorsitzende im Hessischen Landtag Dr. Judith Pauly-Bender mit folgendem Appell an alle kommunalen Verantwortungsträger:

  1. Das Frauenhaus des Kreises Offenbach muss weiterfinanziert werden. Der Kreis muss mit dem Land in Verhandlung bleiben, um einen Ausgleich für den Rückzug aus der Landesfinanzierung seines Frauenhauses zu erhalten. Andere Häuser werden landesseits weiter gefördert. Der Kreis Offenbach hat einen Gleichbehandlungsanspruch.
    2. Im Kreis Offenbach benötigt der Runde Tisch gegen Gewalt eine verwaltungstechnische Unterstützung. Der Tisch wird benötigt und muss arbeiten können, um Präventionslücken füllen und Interventionsnotwendigkeiten sicherstellen zu können. Beispielsweise waren bislang wichtige Rettungsdienstträger ohne Meldungen über freie Frauenhausbetten und müssen zukünftig integriert werden.
    3. Alle Kommunen im Kreis können helfen, öffentlich gegen Häusliche Gewalt einzutreten. Die körperliche Unversehrtheit ist eines der höchsten Rechtsgüter. Die Garantie dieses Rechtes ist die erste Pflicht des Staates. Die gesellschaftlichen Folgekosten von Häuslicher Gewalt gehen bundesweit jährlich in die Milliarden, hessenweit in die hunderte von Millionen. Sie sind nicht hinnehmbar.
    4. Es wäre wünschenswert, wenn es sich alle Kommunen des Kreises ähnlich früheren Aktionen wie z.B. „unsere Kommune zur atomwaffenfreie Zone“ das Ziel setzten „Kein Platz für Häusliche Gewalt in unserer Kommune“.
    5. Zum parteipolitischen Ranking ist das Thema denkbar ungeeignet. Hoffnung auf die Durchsetzung dieser Einsicht gibt ein neuer überfraktioneller Beschluss des sozialpolitischen Ausschusses, sowohl den öffentlichen als auch den privaten Medien über die Rundfunkräte dringend nahe zu legen, sich mit Werbespots gegen die Häusliche Gewalt zu wenden. Es wäre sehr schön, wenn sich dieses Einvernehmen auch in den Kommunalparlamenten des Kreises herstellen ließe. Es finden sich andere Themen des parteipolitischen Streites. Die Garantie der körperlichen Unversehrtheit steht nicht in der Disposition von Parteiprogrammen.