Die frauenpolitische Sprecherin der SPD Landtagsfraktion, Dr. Judith Pauly-Bender, begrüßt die jüngsten Pläne der Bundesregierung, einen Abschnitt “Nachstellung” im Strafgesetzbuch einzufügen. „Die meisten Stalking-Opfer sind weiblich und benötigen dringend mehr wirksame Hilfe gegen diese terroristischen Formen persönlicher Nachstellungen, insbesondere in Form von Verfolgung, Überwachung und Telefonterror“, so Pauly-Bender am Dienstag in Wiesbaden.
In Darmstadt würden solche Stalking-Fälle derzeit empirisch erfasst. Nach ersten Ergebnissen seien 80 Prozent der Stalker männlich und im Schnitt 38 Jahre alt. In jedem zweiten Fall handele es sich bei dem Stalker um den Ex-Partner. Stalker verfolgten, observierten und beobachteten ihre Opfer am Wohnort, am Arbeitsplatz, manche reisten ihnen in den Urlaub nach. Meist würden die Betroffenen per Telefon terrorisiert, aber auch mit SMS, E-Mails und Briefen bombardiert, oft lauerten die Stalker vor der Haustür ihrer Opfer, manche nähmen über Dritte Kontakt auf. In einigen Fällen komme es zu körperlicher Gewalt.
Die angekündigte Erhöhung des Strafmaßes sei in seiner symbolischen Wirkung nur zu begrüßen. Damit werde endlich der Unrechtsgehalt der beharrlichen Nachstellung, die zu einer Beeinträchtigung der Handlungs- und Entschließungsfreiheit des Opfers führe, künftig vom Strafrecht festgehalten. „Wichtig ist“, so Pauly-Bender, „dass sich nun auch die Landesregierung dafür stark macht, die Polizei und Gerichte in Hessen flächendeckend hinreichend zu sensibilisieren und in die Lage zu versetzen, die betroffenen Frauen von der Relevanz der Beeinträchtigung ausreichend zu unterstützen.“
Die SPD werde in den zuständigen Ausschüssen nachfragen, ob in Hessen die von den Staatsanwaltschaften geforderte Sensibilisierung von Polizei und Richterschaft sichergestellt werden konnte, ob eine hinreichendes Beratungssystem für die Opfer besteht und ob die Erhebung der hessischen Datenlage ausreichend funktioniert und unterstützt wird.