Die jetzt vorgelegte Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes zur bevorstehenden Novelle des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGLG) wird von der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag ausdrücklich unterstützt. „Die Prüfsteine des Gutachtens wird sich die SPD Landtagsfraktion zu Eigen machen“, erklärt die frauenpolitische Sprecherin, Dr. Judith Pauly-Bender, am Mittwoch in Wiesbaden.

Der Juristinnenbund habe nach Ansicht der SPD überzeugend dargelegt, dass für die Hessischen Landesregierung unmittelbar aus der Verfassung eine Pflicht erwachse, das HGlG schlagkräftiger zu machen. Namentlich drei Argumente des Gutachtens sind dabei für die SPD entscheidend:

  • Erstens sei der Gesetzgeber zum Handeln verpflichtet, ein Auslaufenlassen des Gesetzes komme demnach nicht in Betracht.
  • Zweitens erwachse dem Gesetzgeber aus der Verfassung die Pflicht zu einer aktiven und gezielten Frauenförderung; die Novelle müsse insofern unwirksame Regelungen durch wirksamere ersetzen.
  • Drittens verlange die Verfassung, dass die Novelle jetzt schärfere Förderansätze zugunsten der weiblichen Beschäftigten formulieren müsse. Die Novelle werde das so genannte Untermaßverbot zu beachten haben. Das heiße konkret: Weil das gesetzliche Ziel des HGlG gegenwärtig noch nicht annähernd erreicht sei, müsse der Gesetzgeber mit der bevorstehenden Novelle auf jeden Fall schärfere Regelungen vorlegen als die bisherigen.

Die SPD Landtagsfraktion sehe sich durch das Gutachten der Deutschen Juristinnen in ihrer Position umfassend bestätigt: „Hessen benötigt eine grundlegende Reform seines Gleichberechtigungsgesetzes. Die Neuregelung muss ihre Ansätze anhand der seit 1994 gesammelten praktischen und juristischen Erfahrungen begründen können. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass das neu festzulegende Förderinstrumentarium eine qualitative Frauenförderung im öffentlichen Dienst auch unter den Gegebenheiten der neuen Verwaltungssteuerung und Personalplanung sicherstellt“, so Pauly-Bender.