Was früher aussichtslos erschien, macht jetzt hoffentlich die Große Koalition in Berlin wahr, kommentiert die sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Dr. Judith Pauly-Bender die Ankündigung des Bundesverkehrsministers vom Wochenende, den Bahnfahrerinnen und Bahnfahrern endlich zu mehr Verbraucherschutz zu verhelfen.
Ob dies im ersten Zuge auch zu mehr Verbraucherschutzrechten im Nahverkehr des Ballungsraums führen wird, wird sich in den kommenden Monaten noch zu entscheiden haben, und wird auch landespolitisch auszudiskutieren sein. Das von der Bundesregierung veranlasste Gutachten sieht jedenfalls eine Ausdehnung der Fahrgastrechte auch auf den ÖPNV vor. Zu streiten wäre demnach nur noch über den Umfang und den Ansatz, wie mehr Fahrpreiserstattung oder mehr Schadensersatz, nur für Jahreskarteninhaber, oder auch Monatskarteninhaber oder den Ausschluss von so genannten Gelegenheitsfahrgästen. So könnte sich Pauly-Bender beispielsweise eine Ausdehnung der vom RMV für die Jahreskarteninhaber eingeräumten Fahrgäste auch auf die Monatskarteninhaber vorstellen.

„Jetzt“, so die Sozialdemokratin, „wäre jedenfalls ein guter Zeitpunkt, die Deutsche Bahn als Betreiberin der RMV-Strecken auf das Thema Schadensersatz oder wenigstens Fahrpreiserstattung auch für die Kurzstreckenpendler mit weiten Wegen durchs Ballungsgebiet anzusprechen, um einen nächsten Verbraucherschutzschritt zu machen.“
„Umso mehr Öffentlichkeit muss für die Durchsetzung dieser Regierungspläne gemacht werden, wie Bahnverlautbarungen zum Thema zeigen,“ argumentiert die Abgeordnete, „Die Bahn hat den Verbraucherschutzplänen der Bundesregierung wieder einmal schneller widersprochen, als Tiefensee sie aussprechen konnte. Das bestätigt meine Erfahrung, dass die Deutsche Bahn gegen Verbraucherrechte weiter mauern will.“
Pauly-Bender hat das Thema in den letzten Monaten wiederholt im Zusammenhang mit den vielen Verspätungen im öffentlichen Nahverkehr im Großraum Frankfurt beschäftigt: Ihre Anfragen nach Schadensersatz oder wenigstens Fahrpreiserstattung hatte der Sprecher der Bahn gegenüber Pauly-Bender arrogant kommentiert mit „Die Besteller können sich ja einen anderen Betreiber suchen.“ Das hat die Landespolitikerin geärgert. Staat und Kommunen geben viel Geld für den öffentlichen Verkehr aus. Aber oft wird das Geld für andere Zwecke verwendet als für eine bessere Qualität zugunsten der Fahrgäste.
Pauly-Bender zufolge kommt es jetzt auch auf eine entsprechende Initiative des Landes an für umfassende Mobilitätsgarantie zu streiten, die möglichst alle Verkehre einschließt. Dass Verbraucherschutz im ÖPNV möglich ist, rechnet nicht nur das von der Bundesregierung eingeholte Gutachten zu den Fahrgastrechten vor, sondern zeigen auch die praktischen Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen. Ein zeitgemäßer Verbraucherschutz im ÖPNV muss nicht bedeuten, dass die Fahrpreise teurer werden müssen.
Pauly-Bender wendet sich mit einer Initiative an den Hessischen Verkehrsminister. Von Riehl erhofft sich die Abgeordnete, dass er sich für die Schienenfahrerinnen und Schienenfahrer in und ab dem Ballungsraum einsetzt. Wer regelmäßig eine Fahrkarte kauft, hält jetzt beispielsweise schon wieder einen großen Zettel mit Hinweisen auf drohende Verspätungen, längere Fahrtzeiten und Teilstreckenausfälle in den Sommermonaten in der Hand. Die Berufspendlerinnen und -pendler müssen dies ohne Ausgleich hinnehmen und ihren Tagesablauf entsprechend anpassen. Auch kann niemand sagen, ob die Überbrückungsverkehre in Frankfurt von der Konstablerwache bis zum Hauptbahnhof tatsächlich funktionieren. Trotzdem soll die Fahrkarte im Voraus bezahlt werden. „Der Verbraucherschutz für die Fahrgäste muss auch bei uns zum Thema werden. Insbesondere“, so die Erfahrung der Abgeordneten, „darf der Kunde nicht von Pontius zu Pilatus geschickt werden, wenn der Bund als Eigentümer, die Länder als Besteller, im Nachbereich der RMV als Betreiber und die Bahn wiederum als dessen Auftragsnehmer auftreten!“
„Nur mit einer verbraucherfreundlichen Haftung der betreibenden Unternehmen“, so die Abgeordnete, „kann die Sicherung der angebotenen Qualität erreicht werden. Und dazu gehört die Anschlusssicherheit im Bereich der Verkehrsknotenpunkte wie im Großraum Frankfurt am Main.“
Drohungen mit Fahrpreissteigerungen sollten niemanden ins Bockshorn jagen, dem es um Verbraucherrechte der Pendler und Pendlerinnen geht. Dies hat auch das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Gutachten ergeben: Die ersten Erfahrungen zeigen: das Gegenteil ist richtig. Die “Mobilitätsgarantie” des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr hat sich als genauso bezahlbar erwiesen wie die Erstattungsregelung der Niederländischen Eisenbahnen!

Das Gutachten zum Nachlesen