Die SPD-Abgeordnete Dr. Judith Pauly-Bender hat am Donnerstag im Landtag die Landesregierung aufgefordert, endlich den fälligen Frauenförderbericht vorzulegen, damit das Gleichberechtigungsgesetz von 1993 vernünftig evaluiert werden kann. „Wir warnen die Landesregierung davor, jetzt Hals über Kopf eine Novellierung anzustreben, statt die Erfahrungen umfassend auszuwerten.“

Es sei nicht hinzunehmen, dass der in diesem Jahr fällige Frauenförderbericht nach §6 VII umgangen werde. Nach 13jähriger Geltung des HGlG sei eine seriöse Evaluierung der bisherigen Frauenförderung angebracht.

Die Verfassungspflicht zur Verwirklichung der Gleichberechtigung werde nur durch effektive gesetzliche Maßnahmen zur Frauenförderung erfüllt. Dem Gesetzgeber obliege es, dem Parlament transparent zu machen, welche Instrumentarien des HGlG effektiv und welche ineffektiv gewesen seien.

„Der gesetzlich vorgeschriebene Bericht ist dem Parlament vor dem angekündigten Novellierungsentwurf vorzulegen. Im Verfahrensgang muss sichergestellt werden, dass die anstehende Novelle des HGLG mit ihrem Instrumentarium nicht hinter den ereichten Stand zurückfällt, sondern, wie verfassungsmäßig vorgeschrieben, nachweislich wirkungslose Regeln durch wirksamere ersetzt“, sagte Pauly-Bender.

Auf mehrere, teilweise sehr umfänglichen Befragungen zum Vorankommen der Frauenförderung im Geltungsbereich des HGlG habe die Landesregung bestenfalls grob lückenhaft, teilweise überhaupt nicht Rede und Antwort stehen können. Zur Durchführung einer sinnvollen Evaluation sei eine systematische Auswertung der bisherigen Situation zur Erlangung belastbarer Daten – wenn möglich durch Externe – unabdingbar.