SPD: Lautenschlägers Novelle zum Hessischen Gleichberechtigungsgesetz große Enttäuschung
Als „große Enttäuschung“ bezeichnete heute die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Judith Pauly-Bender, die von Sozialministerin Lautenschläger vorgelegte Novelle des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG). „Die Ministerin hat große Eile mit der Novelle an den Tag gelegt und noch nicht einmal die im bisherigen Gesetz festgelegte Berichtspflicht erfüllt“. Ohne den Bericht, der aufzeigen solle, welche Instrumentarien des Gleichberechtigungsgesetzes wirksam waren und welche nicht, sei aber eine echte Novelle nicht machbar.
Der jetzt vorgelegte Entwurf stelle nach Auffassung von Pauly-Bender lediglich eine Fortschreibung des bisher geltenden Gesetzes dar. „Um eine grundlegende Reform kommt die Landesregierung aber nicht herum, denn das Gesetz von 1993 ist kaum geeignet, um mit den heutigen Anforderungen Schritt zu halten“.
Durch die vielfältigen Änderungen in den letzten Jahren aufgrund des neuen Steuerungsmodells, aufgrund von Privatisierungen und Verwaltungsreformen sei davon auszugehen, dass die alten Instrumentarien nicht mehr wirksam seien und dass neue geschaffen werden müssten. „Wenn der vorgeschriebene Bericht gegeben worden wäre, könnten wir wissen, was wir ändern müssen. So sind wir leider nicht schlauer geworden“, stellte die Sozialdemokratin fest.
Dass Gleichberechtigung und demokratische Teilhabe von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst angesichts vorhandener Hierarchien noch auf absehbare Zeit der gesetzlichen Regelung bedürften, um de facto umgesetzt zu werden, sei tatsächlich und rechtlich völlig unumstritten: Also müsse die strukturelle Förderung qualitativ entschieden verbessert werden, damit die Repräsentanz von Frauen in Leitungspositionen und bei den höher dotierten Stellen stärker werde.
Pauly-Bender äußerte die Vermutung, dass der vorgelegte Entwurf ein Formelkompromiss sei, mit dem sich die CDU-Landesregierung durchmogeln wolle. „Die CDU hat das Problem, dass sie einerseits ihren konservativen Flügel pflegen will, der unter Frauenpolitik nur Familienpolitik versteht. Gleichzeitig will sie sich aber den modernen Frauen, die beruflich orientiert sind, ebenfalls als wählbar präsentieren“, analysierte Pauly-Bender. Beides unter einen Hut zu bringen, sei nicht machbar. „Das läuft dann nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!“
Pauly-Bender erneuerte die Forderung der SPD-Fraktion nach einer zeitgerechten Novelle des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes. Diese müsse den folgenden Prüfsteinen, die von der Gewerkschaft ver.di und der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten im Jahr 2002 erarbeitet worden waren, gerecht werden:
- Die Verpflichtung zu Frauenförderplänen,
- eine Kombination von Quoten und / oder äquivalenten Maßnahmen,
- die Verpflichtung der Dienststelle zu einer transparenten Personalplanung,
- die Verpflichtung zur paritätischen Personalentwicklung,
- die Ausweitung der Geltung des HGlG auf alle Beschäftigungsverhältnisse,
- die Verbesserung der Rechte gegen sexuelle Belästigung,
- die Ausweitung der Diskriminierungsverbote und bessere Entschädigungen für Betroffene,
- die stärkere Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für den gesamten öffentlichen Bereich,
- wirksamere Beteiligungsrechte für Frauenbeauftragte,
- die Einführung von Sanktionen bei Nichtumsetzung des HGlG,
- die Einrichtung einer unabhängigen Stelle zu Fragen der Gleichberechtigung,
- das Klagerecht für Frauenbeauftragte,
- eine Regelung zur direkten Zusammenarbeit mit den Beschäftigtenvertretungen und
- die paritätische Gremienbesetzung als Muss-Vorschrift.
Darüber hinaus müsse nach Auffassung von Pauly-Bender vor dem Hintergrund der Erfahrungen anderer Länder auch geprüft werden,
- welche Antworten die Frauenförderung angesichts des Themas Privatisierung öffentlicher Aufgaben finden müsse,
- ob Regelungen gefunden werden müssten, die die Vergabe öffentlicher Aufträge von Frauenförderung abhängig machten,
- ob und wie Gender Mainstreaming im HGlG Berücksichtigung finden müsse,
- wie das Gesetz die Unterschiede zwischen kommunaler Verwaltung und Landesverwaltung, zwischen unterschiedlichen Verwaltungszweigen sowie den unterschiedlichen Verwaltungskulturen der im übrigen vom HGlG erfassten Bereichen – von den Hochschulen über die Sparkassen bis hin zum Hessischen Rundfunk – berücksichtigen müsse.
Pauly-Bender kündigte an, dass die SPD-Fraktion Änderungsvorschläge nach der parlamentarischen Anhörung vorlegen werde. Von den in der Novelle vorgenommenen Änderungen der Landesregierung seien auf jeden Fall der Wegfall der Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung und die völlige Streichung des Komplexes „sexuelle Belästigung“ kritikwürdig. Die SPD-Landtagfraktion fordere von der CDU-Landesregierung eine HGlG-Novelle, welche die qualitative Frauenförderung im öffentlichen Dienst zum obersten Ziel mache und insbesondere die Einflüsse der neuen Verwaltungssteuerung und Personalplanung berücksichtige. „Wir brauchen in Hessen eine HGlG-Novelle, die so konsequent Beispiel gibt wie das Ursprungsgesetz von 1993. Die Förderregelungen für den öffentlichen Dienst müssen wieder vorangehen und auch in die private Wirtschaft abstrahlen. Die weiblichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst und die weiblichen Beschäftigten privater Arbeitgeber haben gemeinsam das Anrecht auf Chancengleichheit, gerechten Lohn, gerechte Aufstiege und gerechte Zugänge zu Arbeitsplätzen“, sagte Pauly-Bender.
Immerhin sei die Frauenförderung für eine wirtschaftliche Hochleistungsregion wie Hessen eine Überlebensfrage: „Wer das Thema der beruflichen Frauenförderung gering achtet und unbearbeitet liegen lässt, verschleudert Humanressourcen und setzt die Bildungsinvestitionen in Mädchen und Frauen in den Sand. Eine Frauenförderung als zahnloser Tiger ist peinlich für ganz Hessen. Wir erwarten von der CDU-Landesregierung, dass sie angesichts des demographischen Wandels und angesichts des internationalen Wettbewerbs dieses Thema nicht verschläft!“