SPD und Gewerkschaften kritisieren: Frauenförderung „light“ ohne Ergebniskontrolle.
Trotz des „klaren Urteils“ des Europäischen Gerichtshofes zur Rechtmäßigkeit des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) habe die CDU seit ihrer Regierungsübernahme 1999 die Frauenförderung in Hessen „immer mehr verwässert“, kritisierten heute die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Judith Pauly-Bender, die Landesfrauensekretärin des DGB, Marita Eilrich, und die stellvertretende Landesbezirksleiterin der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Beatrix Müller.
Die so genannte Experimentierklausel, die bis heute nicht evaluiert worden sei, habe Frauenförderung in Hessen bis zur Unverbindlichkeit entstellt. Jetzt werde eine Novelle des HGlG präsentiert, ohne dass die bisher geltenden Instrumente der Frauenförderung auf ihre Wirksamkeit hin überprüft worden seien. Der gestern vorgelegte Entwurf stelle nach Auffassung von Pauly-Bender lediglich eine nochmals verschlechterte, bloße Fortschreibung des in Teilen nicht mehr greifenden Gesetzes dar. „Um eine grundlegende Reform kommt die Landesregierung aber nicht herum, denn das Gesetz von 1993 ist kaum geeignet, um mit den heutigen Anforderungen Schritt zu halten“. Durch die vielfältigen Änderungen in den letzten Jahren aufgrund des neuen Steuerungsmodells, aufgrund von Privatisierungen und Verwaltungsreformen sei davon auszugehen, dass die alten Instrumentarien nicht mehr wirksam seien und dass neue geschaffen werden müssten. „Wenn der vorgeschriebene Bericht gegeben worden wäre, könnten wir wissen, was wir ändern müssen. So sind wir leider nicht schlauer geworden“, stellte die Sozialdemokratin fest.
Im Unterschied zu anderen, neueren Gleichberechtigungsgesetzen beinhalte die Novelle keine Regelung für die verschiedenen Formen der Privatisierung. Selbst das konservative Baden-Württemberg sei an dieser Stelle fortschrittlicher. „In Hessen dagegen nur Lippenbekenntnisse!“, so Pauly-Bender. In der Novelle sei kein Klagerecht der Frauenbeauftragten verankert, es gebe kein Schlichtungssystem, kein verbindliches Regularium für Gremienbesetzungen und keinerlei qualitative Anforderungen an zukünftige Förderberichte.
Die SPD Fraktion bleibe heute bei ihrer bereits in 2003 erhobenen Forderung nach einer grundlegenden Novellierung des HGlG. Wie jüngere Gleichberechtigungsgesetze anderer Bundesländer brauche auch Hessen eine zeitgerechte Anpassung seines Gesetzes. „Frauenförderung braucht wirksame Instrumente – sonst läuft sie ins Leere!“, so Pauly-Bender.
Verfassungsrechtlich sei völlig unumstritten, dass Gleichberechtigung und demokratische Teilhabe von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst angesichts vorhandener Hierarchien noch auf absehbare Zeit der gesetzlichen Regelung bedürften. Verfassungswidrig sei es, eine ineffektive Frauenförderpraxis anstehen zu lassen, wegzuschauen und Stillstände zu vertuschen! Das Verfassungsrecht verlange eine Frauenförderung de facto auf allen Ebenen, in Leitungspositionen und höheren Besoldungsgruppen.