Rechenschaft über Frauenfördererfolge zwischen 2002 und 2006 steht noch aus
Nach Ansicht der SPD-Landtagfraktion zeige die Regierungsnovelle des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes ein grundlegend gestörtes Verhältnis zum verfassungsrechtlichen Gebot einer konsequenten Frauenförderung. Dr. Judith Pauly-Bender, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, forderte heute erneut eine grundlegende Novellierung des Gesetzes und die sofortige Vorlage des im derzeit noch gültigen Gesetz verankerten Berichts. „So lange dieser Bericht nicht vorliegt, wissen wir nicht, welche Instrumente wirksam waren und welche nicht“, so Pauly-Bender. Eine Novelle müsse vor allen Dingen bewirken, dass der Frauenanteil in Leitungspositionen und in wichtigen Gremien in zügigen Schritten und in nennenswertem Umfang verbessert werde.
Download der Rede von Dr. Judith Pauly-Bender zur HGlG-Novelle im Hessischen Landtag am 5.10.2006.
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz von 1993 war Pionierbaustein für einen sich erneuernden öffentlichen Dienst: Dieser sollte sich in vorbildlicher Weise selbst dazu verpflichten, die Frauenförderung zum Gegenstand einer modernen Personalentwicklung zu machen. Eine qualitätsorientierte Personalentwicklung des hessischen öffentlichen Dienstes sollte die „tradierten Einstellungs- und Beförderungskartelle unter Männern“ aufbrechen und durch die obligatorische Aufstellung von verbindlichen Frauenförderplänen für den gesamten öffentlichen Dienst die Karrierechancen gut ausgebildeter Frauen und Seiteneinsteigerinnen fördern.
„13 Jahre später darf sich das Gesetz nicht totlaufen an den neuen Strukturen, die die Verwaltungsreform, Personaleinsparungen und Privatisierungen bei Land und Kommunen mit sich bringen“, forderte Pauly-Bender. Dafür habe der verantwortliche Gesetzgeber Sorge zu tragen und an diesen verbindlichen Verfassungsauftrag werde die SPD die hessische CDU-Regierung immer wieder erinnern.
Die SPD-Landtagfraktion fordere von der CDU-Landesregierung eine Novelle des Gleichberechtigungsgesetzes, welche die qualitative Frauenförderung im öffentlichen Dienst zum obersten Ziel mache und insbesondere die Einflüsse der neuen Verwaltungssteuerung und Personalplanung berücksichtige. „Wir brauchen in Hessen eine HGlG-Novelle, die so konsequent Beispiel gibt wie das Ursprungsgesetz von 1994.
Die Förderregelungen für den öffentlichen Dienst müssten wieder vorangehen und auch in die private Wirtschaft abstrahlen. Die weiblichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst und die weiblichen Beschäftigten privater Arbeitgeber hätten gemeinsam das Anrecht auf Chancengleichheit, gerechten Lohn, gerechte Aufstiege und gerechte Zugänge zu Arbeitsplätzen, so Pauly-Bender.
„Wir erwarten von der CDU-Landesregierung, dass sie angesichts des demographischen Wandels und angesichts des internationalen Wettbewerbs das Thema einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen für die Zukunft und die Konkurrenzfähigkeit unseres Hochleistungsstandorts Hessen nicht verschläft.
Darüber hinaus bestehe die SPD-Landtagfraktion auf ihren parlamentarischen Rechten und verlangten die Beratung eines Regierungsberichts zur Frauenförderung zwischen 2002 und 2006. Die Novelle solle bis dahin zurückgezogen werden, forderte die Abgeordnete. „Speziell aufgrund des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsgebotes des Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes ist der Gesetzgeber schließlich verpflichtet, die Instrumentarien des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes auf ihre Wirkungen zu überprüfen und auszuwerten, so Pauly-Bender abschließend.“
Download der Rede von Dr. Judith Pauly-Bender zur HGlG-Novelle im Hessischen Landtag am 5.10.2006.