Der Bericht wurde erst verschleppt, dann halbherzig umgesetzt
Landesregierung hat merkbar Probleme mit dem Thema Gleichberechtigung

Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Judith Pauly-Bender, kritisierte anlässlich der heutigen Diskussion im Sozialpolitischen Ausschuss den Umgang der Landesregierung mit dem Thema Gleichberechtigung: „Der vor der Novelle des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) ausgebliebene gesetzlich vorgeschriebene Bericht der Landesregierung zum HGlG wurde mit einer Verspätung von 1 ½ Jahren dem Parlament zugeleitet und leider von Frauenministerin Lautenschläger weder zum Setzpunkt gemacht noch zum Anlass für eine Regierungserklärung genommen. Stattdessen wurde er in die übliche Tagesordnung eingereiht, infolge dessen stand er im Rahmen des letzten Plenums vor der Sommerpause als letzter Punkt am späten Abend zur Beratung. Das wollte offenbar noch nicht einmal die CDU-Fraktion, so dass sie selbst den Vorschlag gemacht habe, den Bericht zur abschließenden Beratung in den Sozialpolitischen Ausschuss zu überweisen.“

Pauly-Bender erinnerte daran, dass die SPD-Landtagsfraktion schon früh bemängelt habe, dass eine Verschleppung des Berichts dazu führe, dass er als Kontrollinstrument keine Entscheidungsgrundlage für die Diskussion zur HGlG-Novelle werden könne. Dass die CDU-Landesregierung eine Novelle verabschiedet habe, ohne überhaupt eine grundlegende Evaluation vorgenommen zu haben, zeige deutlich, welch erhebliche Probleme die CDU-Landesregierung insgesamt habe, sich mit dem Thema Gleichberechtigung ernsthaft zu befassen. Noch deutlicher mache dies der verspätet vorgelegte Bericht in seinem minimalistischen Selbstanspruch: So sei die vorgeschriebene Evaluation des gesamten Geltungsbereichs des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes nicht erfüllt. Die Erfolge quotierter Fördermöglichkeiten, wie sie viele Kommunen seit Einführung des HGlG von 1994 noch unter rot-grüner Landesregierung durchführten, würden nicht aufgeführt. Lediglich drei Einzelbeispiele aus drei Kommunen seien enthalten, die Frauenförderung in den übrigen 424 hessischen Kommunen bleibe undiskutiert. Ebenso unterschlage der Bericht die Diskussion von Überwachungs- und Sanktionsinstrumenten bei Verstößen gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Frauenförderung, sowie über neue Fördernotwendigkeiten wie beispielsweise im Bereich der Gremienrepräsentanz.

Angesichts der nun heute endlich anstehenden Diskussion des Berichts im Sozialpoltischen Ausschuss sagte Pauly-Bender: „Frauenförderung im öffentlichen Dienst sollte – wie seinerzeit das HGlG von 1994 – zukunftweisend für eine vorbehaltslose Gleichstellung sein und Impulse für das gesamte Arbeitsleben geben. Die Landesregierung hätte sich daran prüfen lassen müssen, ob es ihr gelungen ist, sicherzustellen, dass auch dort ein guter Umgang mit Personalressourcen stattfindet, wo Frauenförderung noch nicht als Behördenkultur praktiziert wird. Der öffentliche Dienst in allen Teilen muss Schrittmacher sein für eine diskriminierungsfreie Personalentwicklung!“