Auszüge aus der Rede der Abg. Dr. Pauly-Bender in der 1. Lesung zur Änderung der Hessischen Verfassung. Es gilt das gesprochene Wort.

„Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollen die Position des hessischen Volkes im Rahmen der Volksgesetzgebung verbessern. Diese Absicht weist im Grundsatz in die richtige Richtung und kann auf unsere Sympathie zählen. Die hessische Sozialdemokratie hat an verschiedenen Stellen sehr deutlich gemacht, dass wir Initiativen, die in diese Richtung weisen, für geboten und notwendig halten.

Wir haben uns im Rahmen der Verfassungsenquete entsprechend positioniert und unsere gesamte Programmatik sieht sich mit dem Ziel in Einklang, die basisdemokratische Substanz unserer hessischen Verfassung weiter auszubauen. Gerade das von Bündnis 90/Die Grünen anvisierte Kernstück, nämlich die Normsetzungsinitiative des Volkes auch in puncto Verfassungsänderungen zu ermöglichen, finden wir der Richtung nach überzeugend und im hohen Maße erwägenswert.

Es gehört zum ganz großen demokratischen Erbe der über 60jährigen Landesverfassung, dass sie dem Volk bei vom Landtag intendierten und beschlossenen Verfassungsänderungen eine Vetoposition an die Hand gibt, welche die Möglichkeiten auch großer parlamentarischer Mehrheiten gegenüber anderen Verfassungen, nicht zuletzt auch gegenüber dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, erheblich zugunsten der direkten Demokratie verändert. Die Landesverfassung hat damit eine Vorkehrung getroffen, um die demokratische Legitimität der Verfassungsänderungen in einer ganz besonderen Weise zu sichern.

Es erscheint uns durchaus konsequent und folgerichtig, diesem Vetorecht in einer nahen Zukunft auch ein Initiativrecht folgen zu lassen, das die gestaltende Rolle des Volksgesetzgebers dann endlich auch im Verfassungsbereich betont und für diesen besonderen Bereich das nachvollzieht, was die hessische Verfassung für den Normalbereich der einfachen Gesetzgebung bereits in bahnbrechender Weise präfomiert hat.

Wer es mit der aktiven Staatsbürgergesellschaft ernst meint, sollte offen sein für diese Erweiterung der Volksbeteiligung. Es macht keinen besonderen Sinn, die Wichtigkeit des bürgerschaftlichen Engagements in den allfälligen Sonntagsreden zu preisen, dort aber, wo es um Wesentliches geht, zu mauern. Die höchste Form der Mitbestimmung ist und bleibt das Recht der Initiative. Es allein gewährleistet, dass man nicht nur ja oder nein sagen kann zu dem, was andere sich ausgedacht haben, sondern auch sagen darf, was geschehen soll.

Die SPD sieht es als vornehme Aufgabe des Parlamentes an, die historische Substanz der hessischen Verfassung zu achten und zu wahren. Wir sehen vor allem zwei Dimensionen:

Zum einem in dem ungewöhnlichen Engagement der Verfassung für das Prinzip der Sozialstaatlichkeit. Die zweite Spezialität der hessischen Verfassung aber ist die große Wertschätzung der direkten Demokratie. Beide Besonderheiten gehören zusammen, sie sind zwei Seiten der einen Medaille.

Sozialer Staat und lebendige Demokratie, beides sind die Voraussetzungen dafür, dass auch die normalen Menschen, die viel zitierten kleinen Leute, in angemessener Weise Berücksichtigung finden. — Die Leute, die hart fürs Leben arbeiten müssen, oft mit großem Einsatz und skandalös geringem Lohn, wie die neue Studie zur Lohnspreizung zeigt, sie brauchen den ausgleichenden Staat, der auch und nicht zuletzt ihre Fähigkeit sichert, sich am öffentlichen Leben zu beteiligen.

Die repräsentative Demokratie hat sich mehr als bewährt, und wir wären als Hessischer Landtag schlecht beraten, wenn wir den Ausbau der direkten Demokratie mit einer in aller Regel doch ziemlich billigen und von allen möglichen Hintergedanken befallenen Fundamentalkritik an der repräsentativen Demokratie verbinden würden. Es muss bei den Versuchen, die demokratischen Mechanismen zu reformieren, aber um Optimierung gehen, um Zugewinne an Legitimität, an Transparenz und um besseres Regieren überhaupt. Wir sind davon überzeugt, dass der partizipative Staat der bessere, ja durchaus auch der im Wettbewerb überlegene Staat sein wird.

Deshalb und nicht aus einem Misstrauen gegen die bestehenden Institutionen heraus wird die SPD-Fraktion alle Versuche, die Hessische Verfassung als demokratische Verfassung weiterzuentwickeln, konstruktiv aufgreifen. Die Verfassung ist ein besonderer Stoff. In unserer pluralen Welt ist es nur schwer möglich, allgemeinen Konsens zu stiften. Aber außer der Verfassung bleibt uns nicht viel, auf das wir uns gemeinsam beziehen könnten.

Jürgen Habermas hat auch in diesem Punkte Recht, sie ist das Kern- und Herzstück der Institutionen und hier ist ein besonders sorgsamer Umgang angezeigt. — Die zwei Jahrzehnte lang geführte Debatte, was die Gesellschaft der Vielfalt noch zusammenhält, hat uns dies allen vor Augen geführt. In Hessen haben jeweilige Landtagsmehrheiten in aller Regel davon abgesehen, das Volk mit hochkontroversen Änderungsvorschlägen zu konfrontieren. — Dies gehört zur guten Staatspraxis in unserem Land.

Deshalb werden wir erst recht dafür werben, dass eine gemeinsame Lösung in Sachen Weiterentwicklung der Volksgesetzgebung zu Stande kommt. Eine solche Weiterentwicklung steht an, und es ist unsere Pflicht, uns um eine gute Lösung zu kümmern.“