Zur Diskussion über die Äußerungen des Justizministers Hahn zur Hessischen Verfassung erklärte die sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Dr. Judith Pauly-Bender am Donnerstag in Wiesbaden, dass die SPD den sozialstaatlichen Geist der Hessischen Verfassung nach Kräften verteidigen und keinen neo-liberalen Kahlschlag hinnehmen werde. Sollte erneut über die Reform der Hessischen Verfassung gesprochen werden, werde sich die SPD für die Fortschreibung des Bildungssozialstaates sowie die verfassungsrechtliche Bearbeitung des Themas Antidiskriminierung stark machen.
Wichtiger als jede Erregung über Minister Hahn und seinen persönlichen Stil sei, dass man seine Mitteilungen auch als Ankündigung verstehen könne, dass die Regierung einen neuerlichen Anlauf für Verfassungsreform plane, die das ganz besondere Bekenntnis der Hessischen Verfassung zum sozialen Staat und zum aktiven Staat schleifen wolle.
Pauly-Bender: „In Zeiten wie diesen ist der sozialstaatliche Geist der Hessischen Verfassung so aktuell, wie schon seit langem nicht mehr. Der ideologisch geprägte und gesellschaftsschädliche Wirtschaftsliberalismus hat abgewirtschaftet und die aufs Podest gestellte Selbstregulation des Marktes ist in diesen Tagen dort geendet, wo Unternehmer und Großkonzerne nach der Intervention des Staates rufen.“ Es könne deshalb ganz und gar nicht darum gehen, die bedeutenden historischen Überlieferungen unserer politischen und gesellschaftlichen Kultur und den besonderen sozialstaatlichen Impetus der Hessischen Verfassung zu bekämpfen. Sondern es müsse im Gegenteil darum gehen, sie mit Respekt in unsere Gegenwart zu übersetzen, erklärte die SPD-Abgeordnete.
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Rede zu den Äußerungen des Staatsministers Hahn zum Thema Änderung der Hessischen Verfassung
HLT, 14.Mai 2009
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
am Anfang meines Statements möchte ich mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass das Thema Verfassungsreform inzwischen in Form von beiläufigen Presseverlautbarungen und darauf entgegnenden Missbilligungsanträgen angegangen wird.
Dieses entspricht nicht der Bedeutung der Sache und sollte so nicht weitergeführt werden.
Natürlich wäre es nicht angemessen, von Verfassungsvorschriften als Blödsinn zu reden, für einen Minister nicht angemessen, aber auch sonst nicht.
Natürlich handelt es sich auch nicht um die erste Merkwürdigkeit, die der neue Justizminister geboten hat, das Thema Richterschelte ist uns noch in schlechter Erinnerung.
Andererseits muss auch nicht jede Äußerung immer und unbedingt mit der Goldwaage traktiert werden, und zwar auch dann nicht, sehr geehrter Herr Hahn, wenn der Urheber der Äußerung selbst immer wieder mal als ein Repräsentant eben dieser Goldwaagen-Kultur in diesem Hause in Erscheinung getreten ist.
Jedenfalls möchten wir stark hoffen, dass das Thema Verfassungsreform in der nächsten Zeit auf einem höheren Niveau traktiert wird, als dies am Anfang dieser Legislaturperiode geschieht.
Daher wird meine Fraktion das heutige, ich will es nennen, „Scharmützel unter Erwähnung unserer stolzen Verfassung“ mit Stimmenthaltung quittieren.
Wer unseren verfassungsrechtlichen Traditionen Gutes will, auch wer daran denkt, die Verfassung in ihren stolzen Traditionen zeitgerecht fortzuschreiben und mit neuem Leben zu füllen, sollte den Dialog in diesem Hause anders suchen.
Wichtiger, viel wichtiger als jede Erregung über den Minister Hahn und seinen persönlichen Stil zu kommunizieren, ist für uns somit Folgendes:
Man kann die Mitteilungen des Justizministers als Ankündigung verstehen, dass die Regierungsseite einen neuen Anlauf zur Verfassungsreform plant,
und, meine Damen und Herren, man kann erkennen, dass dieser Anlauf wieder so ausgerichtet werden soll, wie es in der 16. Wahlperiode der Fall gewesen ist.
Denn: wieder geht es den Initiatoren ganz augenscheinlich vor allem um solche Bestimmungen, die das ganz besondere Bekenntnis der Hessischen Verfassung zum sozialen Staat und zum aktiven Staat betreffen, — einem Staat, der den wirtschaftlichen Erfolg will, der sich aber ganz betont nicht als parteiischer und einseitiger Sachwalter des Großeigentums versteht.
Wenn es bei den Reformplänen tatsächlich um eine Neuauflage in diesem Sinne gehen sollte, dann, meine Damen und Herren, werden Sie in der hessischen Sozialdemokratie keinen Partner haben.
Wir werden den sozialstaatlichen Geist der hessischen Verfassung nach Kräften verteidigen, so wie wir dies im Rahmen der zurückliegenden Enquete getan haben.
Und wir lassen uns auch diesmal nicht von dem sattsam bekannten Geschrei blenden, dieser oder jener Aspekt der Sozial- und Wirtschaftsverfassung sei obsolet.
Wir wissen um die Wichtigkeit der Verfassungssymbolik und wir werden keine Kahlschläge hinnehmen.
In Zeiten wie diesen ist der sozialstaatliche Geist der hessischen Verfassung so aktuell, wie schon seit langem nicht mehr.
Der ideologische und gesellschaftsschädliche Wirtschaftsliberalismus, den auch mancher Kollege in diesem Hause gepredigt hat, dieser Wirtschaftsliberalismus hat abgewirtschaftet.
Die sozialen Folgen werden wir im Laufe der kommenden Monate noch genauer sehen, und die Frage, wer die riesige Zeche am Ende zu zahlen hat, ist noch nicht beantwortet!
Ich selbst habe so meine Mutmaßungen, worauf es hinauslaufen könnte, und man kann nicht besonders optimistisch sein für den schwächeren Teil unserer Gesellschaft.
Die Gefahr, dass die kleinen Leute bluten werden, ist, wie die Dinge heute liegen, groß.
Für die SPD-Fraktion in diesem Hause darf ich vor diesem Hintergrund festhalten:
In Zeiten wie diesen gilt es den Staat zu stärken. Die Zeichen stehen auf Staatsaktivität und auf politische Initiative und Präsenz. – „Es braucht einen starken Staat, der dem Markt Regeln setzt und für ihre Durchsetzung sorgt.“ – sagt der Bundespräsident in seiner Berliner Rede.
Meine Damen und Herren, genau so ist es, und dies ist die Aktualität der Hessischen Verfassung, dass sie sich ganz dezidiert zum starken Regulierer „Staat“ bekennt.
Natürlich tut sie dies in der Sprache und in den Denkformen ihrer Entstehungswelt, in welcher Sprache und in welchen Denkformen sonst könnte sie sich auch artikulieren.
Wenn es einer Verfassungsreform nun darum gehen sollte, die verfassungsrechtlichen Instrumente des sozialen Staates formal und inhaltlich zu modernisieren, wird die SPD nicht abseits stehen, denn unsere Verfassung ist kein Museum.
Sie soll leben.
Gerade im Sozialen sind neue Entwicklungen zu berücksichtigen und verfassungsrechtlich anzuerkennen.
Zu denken ist in allererster Linie an die enge Verknüpfung von sozialer Sicherheit einerseits und Bildungsgerechtigkeit andererseits. Hier würden sich auch im Rahmen einer Verfassungsreform starke Signale sehr gut ausmachen und, meine Damen und Herren, seien Sie versichert, dass wir in dieser Sache initiativ werden – und auch das Thema des freien Zugangs zum Studium, ein Thema, das Ihnen ja so lieb und wert geworden ist, auch dieses Thema wird dann wieder auftauchen, wenn wir hier über Verfassungsmodernisierungen zu reden haben. Das gilt auch für das große Thema Anti-Diskriminierung – auch das ein Feld, bei dem es wahrlich um Grundsatzfragen geht, für viele Menschen um Fragen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Existenz und für uns alle um eine besser funktionierende Gemeinschaftlichkeit und um eine bessere Nutzung all der vielfältigen Ressourcen, die in unserer Gesellschaft enthalten sind..
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, seien Sie aber versichert, auch in einer neuerlichen Runde wird gelten:
So wahrhaftig unsere Gesprächsbereitschaft zur Pflege und Fortschreibung des sozialen und demokratischen Geistes unserer Hessischen Verfassung ist, so unabänderlich bleibt für die SPD-Fraktion in diesem Hause dies:
Eine Einschrumpfung des sozialstaatlichen Verfassungsleitbilds zu einer Restgröße würden wir keinesfalls hinnehmen. Das haben wir in der Enquetekommission gesagt, das sagen wir heute und dabei wird es bleiben.