als wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem generellen Verzicht

Die heutige Beschlussfassung des Bundesrates, das Schächten unter strengere tierschutzrechtliche Regelungen zu stellen, wird von der Tierschutzbeauftragten der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Judith Pauly-Bender, begrüßt.

Der Bundesrat fordere nun wenigstens strengere Kriterien für das betäubungslose Schlachten von Tieren, dem so genannten Schächten, so die SPD-Politikerin. Die Länderkammer beschloss heute, dazu einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen, wonach die Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung für diese Praxis verschärft werden sollten. So solle der Antragsteller nachweisen müssen, dass das Schächten aus religiösen Gründen zwingend erforderlich sei und bei dem Tier keine zusätzlichen Schmerzen aufträten.

Aus Sicht des Tierschutzes handele es sich nach Meinung von Pauly-Bender nur “um einen Schritt hin auf das Ziel, nämlich auf das Schächten generell zu verzichten.” Zusammen mit dem Deutschen Tierschutzbund fordere Pauly-Bender weitere Schritte, denn dem nationalen Tierschutzrecht entsprechend sei Schächten Tierquälerei und müsse unterbleiben.

Laut Tierschutzgesetz sei das Schächten, das betäubungslose Schlachten von Tieren, im Grundsatz verboten. “Schafen oder Rindern bei vollem Bewusstsein die Kehle durchzuschneiden, ist eine schwere Form der Tierquälerei. So bietet der heutige Bundesratsbeschluss für den Tierschutz eine Grundlage zur Vorbereitung der nächsten Schritte hin zu einem generellen Verbot”, so die Sozialdemokratin.

Die Schächtproblematik war ein wichtiger Grund, weshalb der Tierschutz 2002 im Grundgesetz verankert wurde. Das Problem sei lösbar. Jetzt liege die Verantwortung für weitere Schritte beim Deutschen Bundestag.