Die Landtagsabgeordnete Dr. Judith Pauly-Bender wendet sich mit der Bitte an den Hessischen Justizminister Hahn, das Amtsgericht Seligenstadt an Ort und Stelle zu belassen. Zwar hätte mit Sicherheit jeder Justizminister, egal welcher Couleur, in diesen Tagen nach Einsparmöglichkeiten, die nicht auf Kosten der Rechtsuchenden und der Bearbeitung ihrer Anliegen gingen, im Betriebs- und Verwaltungsbereich zu suchen, doch stelle innerhalb des Gerichtsgefüges das Amtsgericht noch einmal einen Sonderfall dar. „Zum Amtsgericht geht man in Familiensachen, wegen des Grundbuches, wegen einer Testamentshinterlegung, wegen des Erbscheins, man ist Betreuungsfall oder hat einen Betreuungsfall usw.; ein solches Gericht muss,“ so Pauly-Bender, „vernünftigerweise ortsnah sein.

Ein ganz wichtiger Grund ist für mich die ortsnahe Arbeitsmöglichkeit der die Betreuungsfälle bearbeitenden Richter. Deren Fallaufkommen ist nicht nur zahlreich, sondern wächst nach den demographischen Zahlen für den Kreis Offenbach noch an. Andererseits lebt so ein alltagsorientiertes Gericht in einem demokratischen Gemeinwesen auch vom besonderen Vertrauen der Ratsuchenden, wobei der Faktor Ortsnähe natürlich eine Rolle spielt.“
Insbesondere legt die sozialdemokratische Abgeordnete dem Minister noch einmal ans Herz ganz kritisch zu prüfen, ob nicht bereits heute schon feststünde, dass die Immobilie vielleicht so spezifisch auf den Gerichtsbetrieb durchgeplant und umgesetzt worden sei, dass sich eine alternative Verwertung nur mit Schwierigkeiten vorstellen lasse. Außerdem müssten die Fälle aus dem Gerichtsbezirk auch für den Fall eines Umzuges an anderer Stelle in zusätzlichen Räumen bearbeitet werden, so dass an jedem anderen Ort Unterbringungskosten anfielen. Pauly-Bender: „Schon so manche öffentliche Immobilie wurde aufgelassen, bevor feststand, dass sie sinnvoll verwertet werden konnte, so dass am Schluss gar keine Einsparung entgegenstand. Ich setze darauf, dass Justizminister Hahn das Thema Amtsgerichtsschließung Seligenstadt möglichst bald aus der Diskussion bringt. Eine Standortreform mag sich in anderen Gerichtszweigen nicht vermeiden lassen und auch sinnvoll umsetzen lassen; bei dem noch vor kurzem vom Land ganz neu ausgestatteten Amtsgerichtsstandort Seligenstadt sollte jedoch eher vier- als dreimal überlegt werden, ob sich das rechtfertigt.“