Die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Judith Pauly-Bender hat die Fraktionen von CDU und FDP dazu aufgefordert, sich an der Debatte zur SPD-Gesetzesinitiative für ein Hessisches Gesetz für die Tierschutzverbandsklage konstruktiv zu beteiligen. „Für die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag ist das Thema Tierschutzverbandsklage und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine ein wichtiges Mittel, um das im Grundgesetz formulierte Staatsziel praktisch durchzusetzen“ sagte die tierschutzpolitische Sprecherin Dr. Judith  Pauly-Bender zur Einbringung einer Gesetzesinitiative nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens.

„Wir sind offen für Diskussionen um ein Hessisches Gesetz für die Tierschutzverbandsklage und die Mitwirkungsrechte für Tierschutzverbände und hoffen, dass wir ein Ergebnis erzielen, das am Ende von allen Fraktionen beschlossen wird“, sagte Pauly-Bender. Der SPD-Fraktion sei es wichtig, gerade auch mit den regierungstragenden Fraktionen in den Dialog zu kommen und zu diskutieren, wie sie sich zum Thema Tierschutzverbandsklage und Mitwirkungsrechte für Tierschutzverbände stellen. Der deutsche Tierschutzbund verweise in diesem Sommer zu Recht darauf, dass das Klagerecht für den Tierschutz eine Schlüsselfunktion beim Vollzug des Tierschutzgesetzes sei. Dazu zählten etwa auch die dramatischen Missstände bei den Tiertransporten, aber auch in der Fleischproduktion.

Der Tierschutzaktionsplan von Bundesministerin Aigner für die Tiere in der landwirtschaftlichen Lebensmittelproduktion belege, dass das Thema Tierschutz endlich in die Mitte der politischen Aufmerksamkeit rücke und über seine tierethische Relevanz hinaus auch endlich im Zusammenhang mit Lebensmittelqualität und Verbraucherschutz gesehen werde. „Es ist Zeit zu handeln“, so Pauly-Bender.

Die Probleme mit verwildernden Katzen und deren stetige Zunahme stellen viele ehrenamtliche Tierschützer vor große Herausforderungen, die mancherorts kaum noch bewältigt werden können. Die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Judith Pauly-Bender, erwartet daher von der Landesregierung eine Darstellung , welches Ausmaß diese Problematik in Hessen bereits erreicht hat, und wie das Land den ehrenamtlichen Katzenschützern zu helfen gedenkt.

Einen entsprechenden Berichtsantrag habe die SPD-Fraktion nun eingebracht, so die Politikerin. 

Eine Kleine Anfrage ihrerseits sei im vergangenen Jahr ohne Folgeaktivität der Landesregierung geblieben, die damals Handlungsmöglichkeiten nur beim Bund oder den einzelnen Kommunen gesehen habe. „Da Nordrhein-Westfalen per Landesförderprogramm aktuell eine Handlungsmöglichkeit auf Länderebene aufzeigt, ist es an der Zeit, das Problem in Hessen noch einmal anzusprechen und zu erfahren, ob die Tierschützer im Katzenbereich mit Unterstützung der Hessischen Landesregierung rechnen dürfen. Die hessischen Katzenschützer und wir warten interessiert auf Vorschläge der Landesregierung, wie das Problem gelöst werden kann und was sie selbst dazu beitragen wird“, sagte Pauly-Bender am Dienstag in Wiesbaden.

Mit einem Entwurf für ein modernes hessisches Hundegesetz will die SPD-Landtagsfraktion die Rahmenbedingung für die Hundehaltung in Hessen neu regeln. „Es geht darum, die Vorgaben für das Halten eines Hundes so zu gestalten, dass nicht das Tier und sein Halter aufgrund der Rassezugehörigkeit des Hundes vorverurteilt oder als harmlos eingestuft werden, sondern, dass die Hundehalter ihrer Verantwortung für den Hund und dessen Verhalten in die Pflicht genommen werden“, sagte die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Judith Pauly-Bender am Mittwoch in Wiesbaden. Der Gesetzentwurf der sich an dem Vorbild aus Niedersachsen orientiere werde zunächst Gegenstand einer Fraktionsanhörung.

„Wir erhoffen uns im Parlament eine sachliche Debatte über das Thema Hundehaltung, in der sowohl das Interesse der öffentlichen Sicherheit als auch das des Tierschutzes gewahrt bleiben“, sagte Pauly-Bender. Damit werde besser darauf hingearbeitet, die möglichen Gefahren für andere Tiere oder Menschen zu reduzieren als mit einer rasseabhängigen Typisierung der Hunde als ‚aggressiv‘ oder ‚harmlos‘. Von der gesetzlichen Regelung seien nur Neuhundehalter betroffen.

Die SPD habe bereits seit mehr als einem Jahr in öffentlichen Veranstaltungen, Fachrunden und vielen Gesprächen mit Tierschützern, Politikern der verschiedensten Ebene, Experten aus der Hundeforschung und Bürgerinnen und Bürgern gehört. Dabei habe sich das klare Bild ergeben, dass Hessen ein neues wirksames Hundegesetz benötigt. Nun sei es an der Zeit, die Diskussion auch in die Mitte des Parlamentes zu holen. Pauly-Bender ist dabei zuversichtlich, dass die Erkenntnisse aus Forschung und Alltag dazu beitragen, dass die Landespolitiker im Dialog mit  Verbänden des Tierschutzes, der Hundezucht, dem Hundesport, den sogenannten Hundetrainern (die eigentlich Menschen trainieren), des Wachhunde -und Polizeihundewesens ein neues Hundegesetz für Hessen schaffen werden. Der Gesetzentwurf der SPD nach Vorbild des Niedersächsischen Hundegesetzes, welches in Fachkreisen als das bisher Beste angesehen wird, soll hierfür eine Grundlage bilden.

Die SPD-Fraktion hat angekündigt, einen Gesetzentwurf zur Tierschutzverbandsklage in den Landtag einzubringen. „Tierschutz hat zwar Verfassungsrang. Bislang kann in Hessen jedoch nur von Tiernutzern geklagt werden, die sich in ihren Rechten zur Tiernutzung eingeschränkt sehen. Nun soll anerkannten Tierrechtsvertretern die gleichberechtigte Klagebefugnis im Interesse der Tierrechte eingeräumt werden“, sagte die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Judith Pauly-Bender, zum aktuellen Vorstoß der Hessischen Sozialdemokaten, der sich an einer Vorlage aus Nordrhein-Westfalen anlehnt.

„Die SPD möchte damit die grundlegende Debatte in Hessen anstoßen, nachdem bereits andere Bundesländer eine solche Klagemöglichkeit auf den Weg gebracht haben und ganz unterschiedliche Koalitionsverträge auf Länderebene diesen Sollpunkt beinhalten“, sagte die SPD-Abgeordnete. Tiere könnten sich nicht wehren. Deshalb müsse ein gleichwertiger Rechtsschutz zwischen Tiernutzern und Tieren hergestellt werden. Bisher konnte nicht gegen ein Zuwenig an Tierschutz geklagt werden, gegen ein Zuviel aber schon.

Pauly-Bender sagte, sie erachte die Landesverbandsklage als notwendig für die Beteiligungs- und Anhörungsrechte anerkannter Tierschutzvereine, für die Überprüfung von Haltungsbedingungen, Laborversuchen und  Tierschutzüberwachungsmaßnahmen sowie  von Vorgaben beispielweise zur Kürzung von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln.

Die SPD Landtagsfraktion setze im Prozess der Anhörung ihrer Initiative auf den interfraktionellen Einigungswillen zugunsten der abhängigen und genutzten Tiere, deren Rechte von Menschen vertreten werden müssten, da sie keine Stimme hätten.

Die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Judith Pauly-Bender hat die heute im Umweltausschuss erzielte Einigung auf ein gemeinsames Vorgehen der Fraktionen zur Verbesserung der Tierheim-Situation in Hessen begrüßt. „Ich freue mich, dass es gelungen ist, die Lage der Tierheime im Hessischen Landtag endlich zur überfraktionellen Sache zu machen. Nach über 1,5 jährigen Verhandlungen appellieren die Landtagsfraktionen CDU, SPD, FDP und Grüne nun gemeinsam an die Landesregierung, den Hessischen Tierheimen und dem ehrenamtlichen Tierschutz zur Seite zu springen“, sagte Pauly-Bender am Donnerstag in Wiesbaden. Damit werde ein langjähriges Anliegen der SPD-Fraktion Realität. Alle Parteien forderten die Landesregierung nun auf, insbesondere für die Einrichtung einer Hessischen Tierhilfestiftung unter finanzieller Beteiligung der Heimtierwirtschaft Sorge zu tragen, mit den Spitzenverbänden eine Mustersatzung für die finanzielle Unterstützung der Tierheime vor Ort zu entwickeln, sowie für die Hundekunde bei den Ersthundehaltern zu sorgen. Letzteres um Tierheimabgaben wegen Überforderung der Halter vorzubeugen.

Nicht einigen konnten sich die Fraktionen auf die SPD-Forderung nach einer Chippflicht für alle Hunde, eine Maßnahme die dem illegalen Hundehandel sowie dem illegalen Aussetzen von Hunden vorbeugt. Ebenso ausgespart wurde die Frage, ob es in Hessen nicht doch nach dem Vorbild anderer Länder zu einem modernen Hundegesetz kommen muss.

Pauly-Bender sieht trotzdem in der gelungenen Einigung einen großen Hoffnungsschimmer für die derzeit rund 44 Tierheime in Hessen: „Wenn erst einmal alle Parteien gemeinsam zur Einsicht gelangt sind, dass der ehrenamtliche Tierschutz nicht alleine gelassen werden darf, dann ist das ein erster vernünftiger Schritt für den schrittweisen Aufbau der notwendigen Unterstützungmaßnahmen“, so die Abgeordnete.

Die SPD habe ihre zunächst weitergehenden Anträge an dieser Stelle gerne zugunsten dieser Einigung zurückgezogen. Im Übrigen böten sich in den kommenden Monaten sicher noch weitere parlamentarische Gelegenheiten, zusätzliche Punkte zur Sprache zu bringen. Zunächst gilt es, diesen Fortschritt des heutigen Tages im Interesse der Landestierschutzlobby zu würdigen!

Mit Blick auf den Baubeginn der Umgestaltung der B 459 in Rödermark-Waldacker und den Befürchtungen seitens der Stadt Rödermark, dass sich der Bau des geplanten Radweges entlang dieser Strecke womöglich noch Jahre hinauszögere, weil das Amt für Straßen und Verkehrswesen und damit das Land Hessen neuerdings die Zuständigkeit für diesen Radweg reklamiere, hat sich die sozialdemokratische Abgeordnete Dr. Judith Pauly-Bender an die Hessischen Landesregierung gewendet.

Sie bittet die Landesregierung um Auskunft darüber, ob die Befürchtungen der Kommunalpolitik zutreffen und wann die Bürgerinnen und Bürger mit der Umsetzung des Radweges an dieser Stelle rechnen dürfen. Pauly-Bender: „Die Verkehrssicherheit der Radfahrer an dieser Stelle in Waldacker ist notwendig. Wenn der Radweg nun nicht so bald, wie von der Stadt Rödermark geplant, gebaut werden kann, sollte die Landesregierung zumindest erklären, welche Gründe dagegen sprechen und wann dann mit der Umsetzung des Radwegs an dieser Stelle gerechnet werden kann.“

Sie hofft auf eine baldige Antwort, welche die Sicherheit der Radfahrer im Fokus hat und diesbezüglich für Klarheit in Rödermark sorgt, wie und wann auch deren Verkehrssicherheit in Waldacker entlang der B 459 hergestellt werden wird.

Im Einzelnen fragt die Abgeordnete:

  1. Trifft es zu, dass das Land bzw. der ASV seine Zuständigkeit für den oben genannten Radwegebau neuerdings reklamiert, ggf. aus welchem Grund?
  2. Warum verzögert sich die Umsetzung des notwendigen Radwegebaus?
  3. Erachtet das Land die Verkehrssicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer auch ohne Radweg für hinreichend?
  4. Falls nicht, wann dürfen die Bürgerinnen und Bürger dann nach Planung des Landes mit der Umsetzung des betreffenden Radweges rechnen?
  5. Gibt es Möglichkeiten, den Radwegebau eventuell durch eine Vorfinanzierung der Kommune oder ähnliches zu beschleunigen?