Die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Judith Pauly-Bender hat den Bundesratsbeschluss für die Fundtierregelung begrüßt. "Es ist gut, dass nun auch die Länderkammer der Bundesregierung die überfällige Bundesregelung zur Frage der Fundtiere abverlangt. Die hessischen Tierheime übernehmen mit der Fundtierbetreuung eine staatliche Aufgabe. Die ganz überwiegende Mehrheit erhält bisher dafür keinerlei Erstattungen. Wenn auch viele hessische Tierheime seit August des Jahres 2009 darauf hinweisen, dass ihnen die finanziellen Mittel fehlen, die Rücklagen aufgebraucht sind und die Investitionen mangels Mittel vernachlässigt werden, so ist die fehlende Regelung der Fundtierunterbringung einer der Hauptgründe hierfür. Eine klare Regelung des Bundesgesetzgebers ist dementsprechend überfällig. Und es ist gut, wenn, wie gefordert, das Bundestierschutzgesetz demnächst eindeutig regeln wird, welche öffentliche Ebene für die Erstattung der Unterbringungskosten für verlorene oder entlaufene sowie ausgesetzte, zurückgelassene oder anderweitig herrenlosen Tieren einzuführen und auch alle Zweifelsfälle durch zu regeln."

Derweil, so Pauly-Bender, könne Hessen den zukünftigen Kostenträgern für Fundtiere ihrerseits aber auch  helfen, Fundtierunterbringungen vorzubeugen. Ein Mittel dafür sei, wie in anderen Ländern praktiziert, die Chip- und Registrierpflicht für alle Hunde einzuführen und den karitativen Katzentierschutz aktiv zu unterstützen. Dieser benötige in Hessen stellenweise politische Hilfe vor Ort. Noch besser sei eine bundeseinheitliche Regelung für mehr Verantwortung auch der Katzenhalter. „Allerdings ist Politikverweigerung eine der Hauptursachen für die Notsituation des ehrenamtlichen Tierschutzes. Eine solche Lage zermürbt auch das ehrenamtliche Engagement. Das gefährdet letztlich seine Existenz“, so Pauly-Bender.

Die Beratungen der SPD-Landtagsfraktion zu einem neuen hessischen Hundegesetz gehen in die nächste Runde. Für Ende Oktober ist eine fraktionsinterne Anhörung des SPD-Gesetzentwurfes anberaumt. Auswertung und Ergebnisse sind für Anfang November vorgesehen. „Es ist uns ein großes Anliegen, ein modernes Hundegesetz für Hessen auf den Weg zu bringen, dass die Aspekte der öffentlichen Sicherheit, der Halterverantwortung und des Tierschutzes vereint“, sagte die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD, Judith Pauly-Bender am Mittwoch in Wiesbaden.

Die Hundehaltung habe eine große soziale Bedeutung, führe Menschen unterschiedlichster Milieus zusammen und münde nicht zuletzt ein in ein Wirtschaftssegment, das Arbeitsplätze sowie beachtliche Umsätze und Steuern erarbeitet. Sie sei vielen Hessinnen und Hessen mit ihren Familien ein wichtiges persönliches Thema. Um so wichtiger sei es, dass der Hessische Landtag die unterschiedlichen Interessen zu einem vernünftigen Ausgleich führe.

Die SPD habe deshalb als Diskussionsgrundlage den Entwurf eines Hundegesetzes vorgelegt, mit dem sie die derzeit geltende Gefahrenabwehr-Verordnung über das Halten und Führen von Hunden in Hessen (HundeVO) weiterentwickeln möchte. In seinen Grundelementen sei der Entwurf angelehnt an das neue Gesetz von Niedersachsen, weil dieses all diejenigen Regelungsbausteine enthalte, die die SPD mit den Fachleuten in den letzten Monaten als notwendige Regelungsaspekte beraten habe. Dazu gehöre die zentrale Bedeutung der Halterverantwortung und seiner Sachkompetenz im Umgang mit dem Tier in der Öffentlichkeit und der privaten Haltung. Neben der theoretischen und praktischen Sachkunde für alle neuen Hundehalter sind Regelungen für obligatorische Haftpflicht und Chippflicht für alle Hunde enthalten. Außerdem spiele die Prävention von Beißvorfällen eine wesentlich größere Rolle als die bloße Gefahrenvermutung per Definition, die sich auf wenige, teilweise ganz seltene Rassen beschränke. Die allgemeinen Regelungen für auffällig gewordene Hunde, wie sie die Hessische Hundeverordnung bereits seit ihrem Inkrafttreten kennt, führe der Gesetzentwurf mit dem Gedanken der Halterverantwortung konsequent weiter und formuliere die an die persönlichen Voraussetzungen des menschlichen Führers eines gefährlichen Hundes geknüpften Anforderungen strenger.

Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat in den vergangenen zwei Jahren mit schriftlichen Anhörungen, vielen Veranstaltungen und Fachrunden und in zahlreichen persönlichen Gesprächen mit Tierschutzverbänden und Kynologen, die Themen Hundekunde und Tierschutz, sowie Rasseliste und Öffentliche Sicherheit ausführlich beraten.

Dr. Judith Pauly-Bender bedankte sich für die große Bereitschaft der Fachexperten und Institutionen aus Tierschutz und Hundewesen, dieses Projekt fachlich beratend zu unterstützen. Mit einer Fraktionsanhörung bitte die SPD nun um die Unterstützung der Experten eine fachliche Einschätzung des vorgelegten Gesetzentwurfes für eine hessische Regelung abzugeben.

Entsprechende Hinweise wäge die SPD gerne fachlich ab und nehme nach Möglichkeit alles auf, was dem gemeinsamen Anliegen nach einem abgewogenen und verhältnismäßigen Interessenausgleich und damit der öffentlichen Akzeptanz und der tierschutzangemessenen Verwendung des Lebewesens und Haustiers Hund entspricht, so Pauly-Bender. Die SPD hoffe nach wie vor, am Ende alle Fraktionen des Hessischen Parlaments für ein modernes Hundegesetz gewinnen zu können.