Die Rodgauer Landtagsabgeordnete Dr. Judith Pauly-Bender bittet die Hessische Landesregierung um eine kurzfristige Stellungnahme zu den von verschiedenen Umweltschutzorganisationen vorgetragenen Befürchtungen bezüglich der Quecksilbereinleitung in den Main durch Staudinger Block 6. Die Deutsche Umwelthilfe hat sich bereits beschlossen, gegen die wasserrechtliche Genehmigung des Block 6 Klage einzureichen, laut Presseberichten wollen nun auch der BUND Hessen sowie der BUND Bayern gegen die der wasserrechtlichen Genehmigung zugrundeliegenden Interpretation des Regierungspräsidiums hinsichtlich der zulässigen Quecksilber-Grenzwerte vorgehen.

Pauly-Bender möchte daher von der Landesregierung wissen, ob diese zum heutigen Zeitpunkt mit Sicherheit ausschließen kann, dass die Befürchtungen der Umweltverbände, der Wasserzustand können sich verschlechtern, unzutreffend sind und wie sie die Position der Verbände, dass auf Grund von neuen EU-Richtlinien heute schon andere Grenzwerte für die Einleitung von quecksilberhaltigem Wasser in den Main gelten müssten, bewertet. Die SPD-Abgeordnete hat sich entsprechend mit einem Auskunftsersuchen an die Landesregierung gewendet, welches außerdem danach fragt, welche ökologischen Folgen bei zu hohen Quecksilbereinleitungen im Einzelnen zu befürchten sind und welche Folgenbeseitigungsmaßnahmen im Falle unzuträglicher Quecksilbereinleitungen in den Main überhaupt denkbar wären, bzw. wer diese auf wessen Kosten durchführen können würde?

„War nicht eigentlich geplant, die Wasserqualität des Mains zugunsten seines Ökosystems schrittweise zu verbessern?“ so Pauly-Bender anlässlich der Befürchtungen der Umweltverbände um die Quecksilbereinleitung in den Main durch Staudinger Block 6 und bittet daher die Landesregierung auch darum, die schrittweise Entwicklung der Wasserqualität des Mains in den letzten 20 Jahren in Folge der verschiedenen Maßnahmen darzustellen.

Hessens Kommunen geht es finanziell schlecht: Sie weisen bundesweit mit das höchste Ge­samt­defizit auf, die hessischen Landkreise sind schon seit Jahren die höchstverschuldeten in ganz Deutschland. Mittlerweile klagen sogar drei Landkreise vor dem Staatsgerichtshof gegen das Land Hes­sen für eine bessere Finanzausstattung. Ursache ist u. a., dass das Land Hessen dem Kom­mu­nalen Finanzausgleich (KFA) jährlich ca. 350 Mio. € entzieht – Gelder, die den Kommunen zustehen und die sie dringend zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Die Rodgauer SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Judith Pauly-Bender kritisiert diese Finanzpolitik zu Lasten der Kommunen erneut angesichts der Debatte um das sog. „Schutzschirm-Gesetz“:

Vergangene Woche hat die CDU/FDP-Koalition im Hessischen Landtag ungeachtet aller Kritik das sog. Schutzschirm-Gesetz beschlossen. Das Land Hessen will damit ca. 3 Mrd. € auf 30 Jahre als Entschuldungsfond zur Verfügung stellen. Umgerechnet bedeutet dies 100 Mio. € im Jahr und damit jährlich 250 Mio. € weniger als der kommunalen Seite zusteht. Die durch dieses Gesetz mögliche Teil-Entschuldung erreicht zudem nur ¼, also nur 106, der hessischen Kommunen und nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Auflagen in dem Leitfaden zur Haushaltskonsolidierung sind gravierend: Sie ent­halten fast ausschließlich Vorschläge zur Privatisierung öffentlicher Aufgaben, zum Ver­kauf kommunalen Eigentums, zu Kürzungen und Schließungen von Einrichtungen im prä­ven­ti­ven, sozialen und kulturellen Bereich sowie zur Einführung und Erhöhung kommunaler Steuern, Abgaben und Gebühren. Zudem will die schwarz-gelbe Koalition im Landtag die einzelnen Schutzschirm-Kom­munen aus der Kommunalaufsicht ihrer Landkreise herauszuziehen und direkt dem Re­gie­rungspräsidium (RP) unterstellen. Dies wird gewachsene Struk­turen innerhalb der Gebietskörperschaft zerrreißen und viele Projekte und Fi­nan­zie­rungs­konzepte zwischen Kreisen und ihren Kommunen (bspw. die Schul­so­zi­al­ar­beit) in Frage stellen. Alle hessischen Landkreise haben sich gegen eine solche Verlagerung der Kommunalaufsicht ausgesprochen.

Es ist offensichtlich, dass die schwarz-gelbe Landesregierung einmal mehr versucht, durch ein Gesetz mit wohlklingendem Namen die Wahrheit zu verklären: Das „Schutzschirm-Gesetz“ als Retter hochverschuldeter Kommunen – angesichts der zuvor von der Landesregierung gekürzten KFA-Mittel in erheblich höherem Umfang ist dies allerdings mehr als höhnisch. Wirkliche Hilfe für die Kommunen seitens der Landesregierung würde bedeuten, die Kürzung der KFA-Mittel umgehend rückgängig zu machen und sich zudem bei der Verlagerung von Aufgaben vom Land an die Kommunen strikt an das Konnexitätsprinzip zu halten. Doch beides ist bei der Landesregierung nicht in Sicht, entsprechende Vorschläge der SPD wurden abgelehnt. Der angebotene „Schutzschirm“ der Landesregierung ist angesichts der fortgeführten Finanzpolitik zulasten der Kommunen und angesichts der mit dem Entschuldungsfonds verbundenen Voraussetzungen mehr als löchrig.

Die Verabschiedung des Gesetzes durch die schwarz-gelbe Landtagsmehrheit ist trotz aller Kritik erfolgt. Nun müssen die Kommunen vor Ort bewerten, ob sich das Ent­schul­dungs­an­ge­bot in Abwägung der daran geknüpften Auflagen für sie rechnet. Dies wird jeweils einzeln zu entscheiden sein und für die eine Kommune vielleicht zutreffen, für  eine andere jedoch nicht. Der Mehrheit der hessischen Kommunen ist damit jedoch nicht geholfen, für sie gilt weiterhin: Die Landesregierung nimmt den Kommunen durch die Kürzung der KFA-Mittel mehr, als sie durch das sog. „Schutzschirm-Gesetz“ zurückgibt.

Die heutige Entscheidung des BVerwG rückt die Dinge im Lande Hessen endlich wieder gerade.

Die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, die Nachtruhe zwischen 23 Uhr und 5 Uhr absolut zu schützen, ist gegen den Willen der Landesregierung bestätigt worden, die Möglichkeiten, in den so genannten Randzeiten in die Vollen zu gehen, werden beschnitten. Ganz generell wird der Nachtruhe ein sehr hoher Stellenwert beigemessen.

Die Landesregierung ist damit mit ihren schlimmen Machenschaften gegen die Menschen und gegen unsere Region grandios gescheitert. Dem hessischen Wirtschaftsministerium ist bescheinigt worden, dass es als Planungsbehörde versagt hat, und dass es die Menschen nicht schützen wollte. Der Gipfel ist das höchstrichterliche Attest, dass die Bürgeranhörungen auf einer unwahren Grundlage erfolgten und damit in schwerem Maße rechtsfehlerhaft waren.

Man darf gespannt sein, wer seitens der Regierenden für diese krachende Ohrfeige die persönliche Verantwortung übernehmen wird. Aber auch alle Personen, die den fatalen Kurs der Landesregierung unterstützt und immer wieder mitgetragen haben, müssen sich fragen lassen, warum sie sich für die Interessen ihrer Bürger nicht engagiert haben.

Die SPD-Landtagsabgeordnete Judith Pauly-Bender unterstützt die aktuelle Forderung des SPD-Oberbürgermeisters von Hanau, der jetzt der Landesregierung die Stilllegung des Blocks 1 am Standort Staudinger abverlangt:

„Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster, nach der eine einmal abgegebene Stilllegungserklärung nicht mehr widerrufbar ist, muss auch die Hessische Regierung in und für Hessen zum Handeln veranlassen“, argumentiert die Abgeordnete:

„Die Bauverzögerung des bereits im Ansatz technologisch überholt geplanten Blocks 6, von dem der Betreiber selbst spätestens nach dem hessischen Energiegipfel abgerückt ist, kann für die hessischen Behörden kein Argument dafür sein, einen technologisch noch veralteteren Block weiter zu betreiben. Meines Erwachtes würde das vor allem ein sehr schlechtes politisches Licht auf den hessischen Energiekonsens werfen!? Die Hessische Landesregierung will den Umstieg auf erneuerbare Energien für eine bessere Klimabilanz; ihr erklärtes Wollen wird jetzt daran zu messen sein, ob sie bereit ist durchzusetzen, dass die von EON zum Jahresende 2012 abgegebene Stilllegungserklärung nicht mehr widerrufbar ist. – Die Region darf gespannt sein!“

Der Landtag wolle beschließen:

Der Hessische Landtag ist der Auffassung, dass die Landesregierung ihren Revisionsantrag gegen den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. August 2099 zurückziehen muss.

Begründung:

Die Äußerungen verschiedener Mitglieder der Hessischen Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen weisen auf einen Positionswechsel der Landesregierung in der Frage des Nachtflugverbots hin. Diesen Äußerungen kann durch die Rücknahme des Revisionsantrags mehr Glaubwürdigkeit verliehen werden.

Wiesbaden, den 06. März 2012 DS-ri

Für die Fraktion der SPD:

Der Fraktionsvorsitzende

Thorsten Schäfer-Gümbel

Der SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel hat der Landesregierung vorgeworfen, das Vertrauen der in der Region lebenden Menschen beim Thema Lärmschutz für lange Zeit zu verspielen. „Diese Landesregierung hat mit ihrer Klage auf 17 Nachtflüge das zentrale Versprechen aus der Mediation gebrochen. Sie hat weitere Ergebnisse der Mediation aus dem Jahr 2001 über gut ein Jahrzehnt einfach nicht umgesetzt, dabei aber den Bau der Landebahn betrieben. Mit ihrer Mogelpackung zum Lärmschutz hat sie jetzt noch einen drauf gesetzt. Herr Bouffier hat versprochen, dass es leiser wird. Herr Bouffier hat schon viel versprochen und enttäuscht. Deshalb messen wir Ihn nicht an seinen Ankündigungen, sondern an seinen Taten“, sagte der SPD-Politiker am Dienstag bei der Plenardebatte zum Thema Fluglärm im Hessischen Landtag. Die Maßnahmen seien nicht ausreichend und kämen viel zu spät.

„Den Menschen in der Rhein-Main-Region muss wieder Vertrauen in die Politik gegeben werden. Mit bloßer Augenwischerei á la Schwarz-Gelb ist das nicht zu machen“, so Schäfer-Gümbel. Die Landesregierung gefährde so zukünftige Infrastrukturvorhaben aller Art. Standpunkt der SPD sei es immer gewesen, eine Balance aus der zusätzlichen Belastung durch den Ausbau des Flughafens und einer Entlastung etwa durch das absolute Nachtflugverbot, den Lärmpakt und regionale Dialogforen zu schaffen.

Schäfer-Gümbel wies darauf hin, dass die Landesregierung den Kernforderungen der in der vergangenen Woche vorgestellten Ergebnissen des Fluglärmgipfels bereits im vergangenen Oktober habe zustimmen können (DS 18/4607, im Anhang der per Mail verschickten PM). „Da nämlich hat die SPD diese Lärmschutz-Forderungen bereits als Antrag ins Parlament eingebracht. Aber Schwarz-Gelb hat dagegen gestimmt. Nun plötzlich findet sie an unseren Vorschlägen gefallen“, so der SPD-Politiker. Die Ausweitung des Casa-Programms und die Förderung von Lärmschutz in Kindergärten, Schulen, Altenheimen oder Krankenhäusern habe die SPD ebenfalls bereits vor Wochen gefordert.

Er bedauerte allerdings, dass nun bestenfalls gerade einmal die Hälfte der nun vorgestellten Maßnahmen der sogenannten Allianz für mehr Lärmschutz tatsächlich den Menschen helfe. „Bei genauerer Prüfung entsteht der Eindruck, dass massiv versucht wurde, das Volumen des Regionalfonds, wie auch die Zahl der Maßnahmen optisch aufzublähen“, so Schäfer-Gümbel. So seien mit 150 Millionen Euro ein Großteil des Regionalfonds reine Darlehen der WI-Bank. Das seien also Gelder, die die Menschen und Kommunen, die sie in Anspruch nehmen, hinterher auch wieder zurückzahlen müssten. Es sei doch ein Hohn, dass nun der zum Teil massive Wertverlust der Häuser in der Umgebung des Flughafens von den Eigentümern selbst getragen werden müsse. Außerdem müsse die Landesregierung auch den verbilligten Zins aus dem Regionalfonds zahlen. Gleiches gelte für den Zins der 100 000 Euro Landesmittel, die sich in dem Fonds befinden. „Auch diese muss das Land erst mal vorfinanzieren. Schließlich soll sich dieser Teil des Geldes aus der Rendite der Fraport-Anteile der kommenden Jahre speisen. Dieses Geld ist aber bislang zum Teil seitens der Fraport noch nicht einmal verdient“, so Schäfer-Gümbel. Auch die Zinslast aus dieser Geldbeschaffung gehe zu Lasten des Fonds. „Von den 100 000 Euro Landesmittel bleiben maximal 80 000 nach Abzug aller Zinsen für die Menschen übrig“, so Schäfer-Gümbel. Dazu käme noch die Ausweitung des Casa-Projektes der Fraport. „Wir freuen uns, dass die Fraport hier unserer Empfehlung gefolgt ist und eine SPD-Idee umgesetzt hat“, so Schäfer-Gümbel.

Auch bei den 19 Maßnahmen zahle nur rund die Hälfte tatsächlich bei den Menschen in der Region ein. „Nur drei der Maßnahmen entlasten tatsächlich die betroffenen Anwohner in der Lärmschutzzone 1. Aber auch das wird nicht von heute auf morgen gehen“, so Schäfer-Gümbel. Sieben bezögen sich auf die Region. „Das sind insgesamt also zehn, die tatsächlich bei den Menschen ankommen“, so Schäfer-Gümbel. Sechs Maßnahmen seien reine Prüfaufträge, zwei dienten der langfristigen Forschung und eine dem Monitoring.

Der SPD-Politiker kritisierte die Landesregierung maßgeblich auch dafür, den zentralen Vertrauensbruch nicht zu heilen. „Herr Bouffier klagt weiter auf 17 Nachtflüge vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Wer Nachtflüge gerichtlich erzwingen will, ist beim Lärmschutz doch in keinem Punkt glaubwürdig“, so Schäfer-Gümbel. Die Regierung reagiere offenbar nur noch auf den direkten Druck der Menschen. Erst der Protest habe sie in Bewegung gebracht.

Die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Judith Pauly-Bender hat die Entscheidung der Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus begrüßt, auch in Berlin entsprechend dem Entwurf der SPD-Fraktion in Hessen und der Regelungen in Niedersachsen eine Hundekunde für alle unerfahrenen Neuhundehalter einführen zu wollen.

Laut Medienberichten wolle die rot-schwarze Koalition das sieben Jahre alte Hundegesetz der Bundeshauptstadt auf den Prüfstand stellen. Dabei bestehe weitgehend Einigkeit darüber, die Rasseliste besonders gefährlicher Hunde zugunsten eines neuen Ansatzes abzuschaffen. So sei auch ein verbindlicher „Hundeführerschein“ für alle Halter im Gespräch. Bislang ist dieser nur für Kampfhund-Besitzer zwingend.

In Hessen ergebe die Auswertung der Beißstatistik 2010, dass Nicht-Listenhunde fast 250 Mal auffallen mussten, damit Halter endlich verpflichtet wurden, sich Halter- und Führungswissen anzueignen. Gleichzeitig zeige die Statistik, dass 99 Prozent der verletzenden Vorfälle durch eine ausreichende Erziehung dieser Hunde im Vorhinein hätten vermieden werden können.

Pauly-Bender: „Ich glaube nicht, dass Herr Rhein, selbst Hundefreund, für solche Zahlen noch länger die Verantwortung übernehmen will und kann. Die herrschende Philosophie der geltenden Hundeverordnung belastet nicht nur die Hundehaltung in ihrer Akzeptanz. Die geltende Regelung kostet Kommunen und karitativen Tierschutz auch rund 3,1 Millionen  Euro für unerzogene und vermittlungsunfähige Hunde gelisteter Rassen. Diese Kosten wären vermeidbar. Mir ist unverständlich, dass die CDU zukünftig verantworten will, dass Hunde erst auffallen müssen, bevor der Halter zur Führung in die Pflicht genommen wird. Deshalb rechnen wir mit einer fraktionsübergreifenden Einigung beim Hundegesetz. Der SPD-Entwurf liegt vor.“

DerUmweltausschuss des Hessischen Landtags hat sich heute erstmals mit dem SPD-Gesetzentwurf für ein Hessisches Hundegesetz Hessen beschäftigt und die Anhörung zum Gesetzentwurf der Sozialdemokraten für den 14.06.2012 beschlossen. „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Akzeptanz der Hundehaltung erhalten. Dazu hoffen wir auf eine überfraktionelle Einigung“, sagte die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Judith Pauly Bender. Die SPD-Abgeordnete zeigte sich zuversichtlich, dass der Ausschuss nach den Vorträgen der Fachleute einen guten Kompromiss finden werde.

Mit ihrem Entwurf eines Hessischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden will die SPD-Landtagsfraktion im Hessischen Parlament die zentrale Bedeutung der Halterverantwortung und seiner Sachkompetenz im Umgang mit dem Tier in den Mittelpunkt rücken. Darüber hinaus sollen wirksame Regelungen durchgesetzt werden, die zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern einem verantwortungslosen oder leichtsinnigen Umgang mit Hunden verhindern. Neben der theoretischen und praktischen Sachkunde für noch unerfahrene Hundehalter sieht das Gesetz auch Regelungen für Chip- und Registrierpflicht sowie eine allgemeine Hundehalterhaftpflicht vor. Dabei spiele die Prävention von Beißvorfällen eine wesentlich größere Rolle als die bloße Gefahrenvermutung einer Rasse per Definition.

Ergänzt wird dies durch Regelungen für auffällig gewordene Hunde. Darüber hinaus definiert es die persönlichen Anforderungen an den menschlichen Führer eines gefährlichen Hundes sowie das Regularium für die Haltung eines solchen. In seinen Grundelementen ist der Entwurf angelehnt an das neue Hundegesetz von Niedersachsen.

Die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Judith Pauly-Bender hat angesichts des sich ausdehnenden Lebensmittelskandals um belastetes Hühner- aber auch Puten, Schweine-, Kalb- und Rindfleisch aus Massentierhaltung die Notwendigkeit einer bundesweiten Antibiotika-Konferenz betont. „Die Initiative von Rheinland-Pfalz und Nordrheinwestfalen ist richtig und muss breit unterstützt werden. Was der Tierschutz lange Zeit ergebnislos gefordert hat, erhält endlich Unterstützung. Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gehören zu den erfreulichen Schrittmachern in Sachen Tiergesundheit, des Tierschutzes und der Tierhygiene“, so Pauly-Bender. Die beiden Länderministerien seien wie Niedersachsen und Mecklenburg Vorpommern zu dem Schluss gekommen, dass die antibiotische Behandlung in der Massentierhaltung nicht die therapeutisch bedingte Ausnahme, sondern die Regel sein. 

Pauly-Bender forderte die Hessische Landesregierung auf, die Forderungen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu übernehmen. Beide Länder strengen jetzt eine nationale Erhebung der Situation in der Massentierhaltung an. Konkret wird von Ministerin Aigner die Einrichtung einer nationalen Antibiotika-Konferenz verlangt, in der ein Plan zur Verringerung des Antibiotikaverbrauchs verabschiedet werden soll. Weiterhin verlangen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ein bundesrechtlich verbindliches Regularium zum Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung.

Dabei hat Pauly-Bender die große Hoffnung, dass die Themen Tiergesundheit, Tierschutz und Tierhygiene langsam aber sicher in die Mitte der Politik rücken. „Ich halte es grundsätzlich für ein gutes Zeichen, dass in Berlin rund um das Thema Arzneimittelgesetz schon einmal angekommen ist, Tierschutz-, Lebensmittel und Arzneimittelüberwachung zusammenzudenken! Wir brauchen dringend eine große Wende in der Tiermast!“

„Was der Tierschutz lange Zeit ergebnislos vorgetragen hat, erhält endlich Unterstützung. Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gehören zu den erfreulichen Schrittmachern in Sachen Tiergesundheit, des Tierschutzes und der Tierhygiene. Die Länderministerien sind wie Niedersachsen und Mecklenburg Vorpommern ebenfalls zu dem Schluss gekommen, dass die antibiotische Behandlung Massenhaltungsbedingt nicht die therapeutisch bedingte Ausnahme, sondern den Regelfall darstellt“ erklärt die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Pauly-Bender.

Man dürfe jetzt gespannt sein, wie sich Hessen zu den aktuellen Forderungen verhält: Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen strengen jetzt eine nationale Erhebung der Situation in der Massentierhaltung an. Konkret wird von Ministerin Aigner die Einrichtung einer nationalen Antibiotika-Konferenz verlangt, in der ein Plan zur Verringerung des Antibiotikaverbrauchs verabschiedet werden soll. Weiterhin verlangen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ein bundesrechtlich verbindliches Regularium zum Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung.

Dabei hat Pauly-Bender die große Hoffnung, dass die Themen Tiergesundheit, Tierschutz und Tierhygiene langsam aber sicher in die Mitte der Politik rücken. „Was beim Thema Rauchen plötzlich möglich war, hat seinerzeit auch viele überrascht! Ich halte es grundsätzlich für ein gutes Zeichen, dass in Berlin rund um das Thema Arzneimittelgesetz schon einmal angekommen ist, Tierschutz-, Lebensmittel und Arzneimittelüberwachung zusammenzudenken! Wer einmal hinschauen muss, kommt nicht lange um den Schluss umhin, dass Tieren wie Menschen nur eine große Wende in der Tiermast hilft!“