Die schwarz-gelbe Landesregierung Hessens will alle Schulbehörden zu einem zentralistischen Landesschulamt in Wiesbaden zusammenlegen. Die Zentralisierung solle der Entbürokratisierung dienen. In der vergangenen Woche erfolgte diesbezüglich eine überstürzte Gesetzeseinbringung im Hessischen Landtag sowie auch gleich eine Sondersitzung des Kultur­po­li­ti­schen Ausschusses dazu. Unter dem Titel „Schulverwaltungsorganisationsstrukturreformgesetz“ sollen 15 Schulämter sowie das Institut für Qualitätsentwicklung und das Amt für Lehrer­aus­bildung in Wiesbaden zusammengeführt werden. Die bisherigen Schulämter sollen zwar an ihren Stand­or­ten mit Beratungsfunktionen verbleiben, alle Entscheidungskompetenzen jedoch nach Wies­ba­den verlagert werden.

Ob diese Reform tatsächlich zur Entbürokratisierung beitragen wird? Dr. Judith Pauly-Bender, SPD-Landtagsabgeordnete aus Rodgau, hat nicht nur daran ihre Zweifel. Sie sieht in dieser Reform „mit dem keineswegs unbürokratischen Namen“ auch nicht die benötigte Unterstützung für die Schulen: Lange Ent­scheidungswege, die sich nicht an den regionalen Gegebenheiten orientieren können, wür­den die Folge sein. „Schon die vor zwei Jahren erfolgte zentrale Lehrerzuweisung aus Wiesbaden war der falsche Weg, aber bereits ein Vorbote für die jetzt geplante zentralistische Schulverwaltung! Schulen benötigen aber gerade auf dem Weg zur neuen Selbstständigkeit kompetente An­sprech­par­tner mit Entscheidungsbefugnis vor Ort. Mit diesem Abzug aus der Fläche werden die gute Zu­sammenarbeit und die kurzen Wege zwischen Schulämtern und Schulträgern ohne Grund aufs Spiel gesetzt. Regionale Schwerpunkte aufzugreifen oder kleine Schulstandorte durch individuelle Konzepte bzw. flexible Zuweisungen zu retten, wird so in den einzelnen Regionen nicht mehr möglich sein,“ befürchtet die Abgeordnete, die sich bereits in der Vergangenheit mehrfach für den Erhalt der Schulämter in der Fläche und damit auch konkret für den Kreis und die Stadt Offenbach eingesetzt hat. Wie so oft werde der Zen­tralismus entgegen der Ankündigung der Landesregierung tatsächlich zu mehr Bürokratie führen und das neu geschaffene Landesamt wahrscheinlich noch zusätzliche hochdotierte Stellen in der Landeshauptstadt schaffen. Dies sei nicht der richtige Weg zu guter Bildung, denn statt Stärkung einer einzigen zentralen Planungs- bzw. Entscheidungsstelle bedürfe es für gute Bildung vielmehr der Stärkung der Schulen und Beteiligten vor Ort.

Pauly-Bender kritisiert zudem die überstürzte Gesetzeseinbringung in der vergangenen Woche: Dies zeige, dass man wieder einmal Fakten schaffen wolle, ohne die Beteiligten mit einzubinden.

Hessens Kommunen geht es finanziell schlecht: Sie weisen bundesweit mit das höchste Ge­samt­defizit auf, die hessischen Landkreise sind schon seit Jahren die höchstverschuldeten in ganz Deutschland. Mittlerweile klagen sogar drei Landkreise vor dem Staatsgerichtshof gegen das Land Hes­sen für eine bessere Finanzausstattung. Ursache ist u. a., dass das Land Hessen dem Kom­mu­nalen Finanzausgleich (KFA) jährlich ca. 350 Mio. € entzieht – Gelder, die den Kommunen zustehen und die sie dringend zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Die Rodgauer SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Judith Pauly-Bender kritisiert diese Finanzpolitik zu Lasten der Kommunen erneut angesichts der Debatte um das sog. „Schutzschirm-Gesetz“:

Vergangene Woche hat die CDU/FDP-Koalition im Hessischen Landtag ungeachtet aller Kritik das sog. Schutzschirm-Gesetz beschlossen. Das Land Hessen will damit ca. 3 Mrd. € auf 30 Jahre als Entschuldungsfond zur Verfügung stellen. Umgerechnet bedeutet dies 100 Mio. € im Jahr und damit jährlich 250 Mio. € weniger als der kommunalen Seite zusteht. Die durch dieses Gesetz mögliche Teil-Entschuldung erreicht zudem nur ¼, also nur 106, der hessischen Kommunen und nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Auflagen in dem Leitfaden zur Haushaltskonsolidierung sind gravierend: Sie ent­halten fast ausschließlich Vorschläge zur Privatisierung öffentlicher Aufgaben, zum Ver­kauf kommunalen Eigentums, zu Kürzungen und Schließungen von Einrichtungen im prä­ven­ti­ven, sozialen und kulturellen Bereich sowie zur Einführung und Erhöhung kommunaler Steuern, Abgaben und Gebühren. Zudem will die schwarz-gelbe Koalition im Landtag die einzelnen Schutzschirm-Kom­munen aus der Kommunalaufsicht ihrer Landkreise herauszuziehen und direkt dem Re­gie­rungspräsidium (RP) unterstellen. Dies wird gewachsene Struk­turen innerhalb der Gebietskörperschaft zerrreißen und viele Projekte und Fi­nan­zie­rungs­konzepte zwischen Kreisen und ihren Kommunen (bspw. die Schul­so­zi­al­ar­beit) in Frage stellen. Alle hessischen Landkreise haben sich gegen eine solche Verlagerung der Kommunalaufsicht ausgesprochen.

Es ist offensichtlich, dass die schwarz-gelbe Landesregierung einmal mehr versucht, durch ein Gesetz mit wohlklingendem Namen die Wahrheit zu verklären: Das „Schutzschirm-Gesetz“ als Retter hochverschuldeter Kommunen – angesichts der zuvor von der Landesregierung gekürzten KFA-Mittel in erheblich höherem Umfang ist dies allerdings mehr als höhnisch. Wirkliche Hilfe für die Kommunen seitens der Landesregierung würde bedeuten, die Kürzung der KFA-Mittel umgehend rückgängig zu machen und sich zudem bei der Verlagerung von Aufgaben vom Land an die Kommunen strikt an das Konnexitätsprinzip zu halten. Doch beides ist bei der Landesregierung nicht in Sicht, entsprechende Vorschläge der SPD wurden abgelehnt. Der angebotene „Schutzschirm“ der Landesregierung ist angesichts der fortgeführten Finanzpolitik zulasten der Kommunen und angesichts der mit dem Entschuldungsfonds verbundenen Voraussetzungen mehr als löchrig.

Die Verabschiedung des Gesetzes durch die schwarz-gelbe Landtagsmehrheit ist trotz aller Kritik erfolgt. Nun müssen die Kommunen vor Ort bewerten, ob sich das Ent­schul­dungs­an­ge­bot in Abwägung der daran geknüpften Auflagen für sie rechnet. Dies wird jeweils einzeln zu entscheiden sein und für die eine Kommune vielleicht zutreffen, für  eine andere jedoch nicht. Der Mehrheit der hessischen Kommunen ist damit jedoch nicht geholfen, für sie gilt weiterhin: Die Landesregierung nimmt den Kommunen durch die Kürzung der KFA-Mittel mehr, als sie durch das sog. „Schutzschirm-Gesetz“ zurückgibt.

Bereits am 01.02.2012 fand im Hessischen Landtag die erste Lesung zur Einbringung des Hundegesetzentwurfs statt. Das Protokoll der Debatte mit einem Redebeitrag von Dr. Judith Pauly-Bender finden Sie hier:

Plenarprotokoll 18/96 (Seiten 6630 bis 6638).

Der Landtag wolle beschließen:

Der Hessische Landtag ist der Auffassung, dass die Landesregierung ihren Revisionsantrag gegen den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. August 2099 zurückziehen muss.

Begründung:

Die Äußerungen verschiedener Mitglieder der Hessischen Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen weisen auf einen Positionswechsel der Landesregierung in der Frage des Nachtflugverbots hin. Diesen Äußerungen kann durch die Rücknahme des Revisionsantrags mehr Glaubwürdigkeit verliehen werden.

Wiesbaden, den 06. März 2012 DS-ri

Für die Fraktion der SPD:

Der Fraktionsvorsitzende

Thorsten Schäfer-Gümbel

DerUmweltausschuss des Hessischen Landtags hat sich heute erstmals mit dem SPD-Gesetzentwurf für ein Hessisches Hundegesetz Hessen beschäftigt und die Anhörung zum Gesetzentwurf der Sozialdemokraten für den 14.06.2012 beschlossen. „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Akzeptanz der Hundehaltung erhalten. Dazu hoffen wir auf eine überfraktionelle Einigung“, sagte die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Judith Pauly Bender. Die SPD-Abgeordnete zeigte sich zuversichtlich, dass der Ausschuss nach den Vorträgen der Fachleute einen guten Kompromiss finden werde.

Mit ihrem Entwurf eines Hessischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden will die SPD-Landtagsfraktion im Hessischen Parlament die zentrale Bedeutung der Halterverantwortung und seiner Sachkompetenz im Umgang mit dem Tier in den Mittelpunkt rücken. Darüber hinaus sollen wirksame Regelungen durchgesetzt werden, die zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern einem verantwortungslosen oder leichtsinnigen Umgang mit Hunden verhindern. Neben der theoretischen und praktischen Sachkunde für noch unerfahrene Hundehalter sieht das Gesetz auch Regelungen für Chip- und Registrierpflicht sowie eine allgemeine Hundehalterhaftpflicht vor. Dabei spiele die Prävention von Beißvorfällen eine wesentlich größere Rolle als die bloße Gefahrenvermutung einer Rasse per Definition.

Ergänzt wird dies durch Regelungen für auffällig gewordene Hunde. Darüber hinaus definiert es die persönlichen Anforderungen an den menschlichen Führer eines gefährlichen Hundes sowie das Regularium für die Haltung eines solchen. In seinen Grundelementen ist der Entwurf angelehnt an das neue Hundegesetz von Niedersachsen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Hessischen Landtag Thorsten Schäfer-Gümbel hat die Hessische Landesregierung aufgefordert „endlich für die Arbeitsplätze beim Druckmaschinenhersteller manroland zu kämpfen“.

Anlässlich einer Demonstration der IG Metall am Freitag in Wiesbaden forderte Schäfer-Gümbel, „dass die Landesregierung eine Perspektive aufzeigt, wie sie manroland mit Bürgschaften unterstützen kann. Die Schlafmützigkeit dieser Landesregierung ist nicht hinnehmbar. In Bayern und Sachsen ist das Thema Chefsache.“

Die bisherige Ankündigung, solche Bürgschaften unter Umständen prüfen zu wollen, sei „ganz dünn“. „Ernsthaftes Engagement für Arbeitsplätze und für die Belegschaft von manroland und deren Familien ist nicht erkennbar“, kritisierte Schäfer-Gümbel.

„Bei Ministerpräsident Bouffier herrscht zu dem Thema bislang nur Sprachlosigkeit. Der Kampf um Arbeitsplätze scheint ihn bislang unberührt zu lassen.“

Weiter sagte Schäfer-Gümbel: „Es kann nicht sein, dass die manroland-Mitarbeiter in Hessen nun die Zeche dafür zahlen müssen, dass die Landesregierung ihr Regierungshandeln eingestellt hat. Manroland baut ein gutes Produkt und hat eine Zukunft. Ein Handeln ist überfällig – während die Standorte in anderen Bundesländern gesichert sind, hängen die hessischen wegen der schwarz-gelben Stillstandsverwalter in der Schwebe.“

SPD will tätige Anerkennung für den hessischen Katzenschutz

Tierschutzvereine und Privatpersonen werden auch an einigen Stellen Hessens trotz großer Anstrengungen kaum noch Herr der Lage: streunende Hauskatzen verwildern zunehmend, ihre Dichte steigt durch eigenen Nachwuchs. Die Folge ist Verwahrlosung, denn bei ihrer stetig wachsenden Zahl kann die Pflege nicht mehr sichergestellt werden. Zudem treten erhebliche Verluste bei Wildtieren auf – wie z.B. in diesen Wochen bei den Jungvögeln.

Viele ehrenamtlich tätige Tierschutzvereine sehen sich in solchen Situationen dazu veranlasst, freilaufende Katzen ohne erkennbare Besitzer zu fangen und zu kastrieren. Diese Maßnahme trägt nachhaltig dazu bei, ein weiteres Anwachsen des Hauskatzenbestandes zu bremsen und somit zum Tierwohl beizutragen.

In Hessen haben einige dieser Initiativen den Hessischen Tierschutzpreis 2011 erhalten. Die SPD-Fraktion gratuliert den ausgezeichneten Initiativen sehr herzlich, möchte es dabei aber nicht bewenden lassen:

Einer ihrer Haushaltsanträge für den Haushalt 2012 greift ein Vorbild aus Nordrhein-Westfalen auf: Ein Fördertitel soll zur Verfügung stehen, um Tierschutzvereine mit Zuwendungen für die Durchführung von Katzenkastrationen  zu unterstützen. Damit soll die ehrenamtliche Leistung der Tierschutzvereine tätig gewürdigt werden.

Was die hessische Landesregierung für die hessischen Katzenschützer und Katzenschützerinnen machen will? Dieser Tagesordnungspunkt steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Umweltausschusses.

Der Gegenstand wird öffentlich verhandelt. Die Sitzung beginnt um 14 Uhr.

Offene Fragen stellen sich viele mit Blick auf den Mord an einem türkischstämmigen Internetbetreiber aus Kassel, der eines der sechs Opfer der sogenannten Neonazimörder ist.

Nicht nur der kurz vor dem Mord am Tatort befindliche Verfassungsschutzmitarbeiter hat in den letzten Tagen für Irritationen gesorgt, auch, ob die hessischen Ermittlungsbehörden im Fall des Kasseler Mordes ausreichend  in Richtung eines ausländerfeindlichen Tatmotivs ermittelt haben, oder die Ermittlungen zu sehr in Richtung Mafiamord oder ähnlichem konzentriert hätten, ist eine der vielen Fragen, die geklärt werden müssen.

Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat daher einen umfangreichen Fragenkatalog erstellt, der im Innenausschuss am 29. November beantwortet werden soll.

Die Rolle der Kommunen in der Energiewende bleibt, wie dpa heute meldet, in der hessischen Landespolitik weiter umstritten. CDU und FDP haben zwar eine Änderung der Gemeindeordnung auf den Weg gebracht, um den Kommunen eine „gewisse Beteiligung“ an Projekten neuer Energien zu ermöglichen.

Diese soll allerdings „50 Prozent nicht übersteigen”, heißt es in dem Entwurf.

Die SPD fordert dagegen weiter, den Gemeinden bei der Errichtung von Wind- oder Solarparks, Biogasanlagen, Blockheizkraftwerken oder rund um den Betrieb örtlicher Netze, freie Hand zu lassen.

Für die SPD bedeuten die Pläne von CDU und FDP sogar eine Verschlechterung gegenüber der geltenden Rechtslage. Die SPD kritisiert, dass Kommunen aus erneuerbarer Energie nur Wärme, aber nicht Strom oder Gas verteilen dürften.

Zum Hintergrund der SPD-Position vergleiche den energiepolitischen Antrag aus dem letzten Plenum.

Die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Judith Pauly-Bender hat den Bundesratsbeschluss für die Fundtierregelung begrüßt. "Es ist gut, dass nun auch die Länderkammer der Bundesregierung die überfällige Bundesregelung zur Frage der Fundtiere abverlangt. Die hessischen Tierheime übernehmen mit der Fundtierbetreuung eine staatliche Aufgabe. Die ganz überwiegende Mehrheit erhält bisher dafür keinerlei Erstattungen. Wenn auch viele hessische Tierheime seit August des Jahres 2009 darauf hinweisen, dass ihnen die finanziellen Mittel fehlen, die Rücklagen aufgebraucht sind und die Investitionen mangels Mittel vernachlässigt werden, so ist die fehlende Regelung der Fundtierunterbringung einer der Hauptgründe hierfür. Eine klare Regelung des Bundesgesetzgebers ist dementsprechend überfällig. Und es ist gut, wenn, wie gefordert, das Bundestierschutzgesetz demnächst eindeutig regeln wird, welche öffentliche Ebene für die Erstattung der Unterbringungskosten für verlorene oder entlaufene sowie ausgesetzte, zurückgelassene oder anderweitig herrenlosen Tieren einzuführen und auch alle Zweifelsfälle durch zu regeln."

Derweil, so Pauly-Bender, könne Hessen den zukünftigen Kostenträgern für Fundtiere ihrerseits aber auch  helfen, Fundtierunterbringungen vorzubeugen. Ein Mittel dafür sei, wie in anderen Ländern praktiziert, die Chip- und Registrierpflicht für alle Hunde einzuführen und den karitativen Katzentierschutz aktiv zu unterstützen. Dieser benötige in Hessen stellenweise politische Hilfe vor Ort. Noch besser sei eine bundeseinheitliche Regelung für mehr Verantwortung auch der Katzenhalter. „Allerdings ist Politikverweigerung eine der Hauptursachen für die Notsituation des ehrenamtlichen Tierschutzes. Eine solche Lage zermürbt auch das ehrenamtliche Engagement. Das gefährdet letztlich seine Existenz“, so Pauly-Bender.