Die heutige Entscheidung des BVerwG rückt die Dinge im Lande Hessen endlich wieder gerade.

Die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, die Nachtruhe zwischen 23 Uhr und 5 Uhr absolut zu schützen, ist gegen den Willen der Landesregierung bestätigt worden, die Möglichkeiten, in den so genannten Randzeiten in die Vollen zu gehen, werden beschnitten. Ganz generell wird der Nachtruhe ein sehr hoher Stellenwert beigemessen.

Die Landesregierung ist damit mit ihren schlimmen Machenschaften gegen die Menschen und gegen unsere Region grandios gescheitert. Dem hessischen Wirtschaftsministerium ist bescheinigt worden, dass es als Planungsbehörde versagt hat, und dass es die Menschen nicht schützen wollte. Der Gipfel ist das höchstrichterliche Attest, dass die Bürgeranhörungen auf einer unwahren Grundlage erfolgten und damit in schwerem Maße rechtsfehlerhaft waren.

Man darf gespannt sein, wer seitens der Regierenden für diese krachende Ohrfeige die persönliche Verantwortung übernehmen wird. Aber auch alle Personen, die den fatalen Kurs der Landesregierung unterstützt und immer wieder mitgetragen haben, müssen sich fragen lassen, warum sie sich für die Interessen ihrer Bürger nicht engagiert haben.

Der SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel hat der Landesregierung vorgeworfen, das Vertrauen der in der Region lebenden Menschen beim Thema Lärmschutz für lange Zeit zu verspielen. „Diese Landesregierung hat mit ihrer Klage auf 17 Nachtflüge das zentrale Versprechen aus der Mediation gebrochen. Sie hat weitere Ergebnisse der Mediation aus dem Jahr 2001 über gut ein Jahrzehnt einfach nicht umgesetzt, dabei aber den Bau der Landebahn betrieben. Mit ihrer Mogelpackung zum Lärmschutz hat sie jetzt noch einen drauf gesetzt. Herr Bouffier hat versprochen, dass es leiser wird. Herr Bouffier hat schon viel versprochen und enttäuscht. Deshalb messen wir Ihn nicht an seinen Ankündigungen, sondern an seinen Taten“, sagte der SPD-Politiker am Dienstag bei der Plenardebatte zum Thema Fluglärm im Hessischen Landtag. Die Maßnahmen seien nicht ausreichend und kämen viel zu spät.

„Den Menschen in der Rhein-Main-Region muss wieder Vertrauen in die Politik gegeben werden. Mit bloßer Augenwischerei á la Schwarz-Gelb ist das nicht zu machen“, so Schäfer-Gümbel. Die Landesregierung gefährde so zukünftige Infrastrukturvorhaben aller Art. Standpunkt der SPD sei es immer gewesen, eine Balance aus der zusätzlichen Belastung durch den Ausbau des Flughafens und einer Entlastung etwa durch das absolute Nachtflugverbot, den Lärmpakt und regionale Dialogforen zu schaffen.

Schäfer-Gümbel wies darauf hin, dass die Landesregierung den Kernforderungen der in der vergangenen Woche vorgestellten Ergebnissen des Fluglärmgipfels bereits im vergangenen Oktober habe zustimmen können (DS 18/4607, im Anhang der per Mail verschickten PM). „Da nämlich hat die SPD diese Lärmschutz-Forderungen bereits als Antrag ins Parlament eingebracht. Aber Schwarz-Gelb hat dagegen gestimmt. Nun plötzlich findet sie an unseren Vorschlägen gefallen“, so der SPD-Politiker. Die Ausweitung des Casa-Programms und die Förderung von Lärmschutz in Kindergärten, Schulen, Altenheimen oder Krankenhäusern habe die SPD ebenfalls bereits vor Wochen gefordert.

Er bedauerte allerdings, dass nun bestenfalls gerade einmal die Hälfte der nun vorgestellten Maßnahmen der sogenannten Allianz für mehr Lärmschutz tatsächlich den Menschen helfe. „Bei genauerer Prüfung entsteht der Eindruck, dass massiv versucht wurde, das Volumen des Regionalfonds, wie auch die Zahl der Maßnahmen optisch aufzublähen“, so Schäfer-Gümbel. So seien mit 150 Millionen Euro ein Großteil des Regionalfonds reine Darlehen der WI-Bank. Das seien also Gelder, die die Menschen und Kommunen, die sie in Anspruch nehmen, hinterher auch wieder zurückzahlen müssten. Es sei doch ein Hohn, dass nun der zum Teil massive Wertverlust der Häuser in der Umgebung des Flughafens von den Eigentümern selbst getragen werden müsse. Außerdem müsse die Landesregierung auch den verbilligten Zins aus dem Regionalfonds zahlen. Gleiches gelte für den Zins der 100 000 Euro Landesmittel, die sich in dem Fonds befinden. „Auch diese muss das Land erst mal vorfinanzieren. Schließlich soll sich dieser Teil des Geldes aus der Rendite der Fraport-Anteile der kommenden Jahre speisen. Dieses Geld ist aber bislang zum Teil seitens der Fraport noch nicht einmal verdient“, so Schäfer-Gümbel. Auch die Zinslast aus dieser Geldbeschaffung gehe zu Lasten des Fonds. „Von den 100 000 Euro Landesmittel bleiben maximal 80 000 nach Abzug aller Zinsen für die Menschen übrig“, so Schäfer-Gümbel. Dazu käme noch die Ausweitung des Casa-Projektes der Fraport. „Wir freuen uns, dass die Fraport hier unserer Empfehlung gefolgt ist und eine SPD-Idee umgesetzt hat“, so Schäfer-Gümbel.

Auch bei den 19 Maßnahmen zahle nur rund die Hälfte tatsächlich bei den Menschen in der Region ein. „Nur drei der Maßnahmen entlasten tatsächlich die betroffenen Anwohner in der Lärmschutzzone 1. Aber auch das wird nicht von heute auf morgen gehen“, so Schäfer-Gümbel. Sieben bezögen sich auf die Region. „Das sind insgesamt also zehn, die tatsächlich bei den Menschen ankommen“, so Schäfer-Gümbel. Sechs Maßnahmen seien reine Prüfaufträge, zwei dienten der langfristigen Forschung und eine dem Monitoring.

Der SPD-Politiker kritisierte die Landesregierung maßgeblich auch dafür, den zentralen Vertrauensbruch nicht zu heilen. „Herr Bouffier klagt weiter auf 17 Nachtflüge vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Wer Nachtflüge gerichtlich erzwingen will, ist beim Lärmschutz doch in keinem Punkt glaubwürdig“, so Schäfer-Gümbel. Die Regierung reagiere offenbar nur noch auf den direkten Druck der Menschen. Erst der Protest habe sie in Bewegung gebracht.

Die rodgauer Landtagsabgeordnete Dr. Judith Pauly-Bender fordert von der Hessischen Landesregierung, sich gegen geplante Angleichungen der Fluglärmregelungen in den EU-Ländern zu engagieren, welche wirtschaftliche Interessen über den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm stellen. Sie möchte, dass Hessen das gleiche Engagement gegen damit einhergehende mögliche Verschlechterungen der in Deutschland geltenden Fluglärmregelungen zeigt, wie Nachbarland Rheinland-Pfalz. Die dortige rot-grüne Landesregierung kritisiert vor allem, dass die geplanten EU-Regelungen nationale Nachtflugverbote aussetzen könnten, beispielweise wenn eine Fluggesellschaft dadurch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen in der EU habe. Rheinland-Pfalz befürchtet so könnte auch das derzeit am Frankfurter Flughafen geltende Nachtflugverbot durch die geplanten EU-Regelungen aufgehoben werden, sollte eine Fluggesellschaft oder ein Flughafenbetreiber eine dadurch bedingte Wettbewerbsverzerrung geltend machen.

Rheinland-Pfalz geht daher derzeit in Brüssel  gegen diese EU-Planungen vor und möchte dies auch Ende Januar im Bundesrat thematisieren. Hessen, so Pauly-Bender, solle ebenfalls dafür Sorge tragen, dass der Schutz der Bürger vor Fluglärm im nationalem Recht nicht durch europäische Neuregelungen weiter verschlechtert werde: „Die schwarz-gelbe Landesregierung in Hessen hat einmal mehr die Chance zu beweisen, was ihre wiederholten Versprechen von Fluglärmreduzierung und Nachtflugverbot tatsächlich wert sind. Eine Verschlechterung der derzeitigen Situation durch EU-Recht muss verhindert werden und dies erfordert jetzt das tatkräftige Engagement der Landesregierung. Es stünde ihr nicht gut an, angesichts der Diskussionen um Fluglärm und Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen, in dieser Situation tatenlos zu bleiben.“

Nachtflugantrag der SPD

Letzter Plenartag im Hessischen Landtag vor der Weihnachtspause: Thema Flughafen. Die Opposition pocht auf das Nachtflugverbot als Ergebnis der Mediation.
Warum war die Landesregierung in die Revision gegangen? Der Dringliche SPD-Antrag bezieht sich auf “Wortbruch stoppen beim Thema Nachtflugverbot”.
Die Landesregierung wird aufgefordert, zur Unterstützung ihres Kabinettsmitgliedes Rhein die Revision zurückzunehmen, und sich zu erklären, wie sie die Umsetzung des 5-Punkte Plans zur Lärmeindämmung möglich machen will.
Wie wird die Abstimmung ausgehen? Man darf gespannt sein

Bald Ruhe vor Flügen in der Nacht?

Frankfurts CDU-OB-Kandidat Boris Rhein tritt seit einigen Tagen für ein absolutes Nachtflugverbot am Flughafen ein. Die Opposition im Hessischen Landtag hat diese Position eines hessischen Kabinettsmitgliedes verwundert: 

Warum hatte das Kabinett beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig Revision gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) angestrengt? Der VGH hatte bereits in 2009 die im Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau beantragten 17 Nachtflüge abgelehnt!

Im März des kommenden Jahres will das Bundesverwaltungsgericht hierzu verhandeln.

Boris Rhein hat gestern im Landtag damit argumentiert die Hessische Landesregierung habe das absolute Nachtflugverbot immer gewollt; es sei nur nicht möglich gewesen. Die Revision gegen das Nachtflugverbot des VGH habe die Landesregierung vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof nur beklagt, um Rechtssicherheit zu haben?!

Ach so, das hat die Opposition wahrscheinlich nicht verstanden!

SPD und Grüne sind nämlich weiterhin der Ansicht, die Regierung habe mit der Revision gegen ihr früheres Versprechen aus dem Mediationsverfahren zum Flughafenausbau gehandelt.

Gar nicht so einfach die Politik!

Seit Abschluss des Mediationsverfahrens zum Ausbau des Frankfurter Flughafens haben CDU und FDP immer wieder das Versprechen erneuert, dass das Mediationspaket  – und damit auch dessen Bestandteil Nachtflugverbot – umgesetzt wird. Leider jedoch hat die CDU/FDP-Landesregierung ihr Versprechen wiederholt gebrochen. Es scheint fast, als würden CDU und FDP mit allen Mitteln gegen ein Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen arbeiten. Die SPD hat bereits in 2009 eine Dokumentation über den wiederholten Wortbruch von CDU und FDP beim Nachtflugverbot erstellt, diese wurde nun überarbeitet und gibt einen aktuellen Überblick, mit welchen Mitteln und Handlungen CDU und FDP ihren Wortbruch beim Nachtflugverbot immer wieder auf´s Neue fortführen:  Dokument Wortbruch Nachtflugverbot verlinken.

Die SPD steht zum Mediationspaket und zum Nachtflugverbot. Darüber hinaus fordert sie erneut eine Diskussion über den Fluglärm und dessen mögliche Reduzierung mit allen Bestandteilen des Mediationspakets. Sie hat daher im Oktober ein Positionspapier für einen entsprechenden Anti-Lärm-Pakt vorgelegt.

Mit Blick auf den Baubeginn der Umgestaltung der B 459 in Rödermark-Waldacker und den Befürchtungen seitens der Stadt Rödermark, dass sich der Bau des geplanten Radweges entlang dieser Strecke womöglich noch Jahre hinauszögere, weil das Amt für Straßen und Verkehrswesen und damit das Land Hessen neuerdings die Zuständigkeit für diesen Radweg reklamiere, hat sich die sozialdemokratische Abgeordnete Dr. Judith Pauly-Bender an die Hessischen Landesregierung gewendet.

Sie bittet die Landesregierung um Auskunft darüber, ob die Befürchtungen der Kommunalpolitik zutreffen und wann die Bürgerinnen und Bürger mit der Umsetzung des Radweges an dieser Stelle rechnen dürfen. Pauly-Bender: „Die Verkehrssicherheit der Radfahrer an dieser Stelle in Waldacker ist notwendig. Wenn der Radweg nun nicht so bald, wie von der Stadt Rödermark geplant, gebaut werden kann, sollte die Landesregierung zumindest erklären, welche Gründe dagegen sprechen und wann dann mit der Umsetzung des Radwegs an dieser Stelle gerechnet werden kann.“

Sie hofft auf eine baldige Antwort, welche die Sicherheit der Radfahrer im Fokus hat und diesbezüglich für Klarheit in Rödermark sorgt, wie und wann auch deren Verkehrssicherheit in Waldacker entlang der B 459 hergestellt werden wird.

Im Einzelnen fragt die Abgeordnete:

  1. Trifft es zu, dass das Land bzw. der ASV seine Zuständigkeit für den oben genannten Radwegebau neuerdings reklamiert, ggf. aus welchem Grund?
  2. Warum verzögert sich die Umsetzung des notwendigen Radwegebaus?
  3. Erachtet das Land die Verkehrssicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer auch ohne Radweg für hinreichend?
  4. Falls nicht, wann dürfen die Bürgerinnen und Bürger dann nach Planung des Landes mit der Umsetzung des betreffenden Radweges rechnen?
  5. Gibt es Möglichkeiten, den Radwegebau eventuell durch eine Vorfinanzierung der Kommune oder ähnliches zu beschleunigen?

Eine weitere Teilgenehmigung zu Beginn der Sommerferien belegt nach Auffassung der sozialdemokratischen Abgeordneten Pauly-Bender die politische Verweigerung der Hessischen Landesregierung, tatsächlich für die energiepolitische Wende in Hessen einzutreten und zu werben, wenn es konkret wird. „Währenddessen die Landesregierung mit diversen energiepolitischen Runden in Wiesbaden Medien und Bürgern darstellen will, wie sehr sie sich bemüht, energiepolitisch umzudenken, will sie im Verwaltungshandeln leise, mit so wenig öffentlicher Aufmerksamkeit wie möglich, weiter rein gewerberechtlich über das Großprojekt Staudinger entscheiden.“

Dabei ist die Entscheidung über dieses Gigakraftwerk für die SPD ein exemplarischer Fall, setze die von CDU und FDP offenbar noch immer gewollte und betriebene Genehmigung des Gigaausbaus grundlegende Bedingungen dafür, die Marktchancen für die energiepolitischen Alternativen in der Region auf Jahrzehnte zu durchkreuzen.

Wer regiere und die Verwaltung verantworte die hierzu scheibchenweise die gewerberechtlichen Genehmigungen erteilt, ohne die energiepolitischen Konsequenzen öffentlich darzulegen, trägt hierfür die volle politische Verantwortung.

Das sture Festhalten im alten Plan eines Gigakohlegrundlastkraftwerkes am östlichen Untermain zementiert die energiepolitische Vergangenheit auf ein halbes Jahrhundert. Die Konsequenzen für Umwelt und Klima sind dabei nicht die alleinigen Folgen. Nicht zuletzt den kommunalen Wirtschaftsbetrieben der Anrainerkommunen nimmt das Festhalten am alten energiepolitischen Kurs die Chancen, die aus einer grundlegenden Neuorientierung kommen könnten. Der Osten des Rhein-Main-Gebietes insgesamt könnte von einer Abkehr vom Gigakohlestandort ökologisch und wirtschaftlich profitieren, verbreitert neues know how ansiedeln, von dort weiter verkaufen und damit Arbeitsplätze und mittelständisches Gewerbe stärken.

Rein gewerberechtlich verwalten ist ganz klar zu wenig für eine schwarz-gelbe Regierung, die von sich behauptet, die enregiepolitische Wende zu wollen, um Hessen zum know how Land, zum Messestandort und zum Exportgewinner in Sachen neuer Energietechnologien zu machen.

Wahrheiten nach der Kommunalwahl

Dr. Pauly-Bender enttäuscht über das Abtauchen der Landesregierung!

Wegen der Bürgerproteste gegen die neuen Flugroutenprobebetriebe zulasten des Kreises Offenbach hatte sich die SPD-Landtagsabgeordnete an die Hessische Landesregierung mit kritische Fragen gewandt, deren Beantwortung den Hessischen Landtag leider erst deutlich nach der Kommunalwahl erreichte: Die Abgeordnete stellte Fragen zu den verletzten kommunalen Beteiligungsrechten, die die Kommunen den staatlichen Behörden zwischenzeitlich auf dem Klagewege zum Vorwurf machen.

Pauly-Bender zeigte sich enttäuscht von der dünnen Antwort. Die Landesregierung geht in ihrer Antwort auf den Kern des Vorwurfes, die fehlende Beteiligung der durch die Probebetriebe nachträglich erst betroffen gemachten Kommunen, überhaupt nicht ein, sie verschanzt sich hinter dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und gaukelt vor, dass gesetzlich vorgesehene Vortragsrechte im Rahmen eines Planfeststellungsverfahren gleichrangig seien einem nachträglichen Sitz in einer Arbeitsgruppe Schallschutz oder einem Sitz in einer Kommission zur Abwehr des Fluglärms! Heusenstamm und Rodgau sollen sich jetzt einigen, ob und wie weit die im Raumordnungsverfahren unterlegenen Kommunen, denen gegenüber die Landesregierung ihr Versprechen keine Nachtflüge gebrochen hat, ihre Lärmbelastung jetzt im Rahmen der Flugroutenverwaltung demokratisieren dürfen.

Das ist nicht sauber, resümiert Pauly-Bender: „Im ersten Verfahrensschritt wird die Gruppe der planungsrechtlich zum Protest zugelassenen Kommunen klein definiert. Im zweiten Schritt wird per Probebetrieb der Betroffenenkreis doch größer, eben realistisch groß, und soll sich dann untereinander einigen?!“

Unterdes ist die Absicht leicht durchschaubar. Die Behörden suchen nach einer „verwalterischen Möglichkeit, mit den von Anfang an beabsichtigten Nachtflügen vor Gericht durchzukommen, bzw. um die Lärmschutzmaßnahmekosten möglichst gering zu halten! Dieses Verfahren zu beobachten verschafft politischen Verdruss, insbesondere, weil es für normale Bürger kaum durchsichtig ist!“

Das Gespräch über diese Antwort mit einer Delegation der betroffenen Bürgerschaft hat Staatssekretär Saebisch der sozialdemokratischen Abgeordneten leider weder vor der Kommunalwahl noch nach der Kommunalwahl eingeräumt.

Pauly-Bender ergreift Initiative, um Landesregierung zur Offenlegung vor der Kommunalwahl zu veranlassen

Bürgerinnen und Bürger diverser Kommunen im Kreis Offenbach sind voller Sorge über die gesundheitlichen Risiken, die ihnen und ihren Familien aus der Änderung der Anflugverfahren und der Anflugrouten am Flughafen Frankfurt drohen. Heusenstamm und sechs andere Kommunen wollen Klagen. Sie wenden sich gegen den nächtlichen Probebetrieb, pochen stattdessen auf die politische Zusage des Nachtflugverbotes. Die Rodgauer SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Judith Pauly-Bender teilt die Sorge der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und unterstützt daher auch die BI Anflug mit Ruhe in ihrem Bestreben für die Bewohnerinnen und Bewohner der umliegenden Gemeinden. Sie möchte die Landesregierung zu einer klaren schriftlichen Positionierung hierzu veranlassen und hat daher eine Kleine Anfrage zum Thema eingebracht. Im Wortlaut fragt sie die Landesregierung:

  1. Trifft es zu, dass die durch den geplanten Probebetrieb betroffenen Kommunen an den vorgeschalteten Aushandlungsprozessen im Forum Flughafen und Region in keiner Weise beteiligt waren?  Wie bewertet die Hessische Landesregierung dieses Beteiligungsdefizit?
  2. Wie schätzt die Hessische Landesregierung überhaupt die zu erwartenden Entlastungswirkung aus der Verlegung der Anflugrouten ein (bitte konkret beziffert)?
  3. Wie bewertet es die Hessische Landesregierung, dass das FFR bei seinen Abwägungen für das Konzept Probebetrieb den Faktor Gesundheitsschäden unberücksichtigt gelassen haben soll?
  4. Was bedeutet der vorgesehene Probebetrieb für die Ansprüche auf bezahlten Lärmschutz? Konkret: Welche Rolle spielt der Faktor Lärmverteilung für die Ansprüche auf  bezahlten Lärmschutz?
  5. Wie bewertet die Hessische Landesregierung die von der Initiative „Anflug mit Ruhe“ dargelegten Alternativen?
  6. Sieht sich die Hessische Landesregierung veranlasst, aus den Erfahrungen mit Stuttgart 21 Konsequenzen zu ziehen, und die in die Aushandlungen eines geplanten Probebetriebes in keiner Weise eingebundenen betroffenen Kommunen und Bürger noch vor der Kommunalwahl anzuhören und zu beteiligen?