Die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Judith Pauly-Bender hat anlässlich des 10-jährigen Jubiläums des Tierschutzes im Grundgesetz darauf hingewiesen, dass auch die Länderparlamente und -regierungen dazu verpflichtet sind, in ihren Entscheidungen, ihren Regierungsentscheidungen, ihrer Verwaltungspraxis und ihrem Verwaltungshandeln, dem Staatsziel Tierschutz zu entsprechen. „Diese Verpflichtung hat der Deutsche Bundestag am 17. Mai 2002 gesetzt. Seitdem hat sich die Situation der Tiere auch in Hessen trotz regelmäßiger Appelle der Landestierschutzbeauftragten und vielen Beschlüssen nicht grundlegend verbessert“, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag in Wiesbaden.

Die Forderungen des Tierschutzes erhalten zwar gelegentliche politische Unterstützung qua Appellbeschluss und Deklaration, aber an für die Tiere fühlbaren Fortschritten fehle es auch und gerade in Hessen an vielen Stellen. „Das auffällige politische Desinteresse der Hessischen Landesregierung an vielen kritischen Stellen der Massentierhaltung ernüchtert“, so Pauly-Bender. Darüber hinaus sei der Anstieg der überflüssigen Laborversuche an Tieren erschreckend. Die Ausstattung der Veterinärbehörden lasse sehr zu wünschen übrig: die Haushaltsanträge der SPD-Landtagfraktion in den Runden 2011 und 2012 hätten keinerlei Unterstützung erfahren. Selbst Mehrheitsbeschlüsse des Hessischen Parlaments, so zur Eingrenzung von Langstreckentiertransporten oder für eine Bundesverordnung gegen Wildtierverwendung würden ohne weitere Konsequenzen verschwinden. „Und statt merklicher politischer Hilfen für notleidende hessische Tierheime hagelt es regelmäßig an Zuständigkeitserörterungen“, sagte Pauly-Bender. Für die Überarbeitung der Hessischen Hundeverordnung fehle es ebenso wie für die Tierschutzverbandsklage bis heute an Initiative und politischen Ressourcen.

Für die SPD-Landtagsfraktion sei die tierschutzpolitische Abwesenheit der Hessischen Landesregierung in diesem Umfang in keiner Weise nachvollziehbar. Der Tierschutz werde in Kernfragen im politischen Tagesgeschäft überhört. „Hiervon kann auch nicht ablenken, dass die Landesverwaltung eine Tierschutzbeauftragte hat. Deren jährliche Tierschutzberichte wurden auch seit der Geltung des Staatsziels Tierschutz im
Grundgesetz kaum abgearbeitet“, sagte Pauly-Bender.

Bereits am 01.02.2012 fand im Hessischen Landtag die erste Lesung zur Einbringung des Hundegesetzentwurfs statt. Das Protokoll der Debatte mit einem Redebeitrag von Dr. Judith Pauly-Bender finden Sie hier:

Plenarprotokoll 18/96 (Seiten 6630 bis 6638).

Die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Judith Pauly-Bender hat die Entscheidung der Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus begrüßt, auch in Berlin entsprechend dem Entwurf der SPD-Fraktion in Hessen und der Regelungen in Niedersachsen eine Hundekunde für alle unerfahrenen Neuhundehalter einführen zu wollen.

Laut Medienberichten wolle die rot-schwarze Koalition das sieben Jahre alte Hundegesetz der Bundeshauptstadt auf den Prüfstand stellen. Dabei bestehe weitgehend Einigkeit darüber, die Rasseliste besonders gefährlicher Hunde zugunsten eines neuen Ansatzes abzuschaffen. So sei auch ein verbindlicher „Hundeführerschein“ für alle Halter im Gespräch. Bislang ist dieser nur für Kampfhund-Besitzer zwingend.

In Hessen ergebe die Auswertung der Beißstatistik 2010, dass Nicht-Listenhunde fast 250 Mal auffallen mussten, damit Halter endlich verpflichtet wurden, sich Halter- und Führungswissen anzueignen. Gleichzeitig zeige die Statistik, dass 99 Prozent der verletzenden Vorfälle durch eine ausreichende Erziehung dieser Hunde im Vorhinein hätten vermieden werden können.

Pauly-Bender: „Ich glaube nicht, dass Herr Rhein, selbst Hundefreund, für solche Zahlen noch länger die Verantwortung übernehmen will und kann. Die herrschende Philosophie der geltenden Hundeverordnung belastet nicht nur die Hundehaltung in ihrer Akzeptanz. Die geltende Regelung kostet Kommunen und karitativen Tierschutz auch rund 3,1 Millionen  Euro für unerzogene und vermittlungsunfähige Hunde gelisteter Rassen. Diese Kosten wären vermeidbar. Mir ist unverständlich, dass die CDU zukünftig verantworten will, dass Hunde erst auffallen müssen, bevor der Halter zur Führung in die Pflicht genommen wird. Deshalb rechnen wir mit einer fraktionsübergreifenden Einigung beim Hundegesetz. Der SPD-Entwurf liegt vor.“

DerUmweltausschuss des Hessischen Landtags hat sich heute erstmals mit dem SPD-Gesetzentwurf für ein Hessisches Hundegesetz Hessen beschäftigt und die Anhörung zum Gesetzentwurf der Sozialdemokraten für den 14.06.2012 beschlossen. „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Akzeptanz der Hundehaltung erhalten. Dazu hoffen wir auf eine überfraktionelle Einigung“, sagte die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Judith Pauly Bender. Die SPD-Abgeordnete zeigte sich zuversichtlich, dass der Ausschuss nach den Vorträgen der Fachleute einen guten Kompromiss finden werde.

Mit ihrem Entwurf eines Hessischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden will die SPD-Landtagsfraktion im Hessischen Parlament die zentrale Bedeutung der Halterverantwortung und seiner Sachkompetenz im Umgang mit dem Tier in den Mittelpunkt rücken. Darüber hinaus sollen wirksame Regelungen durchgesetzt werden, die zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern einem verantwortungslosen oder leichtsinnigen Umgang mit Hunden verhindern. Neben der theoretischen und praktischen Sachkunde für noch unerfahrene Hundehalter sieht das Gesetz auch Regelungen für Chip- und Registrierpflicht sowie eine allgemeine Hundehalterhaftpflicht vor. Dabei spiele die Prävention von Beißvorfällen eine wesentlich größere Rolle als die bloße Gefahrenvermutung einer Rasse per Definition.

Ergänzt wird dies durch Regelungen für auffällig gewordene Hunde. Darüber hinaus definiert es die persönlichen Anforderungen an den menschlichen Führer eines gefährlichen Hundes sowie das Regularium für die Haltung eines solchen. In seinen Grundelementen ist der Entwurf angelehnt an das neue Hundegesetz von Niedersachsen.

Zur Anhörung des zuständigen Umweltausschusses zur Tierschutz-Verbandsklage sagte die tierschutzpolitische Sprecherin  der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Judith Pauly-Bender: „In Artikel 20a des Grundgesetzes ist der Tierschutz als hoher Verfassungswert festgeschrieben. Hierüber kann nicht hinweggesehen werden.

Ebenso klar ist, dass Rechte effektiv durchgesetzt werden müssen, wenn sie nicht als Papiertiger auf der Strecke bleiben sollen. Das gilt für den Tierschutz genauso wie für andere Rechtsmaterien auch“, so die SPD-Politikerin. Ebenso sei deutlich geworden, dass das bestehende Modell der Normdurchsetzung suboptimal ist, weil

  1. … die geschützten Lebewesen selbst zur Durchsetzung des Schutzrechts nichts
    beitragen könnten.
  2. … die Durchsetzung des verfassungsmäßig gebotenen und im Gesetzesrecht näher
    ausgestalteten Schutzes derzeit allein in der Hand der Behörden liege.
  3. … diese Behörden notorisch überlastet und selbst bei bestem Willen nur unzureichend
    in der Lage seien, entgegen stehenden ökonomischen Interessen angemessen Paroli zu
    bieten.
  4. … es daher nicht angebracht sei, auf das Engagement der gemeinnützigen Verbände
    und auf ihre Expertise bei der verfahrensmäßigen Durchsetzung des Schutzrechts auch
    weiterhin zu verzichten.
  5. … vielmehr der Staat gut beraten sei, die zivilgesellschaftlichen Potentiale zu nutzen
    und damit einen wichtigen Beitrag zur Effektivierung des Verfassungsziels Tierschutz zu
    leisten: Ein ‚Weiter so’ sollte für alle Kräfte, die Tierschutz wirklich wollen, nicht in Betracht
    kommen.“

„Die Anhörung hat gezeigt: Die einzig erkennbare Alternative zur Verbandsklage liegt in einer Expansion des  Behördenwesens. Ihr gegenüber erscheint es uns sinnvoll, den zivilgesellschaftliche Ansatz der Verbandsklage aus praktischen und grundsätzlichen Erwägungen vorzuziehen. Die heutige Anhörung hat die Sozialdemokraten in dieser
Bewertung bestärkt!“, so Pauly-Bender.

Judith Pauly-Bender im Tagblatt-Talk

Judith Pauly-Bender, Tierarzt Dr. Rolf Spangenberg  und Hundetrainerin Inge Büttner-Vogt treffen sich zum gemeinsamen Tagblatt-Talk des Wiesbadener Tagblattes und diskutieren über die Rolle von Hundetraining, Rasselisten und ein neues Hundegesetz für Hessen.

Tagblatt-Talk “Rasselisten vor dem Aus”
15. Februar 2012, 19 Uhr
Presseclub der Villa Clementine (Eingang Wilhelmstraße)
Wiesbaden

Weitere Infos finden Sie direkt beim Wiesbadener Tagblatt.

Die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Judith Pauly-Bender hat angesichts des sich ausdehnenden Lebensmittelskandals um belastetes Hühner- aber auch Puten, Schweine-, Kalb- und Rindfleisch aus Massentierhaltung die Notwendigkeit einer bundesweiten Antibiotika-Konferenz betont. „Die Initiative von Rheinland-Pfalz und Nordrheinwestfalen ist richtig und muss breit unterstützt werden. Was der Tierschutz lange Zeit ergebnislos gefordert hat, erhält endlich Unterstützung. Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gehören zu den erfreulichen Schrittmachern in Sachen Tiergesundheit, des Tierschutzes und der Tierhygiene“, so Pauly-Bender. Die beiden Länderministerien seien wie Niedersachsen und Mecklenburg Vorpommern zu dem Schluss gekommen, dass die antibiotische Behandlung in der Massentierhaltung nicht die therapeutisch bedingte Ausnahme, sondern die Regel sein. 

Pauly-Bender forderte die Hessische Landesregierung auf, die Forderungen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu übernehmen. Beide Länder strengen jetzt eine nationale Erhebung der Situation in der Massentierhaltung an. Konkret wird von Ministerin Aigner die Einrichtung einer nationalen Antibiotika-Konferenz verlangt, in der ein Plan zur Verringerung des Antibiotikaverbrauchs verabschiedet werden soll. Weiterhin verlangen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ein bundesrechtlich verbindliches Regularium zum Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung.

Dabei hat Pauly-Bender die große Hoffnung, dass die Themen Tiergesundheit, Tierschutz und Tierhygiene langsam aber sicher in die Mitte der Politik rücken. „Ich halte es grundsätzlich für ein gutes Zeichen, dass in Berlin rund um das Thema Arzneimittelgesetz schon einmal angekommen ist, Tierschutz-, Lebensmittel und Arzneimittelüberwachung zusammenzudenken! Wir brauchen dringend eine große Wende in der Tiermast!“

„Was der Tierschutz lange Zeit ergebnislos vorgetragen hat, erhält endlich Unterstützung. Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gehören zu den erfreulichen Schrittmachern in Sachen Tiergesundheit, des Tierschutzes und der Tierhygiene. Die Länderministerien sind wie Niedersachsen und Mecklenburg Vorpommern ebenfalls zu dem Schluss gekommen, dass die antibiotische Behandlung Massenhaltungsbedingt nicht die therapeutisch bedingte Ausnahme, sondern den Regelfall darstellt“ erklärt die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Pauly-Bender.

Man dürfe jetzt gespannt sein, wie sich Hessen zu den aktuellen Forderungen verhält: Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen strengen jetzt eine nationale Erhebung der Situation in der Massentierhaltung an. Konkret wird von Ministerin Aigner die Einrichtung einer nationalen Antibiotika-Konferenz verlangt, in der ein Plan zur Verringerung des Antibiotikaverbrauchs verabschiedet werden soll. Weiterhin verlangen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ein bundesrechtlich verbindliches Regularium zum Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung.

Dabei hat Pauly-Bender die große Hoffnung, dass die Themen Tiergesundheit, Tierschutz und Tierhygiene langsam aber sicher in die Mitte der Politik rücken. „Was beim Thema Rauchen plötzlich möglich war, hat seinerzeit auch viele überrascht! Ich halte es grundsätzlich für ein gutes Zeichen, dass in Berlin rund um das Thema Arzneimittelgesetz schon einmal angekommen ist, Tierschutz-, Lebensmittel und Arzneimittelüberwachung zusammenzudenken! Wer einmal hinschauen muss, kommt nicht lange um den Schluss umhin, dass Tieren wie Menschen nur eine große Wende in der Tiermast hilft!“

Mit ihrem Gesetzentwurf für ein modernes Gesetz zum Halten und Führen von Hunden in Hessen will die SPD-Landtagsfraktion die Bedingungen für die Hundehaltung modernisieren. „Hessen benötigt ein modernes Hundegesetz, das die Aspekte der öffentlichen Sicherheit, der Halterverantwortung und des Tierschutzes vereint“, sagte die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion am Freitag bei der Vorstellung des Entwurfes in Wiesbaden. Der Entwurf eines Hundegesetzes sei eine Weiterentwicklung der derzeit geltenden Gefahrenabwehr-Verordnung über das Halten und Führen von Hunden in Hessen (HundeVO).

Der Gesetzentwurf rücke etwa die zentrale Bedeutung der Halterverantwortung und seiner Sachkompetenz im Umgang mit dem Tier in der Öffentlichkeit und der privaten Haltung in den Mittelpunkt. Neben der theoretischen und praktischen Sachkunde für die noch unerfahrenen Hundehalter seien Regelungen für Chip- und Registrierpflicht sowie eine allgemeine Hundehalterhaftpflicht enthalten. Damit spiele die Prävention von Beißvorfällen eine wesentlich größere Rolle als die bloße Gefahrenvermutung per Definition, die sich, wie bislang, auf Rassen statt gefährliche Individuen begründe. Die allgemeinen Regelungen für auffällig gewordene Hunde führt der Gesetzentwurf mit dem Gedanken der Halterverantwortung konsequent weiter und formuliert insbesondere die persönlichen Anforderungen an den menschlichen Führer eines gefährlichen Hundes sowie das Regularium für die Haltung eines solchen strenger. In seinen Grundelementen sei der Entwurf angelehnt an das neue Gesetz von Niedersachsen. Dieses habe all diejenigen Regelungsbausteine enthalten, die die SPD mit den Fachleuten in den letzten Monaten als notwendige Regelungsaspekte beraten habe.

Pauly-Bender betonte, dass die Hundehaltung eine große soziale Bedeutung inne habe, Menschen unterschiedlichster Milieus zusammenführe und nicht zuletzt ein Wirtschaftssegment sei, das Arbeitsplätze sowie beachtliche Umsätze und Steuern generiere. Sie appellierte an den Hessischen Landtag, die unterschiedlichen Interessen zu einem vernünftigen Ausgleich zusammenzuführen. Die SPD hoffe nach wie vor, am Ende alle Fraktionen des Hessischen Parlaments für ein modernes Hundegesetz gewinnen zu können.

Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag habe in den vergangenen zwei Jahren mit schriftlichen Anhörungen, Veranstaltungen und Fachrunden und in zahlreichen persönlichen Gesprächen mit Tierschutzverbänden und Kynologen, die Themen Hundekunde und Tierschutz, sowie Rasseliste und Öffentliche Sicherheit ausführlich erörtert. Mit einer Fraktionsanhörung gemeinsam mit Fachexperten und Institutionen aus Tierschutz und Hundewesen hatte die SPD einen Vorentwurf des Hundegesetzes mit einem größeren Kreis von Fachvertretern diskutiert.

SPD will tätige Anerkennung für den hessischen Katzenschutz

Tierschutzvereine und Privatpersonen werden auch an einigen Stellen Hessens trotz großer Anstrengungen kaum noch Herr der Lage: streunende Hauskatzen verwildern zunehmend, ihre Dichte steigt durch eigenen Nachwuchs. Die Folge ist Verwahrlosung, denn bei ihrer stetig wachsenden Zahl kann die Pflege nicht mehr sichergestellt werden. Zudem treten erhebliche Verluste bei Wildtieren auf – wie z.B. in diesen Wochen bei den Jungvögeln.

Viele ehrenamtlich tätige Tierschutzvereine sehen sich in solchen Situationen dazu veranlasst, freilaufende Katzen ohne erkennbare Besitzer zu fangen und zu kastrieren. Diese Maßnahme trägt nachhaltig dazu bei, ein weiteres Anwachsen des Hauskatzenbestandes zu bremsen und somit zum Tierwohl beizutragen.

In Hessen haben einige dieser Initiativen den Hessischen Tierschutzpreis 2011 erhalten. Die SPD-Fraktion gratuliert den ausgezeichneten Initiativen sehr herzlich, möchte es dabei aber nicht bewenden lassen:

Einer ihrer Haushaltsanträge für den Haushalt 2012 greift ein Vorbild aus Nordrhein-Westfalen auf: Ein Fördertitel soll zur Verfügung stehen, um Tierschutzvereine mit Zuwendungen für die Durchführung von Katzenkastrationen  zu unterstützen. Damit soll die ehrenamtliche Leistung der Tierschutzvereine tätig gewürdigt werden.

Was die hessische Landesregierung für die hessischen Katzenschützer und Katzenschützerinnen machen will? Dieser Tagesordnungspunkt steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Umweltausschusses.

Der Gegenstand wird öffentlich verhandelt. Die Sitzung beginnt um 14 Uhr.