Die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie das Recht auf gleiche Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen ist ein grundlegendes Menschenrecht (siehe Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 2), eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (siehe Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 21-23 ) und Bestandteil des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (siehe Grundgesetz, Art. 3). Wo Gleichberechtigung von Frauen und Männern nicht vorhanden ist, müssen laut den europäischen Vorgaben und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Maßnahmen zu ihrer Herstellung ergriffen werden.
Heute folgt die Genderpolitik weitgehend dem Gender Mainstreaming, einer Methode, die entwickelt wurde, um die Gleichstellung der Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen. Sie unterscheidet sich von der bisherigen Gleichstellungspolitik dadurch, dass beide Geschlechter auf gleiche Weise in die Entwicklung einer konsequenten Gleichstellungsstrategie einbezogen werden sollen. Damit sollen ungleiche Ausgangssituationen und unterschiedliche Wirkungen von Maßnahmen auf Männer und Frauen systematisch berücksichtigt werden. Werden bei diesem Vorgehen Benachteiligungen festgestellt, ist dann entweder Frauen- oder Männerförderung zur jeweiligen Herstellung von Gleichberechtigung gefragt. Gender Mainstreaming ersetzt demnach nicht die Frauenförderung, es lenkt sie lediglich in die richtige Richtung. Eine aktive Frauenpolitik wird durch Gender Mainstreaming keineswegs überflüssig gemacht. Es darf deshalb nicht sein, dass unter Verweis auf Gender Mainstreaming frauenspezifische Angebote eingespart werden und auf aktive Frauenförderung verzichtet wird. Gender Mainstreaming ist kein Ersatz für Frauenförderung!
Über den Stand der Gleichstellung gibt es diverse Gleichstellungs- oder Genderberichte, z.B. jährlich von der Europäischen Union (siehe den Bericht von 2010) oder regelmäßig vom Land Hessen über den Bereich der Zuständigkeit des HGlG, also der Landesbediensteten (4. Gleichstellungsbericht Drs. 18/3014 ). Der 1. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung sollte im Dezember 2010 erscheinen, ist jedoch bisher nicht veröffentlicht.
Welche Handlungsnotwendigkeiten es im Bereich der Gleichstellungspolitik gibt, findet sich bspw. in der „Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015“ der Europäischen Union bzw. für das Land Hessen in der Broschüre „Gleich gestellt – doppelt stark“ der SPD-Landtagsfraktion (Frauen A-Z Dokument).