Vier Parteien im Hessischen Landtag (CDU, SPD, FDP und Grüne) haben die bundespolitischen Vorgaben einerseits (siehe Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 109) sowie die Finanzlage Hessens andererseits (siehe die Daten der Hess. Landesregierung für 2010) dazu veranlasst, für die Aufnahme einer Verschuldensgrenze in die Hessische Verfassung einzutreten.
Die verabschiedete Regelung hat eine parlamentarische Anhörung vorbereitet (siehe die Unterlagen zur Anhörung). Der Wortlaut der von CDU, SPD, FDP und Grünen vorgeschlagenen Änderung findet sich in: Drs. 18/3441, Drs. 18/3492 sowie Drs. 18/3493.
Am 27.3.2011 haben die Bürgerin und der Bürger das letzte Wort über die Aufnahme der Regelung in die Verfassung, denn der für eine Änderung der Hessischen Verfassung erforderliche Volksentscheid (siehe Hessische Verfassung, Art. 123) soll zusammen mit der Kommunalwahl am 27. März 2011 durchgeführt werden.
Die hessischen Haushalte erhalten eine schriftliche Aufklärung über diesen Abstimmungsvorgang (siehe die Angaben der Hess. Landesregierung).
Die Hessische SPD hat auf ihrem Parteitag beschlossen eine Landesverschuldensgrenze zu befürworten (siehe den entsprechenden Antrag). In der Dezembersitzung 2010 hat die SPD Landtagsfraktion im Plenum für den Vierparteienantrag zur Verfassungsänderung gestimmt (siehe die Erklärung des Fraktionsvorsitzenden).